Silvester wie noch nie

Das Ende von 2020: Beschränkungen auf der ganzen Welt, Feuerwerke via Bildschirm und Regeln für Zusammenkünfte.

Auch zu Silvester gilt hierzulande die seit 26. Dezember bestehende Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur zu folgenden Zwecken zulässig: berufliche Gründe, Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, Versorgung von Tieren sowie der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Es gilt die 1+1-Regel: Zur „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ zählt der Kontakt mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartnern, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) beziehungsweise einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer Kontakt oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird. Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen darf eine Person aus einem anderen Haushalt treffen (plus gegebenenfalls ihr oder ihre aufsichtspflichtigen, minderjährigen Kinder). Diese Regel gilt auch bei Treffen im Freien.

Silvester darf also nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Bezugsperson oder einer Angehörigen oder einem Angehörigen gefeiert werden. Beispielsweise darf man die Eltern oder die Schwester besuchen, diese aber nicht gemeinsam treffen. Es ist erlaubt eine gute Freundin zu treffen, wenn man regelmäßig mit ihr in Kontakt ist, nicht aber mehrere Freundinnen oder Freunde gemeinsam.

Was das private Silvesterfeuerwerk betrifft: Laut österreichischem Gesetz ist die Verwendung von Feuerwerksartikeln im Ortsgebiet verboten. In den meisten Bundesländern gibt es kein explizites Verbot von Feuerwerken außerhalb des Ortsgebiets, aber den Appell, darauf zu verzichten. Viele große Silvesterpartys in den Metropolen rund um den Erdball fallen heuer aus, der Verkauf von Böllern und Raketen ist in anderen Ländern teils verboten.

 

30.12.2020
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