Mobile Dienstleister – mit Herz

Wo Pflegeheime anhand bestehender Strukturen umfassend für die Bewohner:innen sorgen, hat man im privaten Bereich die Qual der Wahl. Viele Einsatzgebiete und Differenzierungen ergeben ein breites Spektrum an Leistungsanbietern. Unterstützung im Haushalt, Begleitung zum Arzttermin oder ein Gespräch gegen die Einsamkeit, hier ist für jeden etwas dabei.

Am Foto ist zu sehen wie die Pflegerin der Gepflegten beim Aufstehen hilft.
Die Heimhilfe leistet umfassende Unterstützung im Alltag, geben Sicherheit und entlasten die Angehörigen.

Heimhilfe

Die Leistungen der Heimhilfe zur Unterstützung in der Haushaltsführung werden von den Organisationen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege angeboten.

Tipp

Bei einem zusätzlichen Bedarf an Haushaltstätigkeiten (z. B. Woh­nungsputz, einfache Gartenarbeit) informieren Sie sich ggf. über die Mög­­lichkeit des Dienstleistungsschecks unter: www.dienstleistungsscheck-online.at

Einige Gemeinden bieten zusätzlich ehrenamtliche Einkaufs- und Bringdienste an, z. B. für Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs oder aus der Apotheke – erkundigen Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt.
Services, die von Heimhilfen erbracht werden, sind z. B. Wäschepflege, Beheizen der Wohnung, Erledigung von Einkäufen, Zubereitung von kleinen Mahlzeiten (z. B. Frühstück), Reinigung des unmittelbaren persönlichen Lebensumfeldes.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Wohnungsgroßputz, Leistungen für Angehörige, haustechnische Leistungen u. Ä.

Die betreuende Organisation ermittelt für Sie den zu leistenden Kostenanteil und informiert über mögliche Förderungen und Unterstützungen. Erkundigen Sie sich über Serviceanbieter bei Ihrem Gemeindeamt, der Pflegedrehscheibe Steiermark oder bei der Hauskrankenpflege.

Am Foto ist die junge Pflegerin mit der Gepflegten zu sehen.
Die mehrstündigen Alltagsbegleiter führen keine Pflegetätigkeiten durch. Sie begleiten außer Haus und wirken mit Gesprächen der Einsamkeit entgegen.

Mehrstündige Alltagsbegleitung

Als zusätzliches Leistungsangebot im Rahmen der Hauskrankenpflege in der Steiermark ist die mehrstündige Alltagsbegleitung vielfach bei Klient:innen unterwegs.

Die/der Alltagsbegleiter:in beaufsichtigt, unterstützt und begleitet ältere und pflegebedürftige Menschen für mehrere Stunden am Tag (z. B. Gespräche führen, gemeinsame Besuche, außerhäusliche Erledigungen). 

Alltagsbegleiter:innen führen keine medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten oder Haushaltstätigkeiten aus. Bei Bedarf ist eine Fachkraft für die pflegerischen Tätigkeiten, die im Verlauf des Einsatzes anfallen, hinzuzuziehen. Die betreuende Organisation ermittelt für Sie den zu leistenden Kostenanteil und informiert über mögliche Förderungen und Unterstützungen. Fragen Sie hierzu bei Ihrem Gemeindeamt, der Pflegedrehscheibe Steiermark oder bei der Hauskrankenpflege.

Tipp

Der/die Alltagsbegleiter:in kann einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der pflegenden Angehörigen darstellen. Die Alltagsbegleiter:innen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Heimhilfe und Begleiten auch bei Behördenwegen.

Am Foto ist die Pflegerin zu sehen, die von der Gepflegten umarmt wird.
Die Besuchs- und Begleitdienste der Pfarren sin ehrenamtliche Mitarbeiter:innen.

Besuchs- und Begleitdienst

Der Isolation und der Einsamkeit sagen die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen diverser privater sozialer Einrichtungen und Pfarren mit dem Besuchs- und Begleitdienst den Kampf an. 

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:
innen begleiten bei Terminen außer Haus oder auch bei Spaziergängen. Ziel ist es, der Einsamkeit
entgegenzuwirken und die Eigenständigkeit von älteren Menschen zu fördern. Die Besuchsdienste beinhalten keine Pflege- und Haushaltstätigkeiten. 

Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Finanzierung erfolgt meist durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsorenmittel. Informationen zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt, Hauskran­kenpflegeorganisation oder Ihrer Pfarre.

Tipp

Häufigkeit, Dauer und Betreuungszeitpunkt werden direkt mit dem Anbieter vereinbart. Was ansteht, machen sich die Betreuungsperson und der/die Klient:in meist direkt aus.

Wichtiges

Weitere Informationen und kostenlose Beratung erhalten Sie HIER bei den Pflegedrehscheiben des Landes Steiermark.

 

Foto: © PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com

 

Pflege daheim – das Wichtigste

Die Betreuung im Alter stellt nicht nur die Betroffenen selbst vor eine unbekannte Situation. Auch die Verwandten sehen sich hier immer wieder mit neuen Aspekten konfrontiert. Ist erst einmal die Entscheidung gefallen, dass die Betreuung innerhalb der eigenen vier Wände verbleiben soll gilt es, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Von der Planung der altersgerechten Wohnung, über notwendige und hilfreiche Hilfsmittel bis hin zur Beantragung des Pflegegeldes. Um den Wunsch der Pflege daheim zu ermöglichen, müssen einige Schritte gesetzt werden.

Am Foto ist die Betreuerin mit der Betreuten in der 24-Stunden-Pflege zu sehen.
Die häusliche Pflege stellt die Betroffenen vor neue Herausforderungen. Eine gute Planung hilft und gibt Sicherheit. © New Afrika / Shutterstock.com

Altersgerechte Wohnung 

Eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung bzw. Adaptierungen im Wohnbereich sind meist wesentliche Schritte in Richtung Verbesserung und Erleichterung des täglichen Lebens. Beratung bieten Ihn­en Behinderteneinrichtungen sowie Bau- und Wohnberatungsstellen. Für Erleichterung und Unterstützung können hier bereits einfache Hilfsmittel schaffen.

  1. Halte- und Stützgriffe in Bad und WC, Handläufe in Fluren und bei Treppen
  2. Einsenkung der Dusche in den Boden und Anbringen eines Duschsitzes
  3. Niveausenkung des Waschbeckens, einfach zu bedienende Armaturen, Anbringen von im Sitzen einsehbaren Spiegeln
  4. Installation einer Gegensprechanlage
  5. Verringerung der Stolpergefahr: Entfernen von Kleinmobiliar, freiliegenden Kabeln und Teppichen
  6. Sitzmöbel mit guter Standfestigkeit
  7. Kantenschutz bei spitzen Ecken und scharfen Kanten
  8. Lichtschalter in erreichbarer Höhe, gute Ausleuchtung
  9. Bei Verwendung eines Rollstuhles/Rollators: Türstockerweiterungen und Rampensysteme
  10. Installation eines Treppenliftes
Am Foto ist die betreute Person und ihre Betreuerin zu sehen. Die Betreute trinkt aus einer Tasse.
Besonders im Badezimmer und WC sollte man auf Hilfsmittel nicht verzichten. © New Afrika / Shutterstock.com

Technische Hilfsmittel

Gut angepasste Heilbehelfe und Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Be­­wältigung Ihres Alltags und unterstützen eine selbstständige Lebensführung. Sie erleichtern auch die Betreuung für pflegende Angehörige.

Was ist zu beachten?

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über das Marktangebot.
  2. Gezielte Hilfsmittelberatung erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, im Sanitätsfachhandel etc.
  3. Nicht immer ist ein Ankauf zweckmäßig oder gewünscht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, Ihrem Gemeindeamt oder Ihrer Krankenversicherung, wer Hilfsmittel verleiht.
  4. Wenden Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens immer an Ihre Krankenversicherung, um Missverständnissen hinsichtlich Kostenübernahme/-zuschuss vorzubeugen.
  5. Für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  6. Fragen Sie in ausgewählten Geschäften und recherchieren Sie im Internet.
Am Bild ist eine ältere Dame und ihre Pflegerin zu sehen.
Das Pflegegeld wird von einem Sachverständigen festgelegt. Basis hierfür ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat. © New Afrika / Shutterstock.com

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld gebührt dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung bei der Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:

  1. Ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich und dies für mind. 6 Monate durchgehend.
  2. Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch im EWR-Raum und in der Schweiz ausbezahlt.
Am Foto sind die 7 Pflegegeldstufen inklusive dem gesetzlichem Pflegegeldbedarf zu sehen.
12 Mal im Jahr wird das Pflegegeld steuerfrei ausbezahlt. Während eines Kuraufenthaltens – oder stationären Aufenthaltes im Krankenhaus entfällt es.

 

Was ist zu tun?

  1. Sie müssen einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger oder im Internet unter www.oesterreich.gv.at.
  2. Wenn Sie Pensionsbezieher:in sind, bringen Sie Ihren Antrag bei der pensionsauszahlenden Stelle ein. Beziehen Sie keine eigene Pension, bringen Sie den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt – Landesstelle Steiermark ein.
  3. Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt ein (angekündigter) Hausbesuch durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, um den Pflegebedarf festzustellen. Die pflegebedürftige Person hat das Recht, eine Vertrauensperson (z. B. Angehörige/r oder Pflegefachkraft der Hauskrankenpflege) beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann.
  4. Ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten, erfahren Sie in einem Bescheid. 
  5. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (siehe Bescheid) binnen 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides klagen. Das Gerichtsverfahren ist kostenlos. 
  6. Gehen Sie bei der Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegeldes gleich vor wie bei der Erstantragstellung. Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, sollten Sie ein ärztliches Attest oder Befunde des Krankenhauses mitsenden.

Wichtig

Beantragen Sie bei einer unheilbaren oder schweren Krankheit und plötzlichem Anstieg des Pflegeaufwandes ein „Beschleunigtes Pflegegeldverfahren“. In diesem Fall (Erstantragstellung oder Erhöhung) sind die Entscheidungsträger angehalten, das Verfahren rasch abzuschließen. Hierzu ist das Antragsformular mit dem „Beiblatt zum Pflegegeldantrag“ von einer Ärztin/einem Arzt der Hospizeinrichtung bzw. palliativ-medizinischen Einrichtung auszufüllen. 

Für alle Pflegegeldbezieher:innen führt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen im Auftrag des Sozialministeriums als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme die „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ durch.

Weitere Informationen:

Pflegedrehscheiben Land Steiermark

F

oto: © New Afrika / Shutterstock.com

Pflege im Gespräch – Andreas Herz

Andreas Herz, MSc, ist Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschafts­kammer Steiermark und des österreichweiten Fachverbands sowie Vizepräsident der WKO Steiermark.

Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.
Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.

Positives Überwiegt

Herr Fachgruppenobmann, die 24-Stunden-Betreuung gerät auch im­mer wieder in die Kritik. Wie bewerten Sie diesen Umstand?

Andreas Herz, MSc: Wie überall gibt es sicher auch in diesem Bereich einzelne schwarze Schafe und Graubereiche. Doch die Tatsache, dass viele Tausend Österreicherinnen und Österreicher quer durchs Land tagtäglich mit viel Sachverstand und Einfühlungsvermögen rund um die Uhr betreut werden und sich gemeinsam mit ihren Angehörigen auf ihre Betreuungspersonen verlassen können, stellt dieser Form der Betreuung ein hervorragendes Zeugnis aus. Jeder und jede kennt doch auch diese positiven Erzählungen aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis. Da entstehen echte menschliche Bindungen. Also: Insgesamt ist die Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen und deren Vermittlung durch Agenturen als eine über Jahrzehnte gewachsene, bewährte und auf lange Sicht unverzichtbare Säule der Betreuung vorwiegend alter Menschen ein absolutes Erfolgsmodell. Sie bietet beiden Seiten unbestritten enormen Mehrwert: den Betreuten und ihren Angehörigen die Sicherheit einer verlässlichen und leistbaren Betreuung in den eigenen vier Wänden – das ist alternativlos.

Am Foto ist die betreute Person und ihre Betreuerin zu sehen. Die Betreute trinkt aus einer Tasse.
Die Top-3.Herkunftsländer der Personenbetreuer sind Rumänien, Kroatien und Slowakei. © New Africa / Shutterstock.com

Die Aussichten

Wird dieses System auch in Zukunft Bestand haben?

Herz: Die Nachfrage nach dieser Form der Betreuung wird angesichts der demografischen Gegebenheiten weiter massiv steigen. Träumereien, Betreuungspersonen zum Beispiel irgendwann einmal durch Betreuungsroboter ersetzen zu können, entbehren jeglicher Realität und lassen auch Menschlichkeit und Empathie vermissen. Als Gesellschaft tun wir gut daran, dieses System zu stärken und weiter zukunftsfit zu machen. Dabei gilt es, beide Seiten – Qualität und Leistbarkeit auf der einen, Attraktivität und Fairness auf der anderen – im Auge zu behalten. Dafür sind auch die entsprechenden politischen und gesellschaftlichen Initiativen zu ergreifen bis hin zu angemessenen Förderungen und deren kontinuierlicher Anpassung. Denen, die in der 24-Stunden-Betreuung empathisch und verlässlich ihrer Tätigkeit nachgehen, gebührt darüber hinaus Anerkennung und Wertschätzung.

Am Foto ist die Betreuerin mit der Betreuten in der 24-Stunden-Pflege zu sehen.
2024 sorgten 211 aktiv gewerbeberechtigte Agenturen für die Vermittlung. © New Africa / Shutterstock.com

Betreuung im Gespräch

Mehr als 11.500 selbstständige Betreuungspersonen sind (Stand Ende 2024) in der Steiermark mit aktiver Gewerbeberechtigung tätig. Die Top-3-Herkunftsländer: Rumänien, Kroatien, Slowakei. 211 aktiv gewerbeberechtigte Agenturen sorgten für die Vermittlung. Zwischen Betreuten und Betreuenden wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Für Abgaben zur Sozialversicherung und Steuerleistungen sind Selbstständige selbst verantwortlich.

Mit ÖQZ24 wurde ein österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung geschaffen, für das sich Agen-turen auf Wunsch freiwillig zertifizieren lassen können. Seit 2024 wird auf Initiative des Fachverbands für Personenberatung und Personenbetreuung jährlich der „Daheim betreut Award“ verliehen. Nach einem Voting werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung stellvertretend 18 selbstständige Betreuungspersonen (2 pro Bundesland) ausgezeichnet. Damit soll auch ein öffentliches Signal der Wertschätzung für diese bedeutende Tätigkeit gesetzt werden.

 

Weiter Informationen zur 24-Stunden-Betreuung:

www.daheimbetreut.at

Hier finden Sie alle steirischen Vermittlungsagenturen, Stand März 2025:

Steirische Agenturen

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © New Africa / Shutterstock.com; beigelstellt

Hilfswerk Steiermark – Mobile Pflegedienste

Das Hilfswerk Steiermark bietet mit seinen mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten eine wichtige Stütze für Menschen, die in den eigenen vier Wänden auf Hilfe angewiesen sind. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig Angehörige zu entlasten. Von der Hauskrankenpflege über Alltagsbegleitung bis hin zur palliativen Betreuung deckt das Hilfswerk eine breite Palette an Dienstleistungen ab, die individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt sind.

Pflege zu Hause

Die Hauskrankenpflege ermöglicht eine professionelle pflegerische Versorgung direkt in den eigenen vier Wänden. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Pflegeassistent:innen übernehmen unter anderem Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentenverabreich­ung und körperliche Pflege.

Am Foto sind ein männlicher Pfleger und eine weibliche Pflegerin mit Pflegetasche und Auto zu sehen.
Die mobilen Dienste des Hilfswerk Steiermark ermöglichen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und entlasten Angehörige. © Hilfswerk

Unterstützung im Alltag

Wer Hilfe im Haushalt benötigt, kann auf die Heimhilfe und Alltagsbegleitung des Hilfswerks zurückgreifen. Diese umfassen Tätigkeiten wie Einkäufe, Essenszubereitung, Reinigungsarbeiten oder gemein­same Spaziergänge und die Förderung sozialer Kontakte.

Pflegeberatung für Angehörige

Viele Angehörige stehen vor der Herausforderung, die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren. Hier bietet das Hilfswerk kostenlose Pflegeberatungen an, die über Pflegegeld, mobile Dienste und weitere Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Spezialisierte Betreuung für Kinder

Mit dem Mobilen Kinderkrankenpflegedienst (MoKidi) erhalten Familien mit schwer oder chronisch erkrankten Kindern professionelle Unterstützung. Speziell geschulte Pflegekräfte kümmern sich um die pflegerische und medizinische Versorgung der jungen Patientinnen und Patienten im häuslichen Umfeld. Zusätzlich hilft der Familienentlastungsdienst, Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen.

Palliativbetreuung für schwerkranke Menschen

In Kooperation mit der KAGes bietet das Hilfswerk mobile Palliativbetreuung an. Dabei stehen die Linderung von Beschwerden sowie die Begleitung in der letzten Lebensphase im Fokus – in einer vertrauten Umgebung und mit professioneller Unterstützung.

 

Kontakt und weitere Informationen:

0316 / 31 81 31

www.hilfswerk.at/steiermark

office@hilfswerk-steiermark.at

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Hilfswerk, Ground Picture / Shutterstock.com

Volksbegehren – SOS Pflege

Über 1 Million Unterschriften ist das erklärte Ziel von Klaus Katzianka, welcher das Volksbegehren „SOS Pflege“ initiiert hat. Gefordert werden von ihm einige Punkte, welche in diesem Bereich bereits mehr als nur überfällig und dringend notwendig sind, um für die Bevölkerung ein breites Feld als Selbstbestimmung der Versorgung gewährleisten zu können.

Am Foto sind Franz Karner und Klaus Katzianka zu sehen.
Herr Franz Karner und Klaus Katzianka bei der Pressekonferenz am 16. April 2025 v.L. © josefundmaria communications

Im Detail bezieht sich das Volksbegehren „SOS Pflege!“ auf nachfolgende Forderungen:

Der Bundes( verfassungs )gesetzgeber wird aufgefordert, den Pflegeregress bei häuslicher Pflege, bei der 24-Stunden-Betreuung – per Verfassungsbestimmung zu verbieten. Der Pflegeberuf ist Schwerarbeit, es braucht automatische Zuerkennung der Schwerarbeiterpension. Bessere Rahmenbedingungen für Pflegende. Gesicherte Pflegefinanzierung für alle – auch zu Hause (zB Pflegegelderhöhung bei Betreuung). Entbürokratisierung der Pflege. Eigenes Pflegestaatssekretariat!

Wie gewohnt kann das Begehren direkt beim Gemeindeamt oder online unter www.oesterreich.gv.at  (mit ID Austria oder EU Login) bis Dezember 2026 gezeichnet werden.

 

Text: Vera Kowatschitsch

Foto: © josefundmaria communications; Chinnapong / Shuttterstock.com

24 Stunden gut betreut – WK Steiermark

Die Betreuung durch selbstständige Personen­betreu­erinnen und Personenbe­treuer ist eine Erfolgsgeschichte und ermöglicht es Tausenden Österreicherinnen und Österreichern, ihren Lebensabend zu Hause in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Der hier beispielhaft geschilderte Betreuungsfall könnte in vielen heimischen Haushalten schon heute oder morgen eintreten.

Am Bild ist zu sehen, dass die Betreuerin die pflegebedürftige Frau in eine Decke hüllt.
Der respecktvolle Umgang und die Fürsorge der Betreuerinnen wird von den Gepflegten geschätzt. © New Afrika / Shutterstock.com

Aus dem Leben

Bisher war alles kein Problem. Die drei längst erwachsenen „Kinder“ unterstützten ihren nach dem Tod seiner Frau allein lebenden 86-jährigen Vater zwar. Aber im Grund kam er ganz gut ohne ihre Hilfe über die Runden, ging selbstständig einkaufen, kochte für sich und fuhr sogar noch mit dem Auto durch die Gegend. Selbst als er ein-, zweimal – Gott sei Dank ohne schwerwiegende Folgen – stürzte, dachte sich noch niemand etwas dabei. Doch dann der dritte Sturz. Diesmal verlief es nicht so glimpflich. 14 Stunden lang lag er, unfähig, sich zu erheben bzw. Hilfe zu holen, auf dem harten Fliesenboden im Bad, wo er gestürzt war. Geschwächt und mit Wunden an Kopf und Körper, erfreulicherweise allerdings ohne Brüche, wurde er von einem seiner Kinder gefunden, das sich Sorgen gemacht hatte, weil es den Vater nicht erreicht hatte. Und während er noch im Krankenhaus lag, wurde allen schlagartig klar: Die Situation hat sich fundamental verändert. Nach seiner Heimkehr wird der Vater rund um die Uhr Betreuung benötigen. Und eines hatte er immer gesagt: „Ich will so lange wie möglich zu Hause leben, am liebsten bis zum Schluss.“

Zur Überbrückung

Ein paar Tage würden sie es, allesamt berufstätig und ziemlich eingespannt, schaffen, ihren Vater alternierend rund um die Uhr selbst zu betreuen. Doch dann muss so schnell wie möglich eine verlässliche, tragfähige Lösung her. Und das sozusagen aus dem Stand, denn wirklich beschäftigt hatte sich mit dem Thema bisher noch keiner. Was tun?  Es gibt ja Vermittlungsagenturen für eine 24-Stunden-Betreuung. Also Kontakt aufnehmen! Zuerst vielleicht noch mal schnell im Bekannten- oder Verwandtenkreis herumfragen – vielleicht gibt es eine Empfehlung. Gesagt, getan. Bereits am nächsten Tag gibt es Fortschritte zu vermelden: angenehmes Gespräch mit der Agenturchefin; wurde über die wichtigsten Fragen gleich am Telefon aufgeklärt; weniger kompliziert als gedacht; es wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Und wir müssen eigentlich nur das Zimmer für die Betreuungsperson vorbereiten. 

Am Foto sind die Hände der Pflegerin zu sehen die die Hände der Gepflegten hält.
Prognosen gehen davon aus, dass 2040 bereits rund 2,5 Millionen Menschen älter als 65 sein werden. © Chinnapong / Shutterstock.com

Hilfe in Sicht

Überspringen wir zwei oder drei Wochen. Vor ein paar Tagen ist die selbstständige Betreuungsperson eingetroffen. Sie wurde von der Agenturverantwortlichen vorgestellt, dabei wurden auch gleich die wichtigsten Gegebenheiten besprochen. Da es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, hält sich der organisatorische Aufwand für Betreute und Angehörige ja echt in Grenzen. Die Chemie zwischen dem Betreuten und der Betreuungsperson passt. Das ist schon einmal viel wert. Auch die Verständigung funktioniert. Die erfahrene Betreuungsperson hat schon in einigen Betreuungsverhältnissen gearbeitet. Vom ersten Tag an hatte sie alles im Griff. Eine gigantische Entlastung. Und in ein paar Wochen kommt die Ablöse, denn die beiden werden sich im Monatsrhythmus abwechseln.

Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.
Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung. © beigestellt

Dieses Szenario ist alles andere als ein Einzelfall. „Es zeigt“, so Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark sowie österreichischer Fach­­verbandsobmann, „wie gut sich die­s
ses System aus selbstständigen Betreuungspersonen und Vermittlungs­agenturen in den vergangenen Jahren eingespielt hat. So gut nämlich, dass sich Tausende Österreicherinnen und Österreicher, Betreute wie Angehörige, hundertprozentig darauf verlassen können.“

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung erhalten Sie unter www.daheimbetreut.at. Eine vollständige Auflistung aller steirischen Vermittlungsagenturen, Stand März 2025, haben wir hier für Sie.

 

Foto: © PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com; New Afrika / Shutterstock.com; Chinnapong / Shutterstock.com; beigestellt

Entgeltliche Einschaltung

Rotes Kreuz – Pflege daheim

Im eigenen Zuhause professionell betreut werden, das ist der mehrheitliche Wunsch von Menschen, die pflegerische und/oder medizinische Versorgung brauchen. Das Rote Kreuz stellt dafür auch in der Steiermark ein hochqualifiziertes Angebot zur Verfügung. Gisela Ambrosch, die stellvertretende Landespflegedienstleiterin, gibt Einblick in die „Pflege daheim“.

Am Foto ist Frau Gisela Ambrosch, stellvertretende Landespflegedienstleiterin des roten Kreuzes Steiermark zu sehen.
Frau Gisela Ambrosch, stellvertretende Landespflegdienstleiterin des österreichischen roten Kreuzes Steiermark im Interview. © Rotes Kreuz Steiermark/L. Kundigraber

Wie viele Menschen versorgt der mo­­bile Pflegedienst des Roten Kreuzes in der Steiermark?

Gisela Ambrosch: Wir betreuen im Rahmen von „Pflege daheim“ derzeit rund 3.000 Klient:innen pro Monat. Dafür sind knapp 700 Mitarbeiter:innen im Einsatz – in 22 Teams und 11 Bezirken der Steiermark. Die Teams setzen sich aus unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen; da gibt es diplomiertes Pflegepersonal, Pflegefachassistent:innen, Pflege­assistent:innen, Heimhelfer:innen und Alltagsbegleiter:innen. Die Rahmenbedingungen dafür, welche Berufsgruppe was machen darf, werden vom Land Steiermark genau vorgegeben. 

Welche Leistungen werden konkret erbracht?

Ambrosch: Alles, was in den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege fällt und was vom niedergelassenen Hausarzt angeordnet wird. Das reicht von der Wundversorgung über Infusionen, Injektionen bis zur Katheterpflege.

Wie kommen Pflegebedürftige zu diesen Leistungen?

Ambrosch: Da gibt es verschiedene Wege. Mehrheitlich läuft der Kontakt über den jeweiligen Hausarzt oder die Hausärztin. Klient:innen melden sich aber auch selbst – oder deren Angehörige. Auch über das Entlassungs-Management der Kliniken und die Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark werden Adressen vermittelt. Fällt der Klient in unseren regionalen Zuständigkeitsbereich, erfolgt durch eine/n Diplom-Gesundheits- und Krankenpfleger:in die Kontaktaufnahme und die Erhebung des Pflegebedarfs.

Wie erfolgt die Finanzierung?

Ambrosch: Mehr als 51 Prozent der anfallenden Kosten werden vom Land Steiermark übernommen, rund 22 Prozent steuern die Gemeinden bei und rund 25 Prozent muss der/die Klient:in selbst finanzieren. Etwa zwei Prozent kommen von der Österreichischen Gesundheitskasse dazu – und zwar in Form einer Pauschale für die medizinische Hauskrankenpflege.

Pflege Zuhause ist ein besonders sensibler Bereich. Wie wird die Qualität gesichert?

Ambrosch: Auch hier gibt es ganz klare Vorgaben. Zum einen seitens des Bundes – über das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz- und zum anderen über die erwähnten Förderrichtlinien des Landes. Sie sind an fixe Qualitätskriterien gebunden. So wird etwa die Erhebung des Gesundheitszustandes und Pflegebedarfs über ein valides Assessment abgewickelt – mit acht Doppelseiten an Fragen. Das ist eines der wichtigsten Qualitätskriterien. Ein weiterer Qualitätsgarant ist die Tatsache, dass ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter:innen aufgenommen werden. Um diesen Level zu halten, sind jährliche Fortbildungen verpflichtend. Außerdem wird direkt bei den Klient:innen die sogenannte Klient:innenzufriedenheit erhoben – anonym wie auch über das diplomierte Pflegepersonal während ihrer Pflegevisite. Diese ist vom Land Steiermark vorgeschrieben und verpflichtend einmal im Jahr durchzuführen.

Welche Entwicklungen nehmen Sie im mobilen Pflegebedarf wahr?

Ambrosch: Immer mehr ältere und hochbetagte Menschen leben allein. Da wird professionelle Hilfe verstärkt notwendig werden. Und mit dem weiteren Anstieg der Lebenserwartung wird auch die Zahl von chronisch und geriatrisch erkrankten Menschen weiter steigen. Es wird also einen noch höheren Bedarf an mobiler Pflege geben.

Was sehen Sie als die größte Herausforderung für die (mobile) Pflege?

Ambrosch: Ein ganz großes Thema ist der Fachkräftemangel – das wird in den nächsten Jahren sicher immer schwieriger zu bewältigen sein.

Was macht das Rote Kreuz für Pflegepersonal besonders attraktiv?

Ambrosch: Das Rote Kreuz hat allen voran einmal ein sehr gutes Image. Bei uns arbeitet man in professionellen Teams mit bestens ausgebildeten Kolleg:innen zusammen – nach den Werten des Roten Kreuzes. Wir nehmen auch sehr stark Rücksicht auf die private Situation der Mitarbeiter:innen.  So können etwa auch junge Mütter gut in der mobilen Pflege arbeiten.

Ihr diesbezüglicher Appell an die Gesellschaft?

Ambrosch: Wer allein lebt, sollte sich rechtzeitig klar machen, welche Hilfe im Bedarfsfall gewünscht ist – eine Wohngemeinschaft, ein Tageszentrum oder eine Pflegeeinricht­ung? Und: Angehörige sollten sich so früh wie möglich bei uns melden, um präventive Möglichkeiten abzuwägen, wie etwa Einkaufshilfe, Sturzprävention oder Adaptierungen in der Wohnung. Meist werden wir nämlich erst kontaktiert, wenn die betroffene Person bereits bettlägrig ist.

Wenn es einmal notwendig sein sollte, wie würden Sie gerne gepflegt werden?

Ambrosch: Ich finde eine Alters-WG mit Pflegebeauftragten am reizvollsten. Im englischen und skandinavischen Raum gibt es das bereits. Ein Modell, das mir auch für das Rote Kreuz vorschwebt.

 

Kontaktdaten österreichischen roten Kreuzes Steiermark

Mobile Pflege und Betreuung 050 1445 / 10202

24-Stunden-Personenbetreuung 0800 222 800

Betreutes Wohnen 050 1445 / 10250

Seniorentageszentren 050 1445 / 10202

Besuchs- und Begleitdienste 050 1445 / 10156

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Ground Picture / Shutterstock.com, Rotes Kreuz Steiermark/L. Kundigraber, pikselstock / Shutterstock.com

Text: Johanna Vucak