Krankenhausentlassung – Alles dabei?

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus können für Patient:innen und Angehörige viele Fragen und Probleme auftreten. Eine gut vorbereitete Entlassung (z. B. nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Sturz) erleichtert für alle Betroffenen den Übergang vom Krankenhaus in den häuslichen Bereich.

  1. Fragen Sie nach dem Entlassungstermin.
  2. Erkundigen Sie sich nach Koordinationsstellen, die Sie bei der weiteren Organisation unterstützen können.
  3. Holen Sie sich Informationen und Beratung von der Pflegedrehscheibe.
  4. Nehmen Sie Kontakt mit der Versorgungskoordination Ihrer Krankenversicherung auf.
  5. Diese unterstützen und informieren umfassend (z. B. zu Verordnungen, Heilbehelfe etc.).
  6. Informieren Sie Ihre/n Hausärztin/-arzt über die bevorstehende Entlassung.
  7. Überlegen Sie, ob die häusliche Pflege direkt nach der Entlassung ausreichend ist bzw. klären Sie die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege ab.
  8. Klären Sie, ob die Möglichkeit einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Akutgeriatrie/Remobilisation besteht. 
  9. Klären Sie, bei welchen alltäglichen Dingen Sie Unterstützung benötigen und kontaktieren Sie den Unterstützungsdienst.
  10. Organisieren Sie ggf. andere  Unterstützungsdienste (z. B. Palliativteam, Hospiz etc.).
  11. Klären Sie offene Fragen (z. B. Ernährung/Diät, Bewegung) im Krankenhaus.
  12. Organisieren Sie die erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Betteinlagen, Gehhilfen etc.).
  13. Veranlassen Sie entsprechende Wohnungsadaptierungen (z. B. Haltegriffe, Teppichfixierung).
  14. Suchen Sie um finanzielle Unterstützungsleistungen an (z. B. Erstantragstellung bzw. Neueinstufung für Pflegegeld, Rezeptgebührenbefreiung).
  15. Klären Sie alle Fragen zur Weiterbehandlung, (z. B. Medikamentengaben, notwendige Rezepte, Pflegeprodukte).
  16. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Entlassungsbrief für Ihre/n Hausärztin/-arzt erhalten.
  17. Bei einer Entlassung vergewissern Sie sich, dass Ihnen die notwendige ärztliche Anordnung für die rezeptpflichtigen Medikamente oder Anordnungen für die Hauskrankenpflege mitgegeben werden.
  18. Organisieren Sie die Abholung aus dem Krankenhaus.
  19. Suchen Sie als pflegende:r Angehörige:r bei Berufstätigkeit beim Arbeitgeber um eine Pflegefreistellung an.
  20. Als pflegende:r Angehörige:r können Sie für einen befristeten Zeitraum Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.

 

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