CO2-Messgeräte könnten für Innenräume als Kohlendioxid-Ampeln fungieren. Durch einen hohen Frischluftanteil kann die Viruskonzentration gering gehalten werden.
Mit den sinkenden Temperaturen verlagert sich das Leben zunehmend in Innenräume. Damit rückt das richtige Lüften immer stärker in den Fokus, um die die Viruskonzentration in der Luft klein zu halten. SARS-CoV-2 kann in Räumen nämlich bis zu zwei Stunden infektiös bleiben. Vor allem, wenn mehrere Menschen im Raum sind, laut sprechen, schreien oder sich intensiv bewegen, werden viele Tröpfchen und Aerosole produziert.
Dauerlüften mit gekippten Fenstern bringt vergleichsweise wenig, vielmehr geht es um einen schnellen Luftaustausch beim kurzen Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern. Für Schulen lautet der Rat: Den Vorgang alle 20 Minuten wiederholen. Klimaanlagen in Büros sollten nach Möglichkeit auf 100 Prozent Außenluft geschaltet werden.
Gerade im Winter liegt die Luftfeuchtigkeit in beheizten Räumen oft bei unter 30 Prozent. Virushaltige Aerosole halten sich laut einer Studie in trockener Raumluft jedoch länger. Menschliche Schleimhäute wiederum sind durch die trockene Raumluft anfälliger für virale Infektionen. Experten raten laut Kurier zu sogenannten Kohlendioxid-Ampeln. CO2-Messgeräte, die etwa in Klassenzimmern angebracht werden, können als Indikator für den Fischluftanteil dienen. Wird ein CO2-Wert von 1.000 ppm überschritten, sollte gelüftet werden.
Zuletzt waren in Österreich übrigens 469 Menschen aufgrund von Covid-19 hospitalisiert, 88 auf befanden sich auf der Intensivstation. Slowenien hat auf die steigenden Corona-Zahlen in Österreich reagiert. Wer ab heute in Slowenien aus Wien, Tirol und Vorarlberg einreisen will, muss eine zehntägige Quarantäne antreten oder einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Rest Österreichs befindet sich auf der „orangen Liste“ – Einreisende können noch ohne Einschränkungen und Quarantäne nach Slowenien fahren.
Bei den strengen Coronavirus-Auflagen im Gastronomiebereich gibt es nun in Vorarlberg eine Ausnahme von der Sperrstundenregelung. Hotelgäste dürfen in der Hotelbar auch weiterhin nach 22.00 Uhr konsumieren. Das ist in einer Verordnung geregelt, die seit Mitternacht in Kraft ist.