Krankheit, Demenz, ein schwerer Unfall: Wer regelt im Falle des Falles die wichtigsten Angelegenheiten? Wer trifft lebenswichtige Entscheidungen? Und wer erbt im Todesfall wie viel, wenn es kein Testament gibt? Die rechtliche Vorsorge unterstützt dabei, diese schwierigen Fragen rechtzeitig zu klären.
Wenn es um Vorsorge geht, ist der Gedanke an finanzielle Absicherung nicht weit. Zur Vorsorge gehört neben Geldangelegenheiten aber noch die rechtliche Säule: Sie ist hilfreich im Fall einer vorübergehenden oder langfristigen Entscheidungs- und Geschäftsunfähigkeit. Für einen solchen Fall empfiehlt es sich vorzubeugen, in Form der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Sie helfen dabei, zu bestimmen, in welchen Angelegenheiten Vertretung gewünscht ist, wie weit diese Vertretung geht und welche medizinischen Behandlungen im Bedarfsfall nicht gesetzt werden sollen. Außerdem kann festgelegt werden, welche Vertrauensperson die Vertretung übernehmen soll.
Doch ist eine Vorsorgevollmacht überhaupt wichtig? Können im Notfall nicht die Kinder oder Ehepartner auch ohne vertragliche Regelung einspringen? Nein, denn in Österreich gibt es keine automatische Vertretung. Lebensgefährten, Ehepartner oder volljährige Kinder können daher nicht ohne Weiteres Angelegenheiten ihrer Angehörigen regeln, wenn diese dazu selbst nicht (mehr) in der Lage sind. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann es sogar dazu kommen, dass eine gänzlich unbekannte Person, in die das nötige Vertrauen fehlt, mit Entscheidungen betraut wird (gerichtlich bestellt). Umso wichtiger ist daher die Vorsorgevollmacht.
Wie wesentlich eine rechtzeitige rechtliche Vorsorge sein kann, zeigt sich auch am Beispiel von Frau Weingerl deutlich: „Durch die Demenzerkrankung meiner Mutter habe ich erkannt, wie wichtig es ist, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, solange man das noch selbst kann.“
Dazu gehört auch, die letzten finanziellen Dinge geregelt zu wissen und für Klarheit gesorgt zu haben, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passiert. Wird kein (gültiges) Testament aufgefunden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt aber nur Verwandte in einer geregelten Reihenfolge mit gewissen Prozentsätzen. Werden keine Verwandten mehr gefunden, erbt der Staat Österreich. Wenn also eine nicht verwandte Person oder eine wohltätige Organisation mit einem Teil des Vermögens bedacht werden soll, muss das in einem Testament festgehalten werden. So wie im Testament von Frau Weingerl, die meint: „Mit meinem Erbe für die Caritas werde ich auch über den Tod hinaus Gutes bewirken.“