Pflege daheim – das Wichtigste

Die Betreuung im Alter stellt nicht nur die Betroffenen selbst vor eine unbekannte Situation. Auch die Verwandten sehen sich hier immer wieder mit neuen Aspekten konfrontiert. Ist erst einmal die Entscheidung gefallen, dass die Betreuung innerhalb der eigenen vier Wände verbleiben soll gilt es, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Von der Planung der altersgerechten Wohnung, über notwendige und hilfreiche Hilfsmittel bis hin zur Beantragung des Pflegegeldes. Um den Wunsch der Pflege daheim zu ermöglichen, müssen einige Schritte gesetzt werden.

Am Foto ist die Betreuerin mit der Betreuten in der 24-Stunden-Pflege zu sehen.
Die häusliche Pflege stellt die Betroffenen vor neue Herausforderungen. Eine gute Planung hilft und gibt Sicherheit. © New Afrika / Shutterstock.com

Altersgerechte Wohnung 

Eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung bzw. Adaptierungen im Wohnbereich sind meist wesentliche Schritte in Richtung Verbesserung und Erleichterung des täglichen Lebens. Beratung bieten Ihn­en Behinderteneinrichtungen sowie Bau- und Wohnberatungsstellen. Für Erleichterung und Unterstützung können hier bereits einfache Hilfsmittel schaffen.

  1. Halte- und Stützgriffe in Bad und WC, Handläufe in Fluren und bei Treppen
  2. Einsenkung der Dusche in den Boden und Anbringen eines Duschsitzes
  3. Niveausenkung des Waschbeckens, einfach zu bedienende Armaturen, Anbringen von im Sitzen einsehbaren Spiegeln
  4. Installation einer Gegensprechanlage
  5. Verringerung der Stolpergefahr: Entfernen von Kleinmobiliar, freiliegenden Kabeln und Teppichen
  6. Sitzmöbel mit guter Standfestigkeit
  7. Kantenschutz bei spitzen Ecken und scharfen Kanten
  8. Lichtschalter in erreichbarer Höhe, gute Ausleuchtung
  9. Bei Verwendung eines Rollstuhles/Rollators: Türstockerweiterungen und Rampensysteme
  10. Installation eines Treppenliftes
Am Foto ist die betreute Person und ihre Betreuerin zu sehen. Die Betreute trinkt aus einer Tasse.
Besonders im Badezimmer und WC sollte man auf Hilfsmittel nicht verzichten. © New Afrika / Shutterstock.com

Technische Hilfsmittel

Gut angepasste Heilbehelfe und Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Be­­wältigung Ihres Alltags und unterstützen eine selbstständige Lebensführung. Sie erleichtern auch die Betreuung für pflegende Angehörige.

Was ist zu beachten?

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über das Marktangebot.
  2. Gezielte Hilfsmittelberatung erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, im Sanitätsfachhandel etc.
  3. Nicht immer ist ein Ankauf zweckmäßig oder gewünscht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, Ihrem Gemeindeamt oder Ihrer Krankenversicherung, wer Hilfsmittel verleiht.
  4. Wenden Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens immer an Ihre Krankenversicherung, um Missverständnissen hinsichtlich Kostenübernahme/-zuschuss vorzubeugen.
  5. Für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  6. Fragen Sie in ausgewählten Geschäften und recherchieren Sie im Internet.
Am Bild ist eine ältere Dame und ihre Pflegerin zu sehen.
Das Pflegegeld wird von einem Sachverständigen festgelegt. Basis hierfür ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat. © New Afrika / Shutterstock.com

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld gebührt dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung bei der Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:

  1. Ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich und dies für mind. 6 Monate durchgehend.
  2. Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch im EWR-Raum und in der Schweiz ausbezahlt.
Am Foto sind die 7 Pflegegeldstufen inklusive dem gesetzlichem Pflegegeldbedarf zu sehen.
12 Mal im Jahr wird das Pflegegeld steuerfrei ausbezahlt. Während eines Kuraufenthaltens – oder stationären Aufenthaltes im Krankenhaus entfällt es.

 

Was ist zu tun?

  1. Sie müssen einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger oder im Internet unter www.oesterreich.gv.at.
  2. Wenn Sie Pensionsbezieher:in sind, bringen Sie Ihren Antrag bei der pensionsauszahlenden Stelle ein. Beziehen Sie keine eigene Pension, bringen Sie den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt – Landesstelle Steiermark ein.
  3. Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt ein (angekündigter) Hausbesuch durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, um den Pflegebedarf festzustellen. Die pflegebedürftige Person hat das Recht, eine Vertrauensperson (z. B. Angehörige/r oder Pflegefachkraft der Hauskrankenpflege) beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann.
  4. Ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten, erfahren Sie in einem Bescheid. 
  5. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (siehe Bescheid) binnen 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides klagen. Das Gerichtsverfahren ist kostenlos. 
  6. Gehen Sie bei der Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegeldes gleich vor wie bei der Erstantragstellung. Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, sollten Sie ein ärztliches Attest oder Befunde des Krankenhauses mitsenden.

Wichtig

Beantragen Sie bei einer unheilbaren oder schweren Krankheit und plötzlichem Anstieg des Pflegeaufwandes ein „Beschleunigtes Pflegegeldverfahren“. In diesem Fall (Erstantragstellung oder Erhöhung) sind die Entscheidungsträger angehalten, das Verfahren rasch abzuschließen. Hierzu ist das Antragsformular mit dem „Beiblatt zum Pflegegeldantrag“ von einer Ärztin/einem Arzt der Hospizeinrichtung bzw. palliativ-medizinischen Einrichtung auszufüllen. 

Für alle Pflegegeldbezieher:innen führt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen im Auftrag des Sozialministeriums als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme die „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ durch.

Weitere Informationen:

Pflegedrehscheiben Land Steiermark

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