Bankgeschäfte im Alter

„Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an“, lautet der Titel des bekannten Songs von Udo Jürgens. Und er hat damit wohl Recht, denn mit dem Antritt der Pension eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Ob Reisen, Wohnen, Mobilität, Kultur oder Familie – für die Wünsche und Ziele braucht es natürlich den passenden finanziellen Rahmen und auch eine Bank, die in dieser Lebensphase begleitet.


Mmag. Martin Schaller

Die vielfältigen Pläne in der Pension bedeuten in finanzieller Hinsicht, dass Bankprodukte wie Girokonto, Kreditkarten, Wohnkredite weiterhin hoch im Kurs stehen. Bei Raiffeisen setzt man dabei nicht auf eigene „Seniorenprodukte“, sondern auf die Fortführung von vertrauten Services. „Wir begleiten unsere Kunden vom Kindesalter über die Ausbildung und berufliche Karriere bis ins hohe Alter“, erklärt Raiffeisen-Generaldirektor Martin Schaller und ergänzt: „Dadurch entsteht Vertrauen, das für Geldgeschäfte unverzichtbar ist.“

Um die besten Lösungen für die Anliegen der Kunden in allen Lebenslagen zu gewährleisten, wird bei Raiffeisen eine breite Servicepalette geboten: vom Digital-Coach bis zum Finanz- und Veranlagungsspezialisten. Speziell der Digital-Coach erfreut sich im Kundensegment 60+ großer Beliebtheit und ermöglicht Lösungen, die individuell auf die Kunden zugeschnitten sind. Diese können etwa mit ihren digitalen Geräten in die Bank kommen. Berater richten für Sie gerne einen Mein ELBA-Zugang ein und bringen Ihnen die Funktionen der Online-Banking-Plattform näher. Auch am Service-Point stehen speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Kundenanliegen zur Verfügung. Sollte jedoch weiterhin der Wunsch bestehen, alles beim Alten zu lassen, so wird dieser respektiert.

Gesetzliche Vorgaben und persönliche Beratung

Da und dort hört man, Bankgeschäfte im Alter seien anders zu behandeln als in der Zeit des
Erwerbslebens. Ist da etwas dran? Fakt ist, die finanzielle Situation ist grundsätzlich nicht vom Alter abhängig. Die monatliche Pension ist zwar in der Regel geringer als das Letzteinkommen, aber sie stellt ein sicheres Einkommen dar. Ausschlaggebend für jegliche Geldgeschäfte ist vielmehr die individuelle Lebenssituation mit den Themen Lebenshaltungskosten, Entwicklung von Vermögenswerten, geplanten Investitionen etc.

Bankgeschäfte im Alter sind etwas anders zu behandeln, weil es bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt, an die sich jede Bank halten muss. Daher werden Bankprodukte altersgerecht und mit Berücksichtigung der jeweiligen Lebenslage angeboten. Das betrifft insbesondere die Geldveranlagung oder auch jegliche Kredite und deren Besicherung. Die gesetzlichen Bestimmungen greifen jedoch nicht gleich bei Pensionsantritt, sondern erst einige Jahre später.

Was ändert sich beim Pensionsantritt?

Hier kann gleich „Entwarnung“ gegeben werden. Denn durch den Pensionsantritt an sich ändert sich bei Bankprodukten grundsätzlich gar nichts. Was heißt das für die einzelnen Produkte? Das Girokonto bleibt – abgesehen von der Bezeichnung „Pensionskonto“ – komplett gleich. Sowohl die Kontonummer als auch der Kontorahmen für kurzfristige Überziehungen sowie die Konditionen bleiben unangetastet. Das trifft auch auf die Bankomatkarte zu, die im In- und Ausland Bargeldbehebungen und Zahlungen in Geschäften ermöglicht.

Und wie steht es mit Kreditkarten? Selbstverständlich laufen bestehende Kreditkarten mit dem vereinbarten Kreditrahmen weiter. Wenn eine neue Kreditkarte angefordert wird, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für alle Bankkunden. Kreditkarten sind gerade bei Reisefreudigen sehr beliebt, da sie neben der Zahlungsfunktion auch attraktive Versicherungsleistungen – zum Beispiel für ein Reisestorno – beinhalten. Das äußert sich auch in der täglichen Bankpraxis, weiß Schaller: „Früher sind viele Senioren zu Monatsbeginn in die Bankstelle gekommen, um ihre Pension zu beheben. Das hat sich gravierend geändert. Die modernen Zahlungsformen mit Karte und mittlerweile auch Mobiltelefon ermöglichen, dass man immer und überall über das Geld am Konto verfügen kann.“

Sparen und Geld veranlagen: Auf Nummer sicher

Unabhängig vom Alter gilt, Ersparnisse nach dem Prinzip der „Veranlagungspyramide“ anzulegen. Die Basis bilden sichere Formen wie das Sparbuch, Bausparen oder Lebensversicherungen. Darauf aufbauend kommen nach der Reihe festverzinsliche Anleihen und –fonds, gemischte Fonds mit steigendem Aktienanteil und zuletzt Aktien. Je weiter „oben“ ein Produkt in der Pyramide ist, desto mehr Ertrags-Chancen hat es, gleichzeitig aber auch mehr Wertschwankungen – sprich Risiko. Jeder Mensch hat sein bevorzugtes Anlager- und Risikoverhalten, und danach richtet sich die Bank laut Gesetz auch. Hinzukommt, dass mit steigendem Alter das Gesamt-Risiko der Veranlagungen abnehmen muss. Der Grund ist klar: Wertpapiere mit höheren Wertschwankungen haben auch eine empfohlene längere Behaltedauer – denn man will ja in aller Ruhe erst dann ein Wertpapier verkaufen, wenn es gut im Kurs liegt. In der Praxis bedeutet das, dass zum Beispiel der Aktienanteil kontinuierlich gesenkt wird und stattdessen festverzinsliche Anlageformen stärker gewichtet werden. „In unseren Beratungen sehen wir, dass für ältere Kunden ohnehin die Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit des Ersparten an oberster Stelle stehen“, berichtet Schaller.

Kredite auch im Alter?

Ein neues Auto, notwendige Umbauten in der Wohnung oder gar ein Umzug – es gibt viele Gründe, warum auch im Alter Kreditbedarf entstehen kann. Auch hier sind die individuelle Lebenssituation und der finanzielle Rahmen hauptsächlich ausschlaggebend und nicht primär das Alter. Die Vergabe von Krediten orientiert sich nämlich an bestimmten Vergaberegeln und die sind bei allen gleich.

Basis ist eine umfassende Bankberatung, die im Grunde für einen 35-jährigen Häuslbauer gleich strukturiert ist wie für Senioren. Im Gespräch mit dem Bankberater geht es um den Verwendungszweck, die gewünschte Kredithöhe, die Laufzeit und folglich die laufende Rate, mögliche Besicherungen und – natürlich – um die finanzielle Ausgangssituation und Entwicklung. Laut Gesetz darf die Rate nur so hoch sein, dass sie vom Kunden „nachhaltig“ zurückbezahlt werden kann. Ganz genaue Zahlen gibt das Gesetz freilich nicht an, aber in der Bankpraxis gibt es allgemeine Faustformeln: Die erste betrifft die Gesamt-Kreditbelastung. Diese sollte nicht höher sein als das Vierfache des Jahres-Netto-Einkommens.

Die zweite Faustformel betrifft die monatliche Rate. Diese sollte nicht mehr als 30 Prozent der monatlichen Pension betragen. Dazu ein konkretes Beispiel: Bei einer monatlichen Pension von 1.200 Euro (entspricht 16.800 im Jahr) wäre das eine maximale Kredithöhe von rund 65.000 Euro sowie eine maximale monatliche Rate von 360 Euro. Das sind – wie gesagt – Faustformeln, die individuell etwas abweichen könnten. Die Rückzahlung dieses Kredits würde im genannten Beispiel rund 15 Jahre dauern und daraus ist ersichtlich, dass das Alter dann doch eine gewisse Rolle spielt. Denn wohl jeder Kreditnehmer möchte einen Kredit zu Lebenszeit abbezahlen.

Worüber man nicht immer spricht …

Häufig werden an dieser Stelle mögliche Sicherheiten – etwa ein Haus – genannt, welche die Bank im Falle eines Hypothekarkredites zugreifen darf. Aber auch hier gibt das Gesetz die Richtung vor. Ein Kredit ist nicht statthaft, wenn beim Abschluss augenscheinlich ist, dass dieser nicht „normal“ zurückbezahlt werden kann. Eine Sicherheit ist für diesen Fall da, dass Unvorhergesehenes eintritt. Aber was ist mit sogenannten Kreditrestschuldversicherungen, also Versicherungen, die eine offene Restschuld im Todesfall übernehmen? Raiffeisen bietet spezielle Ablebensversicherungen.

 

Beitrag veröffentlicht am 13.05.2022