Neue Regeln für das Homeoffice

Das Arbeitsrecht wird derzeit heftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern diskutiert. Es geht um neue Regelungen für die Arbeit von zuhause.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen rückt die Regierung das Homeoffice wieder in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich allerdings in einigen Punkten nicht einig. Das betrifft unter anderem die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Die Aufhebung der Nachtruhe von elf Stunden ist der größte Streitpunkt. Die WKÖ vertritt die Ansicht, dass nicht daran festgehalten werden soll, die AK will keinesfalls daran rütteln.

In punkto Kosten beruht es derzeit auf Freiwilligkeit, was für die Arbeit zuhause vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die AK will sichergehen, dass zumindest die Grundausrüstung gesichert ist. Die WKÖ wiederum plädiert für spezielle Förderungen und steuerliche Absatzmöglichkeiten.

Passiert im Homeoffice, das nun als Betriebsstätte zählt, ein Unfall, gilt derselbe Unfallversicherungsschutz wie im Betrieb. Die WKÖ fürchtet eine Vermischung von Arbeits- und Freizeitunfällen. Die AK sorgt sich um den Krankenstand. Es könnte Druck entstehen, krank im Homeoffice arbeiten zu müssen.

Niemand kann derzeit zur Arbeit im Homeoffice verpflichtet werden. Dafür ist die Zustimmung des Arbeitnehmers nötig. Laut AK soll das so bleiben, die WKÖ will etwa für Pandemiefälle Ausnahmeregelungen vorsehen.

 

Elke Jack-Offner
Beitrag veröffentlicht am 15. September 2020
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