Neue Regeln in Kraft

Viele haben es herbeigesehnt: Die CoV-Maßnahmen sind gelockert. Allerdings: Expertinnen und Experten kritisieren den Zeitpunkt aufgrund der Infektionszahlen.

Ausgangsbeschränkungen gelten nur mehr nachts von 20 Uhr bis 6 Uhr früh. Schulen, Handel und Museen haben wieder geöffnet. Die Auflagen dafür sind allerdings strenger geworden. Beim Körpernahmen Dienstleistern wie Friseuren oder Nagelstudios braucht es einen „Eintrittstest“. Die ab sofort möglichen Gratis-Tests in Apotheken haben zu einem Ansturm auf selbige geführt.

Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, dürfen sich nun mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Es gilt aber die Höchstzahl von vier Erwachsenen und sechs Kindern – beispielsweise auch im Garten. Die Abstandsregel von zwei Metern muss allerorts eingehalten werden.

Wo bislang die MNS-Maske getragen wurde, gilt eine FFP2-Masken-Pflicht. Das gilt auch für alle öffentlichen Orte in geschlossenen Räumen und derzeit erlaubten Veranstaltungen wie Begräbnissen oder Demos. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen. Ab dem Alter von 14 Jahren muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Pro Kunde müssen in einem Geschäftslokal 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Für einen Haarschnitt oder eine Maniküre muss man das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Tests vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Tests können in Apotheken oder in Arztpraxen vorgenommen werden. Gültig sind auch Ergebnisse von Testangeboten der Bundesländer und medizinischen Laboren. Selbsttests sind nicht erlaubt.

Ausgenommen von der Testpflicht sind alle Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten eine CoV-Infektion durchgemacht haben und mittlerweile wieder genesen sind. Außerdem entfällt die Testpflicht, wenn Friseur oder Fußpflegerin nach Hause kommen – etwa zu älteren Menschen, die nicht mehr mobil sind. Für Gesundheitsdienstleistungen wie Physiotherapie oder eine Heilmassage ist laut Verordnung kein Test notwendig. Hier ist allerdings eine FFP2-Maske Pflicht. In Pflegeheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich. Ausgenommen von der Besuchsbeschränkung ist die Palliativ- und Hospizbegleitung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen mindestens einmal wöchentlich einen Test machen und durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

 

08.02.2021
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