Tätigkeitsbereiche in der 24-Stunden-Betreuung

Pflege oder Betreuung – Kennen Sie den Unterschied?  Im alltäglichen Gebrauch werden die beiden Begriffe fälschlicherweise oftmals bedeutungsgleich verwendet, obwohl es sich dabei um zwei sehr unterschiedliche Bereiche mit verschiedenen Befugnissen handelt.

In Österreich gibt es das sogenannte „Hausbetreuungsgesetz“, das die rechtliche Absicherung der Betreuer:innen und der von ihnen betreuten Personen und die Durchführung der „24-Stunden-Betreuung“ garantiert. Es gilt im Zuge der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten. Die Tätigkeitsbereiche der Betreuung gehen mit der „24-Stunden-Betreuung“ einher und umfassen die Hilfestellung bei der Haushalts- und Lebensführung sowie die Hilfe bei sonstigen notwendigen Anwesenheiten. Im Regelfall kümmern sich zwei Personenbetreuer:innen um die jeweiligen Kund:innen, die sich alle zwei Wochen abwechseln. Sie wohnen bei den zu betreuenden Personen zuhause. 

Sind spezifische pflegerische Tätigkeiten notwendig, die von Personenbetreuer:innen nicht übernommen werden dürfen, so kommt es in der Praxis auch vor, dass Personenbetreuer:innen mit Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege zusammenarbeiten und ihre Kund:innen je nach ihren individuellen Bedürfnissen und gesundheitsbedingten Anforderungen gemeinsam in den eigenen vier Wänden umsorgen. Nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung von Ärzt:innen oder Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist es Betreuungskräften gestattet, pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten auszuführen. Dazu sind eine genaue schriftliche Anleitung und eine Unterweisung notwendig. 

Betreuungstätigkeiten:


Haushaltsnahe Dienstleistungen Zubereitung von Mahlzeiten

  • Besorgungen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Hausarbeiten und Botengänge
  • Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften) und Betreuung von Pflanzen und auch Tieren
  • Wäsche waschen, bügeln und ausbessern

Unterstützung bei der Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschaft leisten

  • Konversation führen
  • Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel

  • Kofferpacken
  • Transport organisieren

 

Pflegerische Tätigkeiten, die unter Betreuung fallen, sofern keine Umstände vorliegen, welche eine Anordnung notwendig machen:

  • Unterstützung bei der
    Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten 
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

 

Ärztliche Tätigkeiten nach schriftlicher ärztlicher Anordnung oder Anordnung von diplomiertem Pflegepersonal

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Die Übernahme von pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der oben genannten Anordnungen/Delegationen kann seitens der betreffenden Personenbetreuungskraft abgelehnt werden. Die Personenbetreuungskraft wäre von diesem Ablehnungsrecht zu informieren. Diese Möglichkeiten der Übertragung pflegerischer sowie auch ärztlicher Tätigkeiten an die Betreuungskräfte wurden nur für den Einzelfall geschaffen.
Alle erbrachten Leistungen im Zuge der 24-Stunden-Betreuung müssen regelmäßig und sorgfältig dokumentiert werden.

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Beitrag veröffentlicht am 15.08.2023

Schnittstelle für qualitätsvolle Betreuung

Im Laufe der Zeit werden alltägliche Aufgaben immer schwieriger und der Ruf nach Unterstützung wird lauter. In diesem Fall helfen professionelle heimische Vermittlungsagenturen, eine passende Lösung zu finden. 

Rasche und kompetente Unterstützung
Wenn es darum geht, rasch kompetente Unterstützung zu bekommen, sind professionelle heimische Vermittlungsagenturen ein verlässlicher Ansprechpartner. Sie bilden eine Schnittstelle zwischen selbstständigen Personenbetreuer:innen und deren Kund:innen. Zu weiteren Aufgabengebieten zählen organisatorische und vertragliche Belangen und das Planen diverser Weiterbildungsmöglichkeiten.  

Doppelte Verantwortung
Sehr wichtig ist ihnen dabei, beide Seiten bestmöglich zu vertreten und zu beraten. Die Agenturen übernehmen in dieser Mittlerrolle doppelte Verantwortung. Um allen beteiligten Personen gerecht zu werden und Interessenskollisionen vorzubeugen, bieten die heimischen Vermittleragenturen höchste Sicherheit und Verlässlichkeit bei der Organisation und Vermittlung der Betreuungsdienstleistungen (auf Basis des Bundesgesetzblatts für die Republik Österreich veröffentlichte Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung). 

Sicherheit und Verlässlichkeit
Die Kernaufgabe der Dienstleistung ist die Vermittlung selbstständiger Personenbetreuer:innen an zu betreuende Menschen. Dabei fungieren die Betreuer:innen als selbstständige Unternehmer:innen. Erfolgt die Betreuung über einen längeren Zeitraum, dann ist die Kontinuität und Verlässlichkeit der Betreuungsdienstleistung sichergestellt. Es wird für einen reibungslosen Übergang bei der Ablöse und für Ersatzbetreuer:innen im Fall eines Ausfalls gesorgt. 

Breite Palette von Serviceleistungen

  • Regelmäßige Visiten durch geschultes Fachpersonal zur Qualitätskontrolle vor Ort, bei Bedarf auch in einem etwaigen Anlassfall
  • Persönliche Einführung der selbstständigen Personenbetreuer:innen
  • Abwicklung der Formalitäten und organisatorischen Details sowie die Errichtung des Betreuungsvertrags
  • Unterstützung bei der Organisation von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Beratung über die Möglichkeiten von Förderungen und staatlichen Zahlungen und Unterstützung bei der Beantragung
  • Informations-, Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Personenbetreuer:innen 
  • Kommunikation des Preises

Professionelle heimische Vermittlungsagenturen sind der ideale Ansprechpartner für Menschen, die auf der Suche nach geeigneten selbstständigen Personenbetreuer:innen sind. Gestützt auf ein dichtes berufliches Netzwerk, Erfahrung und organisatorisches Know-how sind sie der optimale Partner, qualifizierte Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer zu vermitteln.

Hier finden Sie eine Auflistung von 24-Stunden-Betreuungsagenturen in Ihrer Nähe:

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Beitrag veröffentlicht am 20.07.2023

Förderungen der 24-Stunden-Betreuung

Allgemeine Informationen
In Österreich wird zwischen sieben Pflegestufen unterschieden, die nach monatlichem Pflegeaufwand gegliedert sind. Pflegestufe 1 wird anerkannt, wenn mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat erforderlich sind. 

Die Einstufung der pflegebedürftigen Person wird durch eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Pflegefachkraft durchgeführt. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt zwölf Mal im Jahr, jeweils am Ende des Monats. Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen. 

Förderungen der 24-Stunden-Betreuung
Zusätzlich zu dem Pflegegeld, das je nach Pflegestufe variiert, kann in Österreich eine „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ beantragt werden, wofür gewisse Voraussetzungen gelten:

  • Die zu betreuende Person braucht rund um die Uhr Betreuung.
  • Sie ist mindestens als Pflegestufe 3 eingestuft.
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf maximal 2.500 Euro betragen, wobei sich die Grenze für jede:n unterhaltsberechtigten Angehörige:n um 400 Euro bzw. für jede:n behinderte:n unterhaltsberechtigten Angehörige:n um 600 Euro erhöht.

Um Anspruch auf die „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ erheben zu dürfen, müssen die beauftragten selbstständigen Personenbetreuer:innen 

  • über eine theoretische Ausbildung verfügen, die jener einer Heimhilfe gleichzusetzen ist 
  • oder seit mindestens einem halben Jahr die Betreuung der zu betreuenden Person sachgerecht durchgeführt haben
  • oder bestimmte pflegerische/ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle von medizinischem Fachpersonal ausüben. 

Gefördert wird die „24-Stunden-Betreuung“ von selbstständigen Personenbetreuer:innen mit 320 Euro pro Monat (eine Betreuungsperson) bis zu 640 Euro pro Monat (zwei Betreuungspersonen). Wenn eine Betreuungskraft mehr als 14 Tage im Monat benötigt wird, bekommt man ebenso 640 Euro pro Monat.  Das ergibt bei zwei selbstständigen Betreuungskräften eine maximale Förderhöhe von 7.680 Euro. Dabei ist zu beachten, dass durch Zuschüsse des Landes in den einzelnen Bundesländern abweichende Förderbedingungen herrschen.

Nicht zum Einkommen gerechnet werden u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der zu betreuenden Person bleibt unberücksichtigt.

Absetzung der Steuer
Eine „24-Stunden-Betreuung“ bringt einige Aufwendungen mit sich. Vermittlung von Betreuungsdienstleistungen, selbstständige Personenbetreuer:innen und Arznei- und Pflegemittel sind kostspielige Angelegenheiten. Diese Kosten können jedoch im Folgejahr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Zuschüsse und Förderungen, die steuerfrei bezogen wurden (Pflegegeld, „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“), sind davon aber ausgenommen und werden abgezogen. Betreute Personen selbst, alleinverdienende Partner:innen und mit gewissen Einschränkungen auch weitere unterhaltspflichtige Personen sind dazu befähigt, die außergewöhnliche Belastung zu beantragen. Geltend gemacht wird die außergewöhnliche Belastung durch den Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen der Arbeiternehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung.

Zuerkennung und Auszahlung
Bei Fragen zur „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ steht die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriums bereit, bei welcher auch das Förderansuchen einzureichen ist. 

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Beitrag veröffentlicht am 06.06.2023

Andreas Herz: 24 Stunden würdevoll betreut

Die würdevolle Betreuung von Menschen, die den Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, ist eine besonders verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe. Viele Tausend selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer leisten ihren Beitrag dazu, dass betreuungsbedürftige Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen zu Hause in den eigenen vier Wänden: Gerade in den vergangenen Krisenjahren wurden uns Verlässlichkeit und Unverzichtbarkeit dieser tragenden Säule des österreichischen Pflege- und Betreuungssystems in aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Doch dieses krisenbedingte Szenario war wohl nur ein Vorgeschmack auf das, was in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf Österreichs Bevölkerung zukommen wird: eine weitere dramatische Verschiebung im Verhältnis von Betreuungsbedürftigen und Betreuenden. Dazu muss man wissen, dass nach wie vor der überwiegende Anteil jener, die Betreuung benötigen, von Familienangehörigen betreut wird – noch. Denn wer soll in Zukunft diese Aufgabe übernehmen, wenn aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Betreuungsbedürftigen immer weniger Menschen gegenüberstehen, die in der Lage sind, diese Aufgabe zu leisten? 

Bereits heute nehmen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer an der Schnittstelle zwischen Betreuungsbedürftigen und deren Familienumfeld eine Schlüsselrolle ein. Sie übernehmen dort Betreuungsleistungen, wo sie von Angehörigen nicht erbracht werden können; etwa, weil diese aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen nicht mehr in der Lage dazu sind oder gar keine Angehörigen da sind; oder wenigstens nicht in der dafür erforderlichen geografischen Nähe. Wenn Menschen ihren Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, reicht es nämlich nicht, ein- oder zweimal  pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Sturzgefahr, Körperhygiene, Versorgung mit Nahrung und vieles mehr: Die Betreuung betagter Menschen kann sehr rasch, manchmal tatsächlich über Nacht, zu einer Rund-um-die-Uhr-Verantwortung werden.

Warum aber ist das Modell der 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer im Laufe der vergangenen rund zwei Jahrzehnte zu einer unverzichtbaren Säule der Betreuung in Österreich geworden? Dazu wirkten gleich mehrere Faktoren zusammen. Betreuung durch Selbstständige heißt: Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden. Das wollen die meisten Menschen: nicht aus der vertrauten Umgebung gerissen zu werden. 24-Stunden-Betreuung heißt zudem: Sicherheit und Verlässlichkeit zu vergleichsweise leistbaren Konditionen. Die selbstständigen Betreuungspersonen erfüllen ihre Aufgabe in aller Regel nicht nur mit Professionalität, sondern sie bringen in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein und Empathie in die Betreuungsbeziehung ein. Ein weiterer wichtiger Baustein: Qualitätsorientierte heimische Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass Betreuungspersonen rasch dort sind, wo sie gebraucht werden. Mit ihren Vermittlungs-, Service- und Backup-Leistungen bieten sie Betreuenden wie Betreuten und deren Familien messbaren Mehrwert. 

„Dieses aus dem akuten Bedarf nach leistbarer Betreuung zu Hause auf der einen Seite und Beschäftigung auf der anderen Seite entstandene Angebot“, betont Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung sowie Vizepräsident der WKO Steiermark, „wurde in den vergangenen Jahren qualitativ konsequent weiterentwickelt. Im Hinblick auf kommende gesellschaftliche Herausforderungen gilt es nun alles zu unternehmen, um diese Betreuungsform im Dienste aller Beteiligten, Betreuter wie Betreuender, nachhaltig zu fördern und zu stärken.“

 

BETREUUNG LANGFRISTIG SICHERN

Wie kann es gelingen, die Betreuung betagter Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, auch in Zukunft sicherzustellen? Andreas Herz, MSc, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, Obmann des Fachverbands in der WKO und Vizepräsident der WKO Steiermark, im Interview.

Die demografische Entwicklung in europäischen Wohlfahrtsstaaten wie z. B. Österreich droht die Alterspyramide auf den Kopf zu stellen. Steht die Betreuung betagter Menschen noch auf sicheren Beinen?
Andreas Herz, MSC: Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind sicher außerordentlich groß. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden in Österreich immer mehr Menschen in ein Alter kommen, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später Betreuung benötigen werden – und zwar zu einem erheblichen Teil rund um die Uhr. Gleichzeitig nehmen die familiären Betreuungsressourcen ab. Insofern zeichnet sich eine, zurückhaltend formuliert, herausfordernde  Situation ab. Vorboten dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen.

Warnungen vor einem Pflegenotstand sind in den vergangenen Monaten noch häufiger zu hören gewesen als zuvor.
Herz: Die zunehmende Konkurrenz um Arbeitskräfte spitzt die Situation zu. Und die von den aktuellen Krisen markierte Zäsur macht vielen den Ernst der Lage erst wirklich bewusst. Wie wir die Herausforderungen in Betreuung und Pflege unter den skizzierten Voraussetzungen bewältigen werden, hängt von einem Zusammenwirken vieler Faktoren ab. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass der Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer, also der sogenannten 24-Stunden-Betreuung, bei der Sicherung einer hochwertigen und für die breite Bevölkerung zugänglichen – sprich: leistbaren – Betreuung eine Schlüsselrolle zukommen wird. Das war ja auch in den vergangenen Jahren schon so, sonst hätte sich dieses Betreuungsangebot nicht in einem solchen Ausmaß durchgesetzt.

Worauf ist die beeindruckende Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung in den letzten ca. zwei Jahrzehnten zurückzuführen?
Herz: Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Nicht zu bestreiten ist, dass dieses Angebot einer leistbaren Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden konkurrenzlos und somit alternativlos ist. Ihre Verlässlichkeit haben die vielen Tausend selbstständigen Betreuungspersonen ja zuletzt unter schwierigsten Bedingungen sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Im Zusammenspiel mit den Agenturen gelingt es zudem, Betreuung Suchende und Betreuende rasch miteinander in Verbindung zu bringen. In solchen fordernden Lebenssituationen brauchen Menschen kompetente und effiziente Unterstützung.   

Wie kann die 24-Stunden-Betreuung nachhaltig gesichert werden?
Herz: In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, um rechtliche Rahmenbedingungen und das Leistungsniveau stetig zu steigern. Unter den aktuellen Gegebenheiten – sprich: Inflation und Anstieg der Lebenshaltungskosten – geht es vor allem darum, die Attraktivität des Berufs für die selbstständigen Betreuungspersonen zu erhalten, ohne die Leistbarkeit für die Betreuung Suchenden aufs Spiel zu setzen. Dazu wird es allerdings auch eines klaren gesellschaftlichen Bekenntnisses bedürfen: Die Förderungen sind nach Jahren der Stagnation nun endlich so anzupassen, dass Betreuung Suchende in die Lage versetzt werden, jene Menschen, die sie so sorgsam und liebevoll betreuen, auch in Zukunft fair zu entlohnen.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA BETREUUNG

Betreuung und Vermittlung als Gewerbe
Um in Österreich als selbstständige Personenbetreuerin/selbstständiger Personenbetreuer bzw. als Vermittlungsagentur tätig sein zu können, bedarf es einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Betreuung und Vermittlung sind getrennte Gewerbe mit jeweils eigenen Berechtigungen. Die berufliche Standes- und Interessenvertretung auf Landesebene obliegt der „Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung“ in der WKO Steiermark. In den „Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung“ sowie den „Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung“ sind Rechte und Pflichten von Betreuungspersonen bzw. Vermittlungsagenturen definiert und beschrieben.

Betreuung durch Selbstständige
Als Selbstständige sind gewerbliche Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Tätigkeit selbst zu gestalten. Sie können daher, abgesehen von entsprechenden Ruhezeiten, rund um die Uhr tätig bzw. in Bereitschaft sein und leben während der Betreuungszeit im Haushalt der betreuten Person. Bei der Betreuung lösen sich in der Regel zwei Betreuungspersonen im Zwei-Wochen- bzw. Monatsrhythmus ab.

Vermittlungsagenturen und Verträge
Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass bei Bedarf möglichst rasch qualifizierte und geeignete Betreuungspersonen dort sind, wo sie benötigt werden. Die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vermittlungsagentur und einer Betreuungsperson wird im sogenannten Organisationsvertrag geregelt, die zwischen Agentur und Betreuung Suchenden (bzw. deren Angehörigen) im Vermittlungsvertrag. Betreuungspersonen und Betreute schließen einen Betreuungsvertrag. Die Inanspruchnahme einer Agentur ist weder für Betreute noch für Betreuende verpflichtend. Allerdings können Vermittlungsagenturen beiden Seiten, Betreuten wie Betreuenden, eine Reihe von Zusatzleistungen bzw. entsprechende Pauschalpakete für mehr Sicherheit und Komfort bieten. 

Betreuung oder Pflege
Im täglichen Sprachgebrauch, aber auch in der Berichterstattung werden Pflege und Betreuung häufig nicht korrekt unterschieden. Betreuung umfasst keine pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten. Bestimmte pflegerische Tätigkeiten wie etwa das Wechseln von Verbänden oder die Verabreichung von Medikamenten dürfen Betreuungspersonen nach (schriftlicher) Delegation sowie Unterweisung durch medizinisches bzw. pflegerisches Fachpersonal übernehmen.

OQZ24
Mit ÖQZ24 wurde ein eigenes Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen geschaffen. Entwickelt  wurde es vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und den Wohlfahrtsträgern. Es steht für Qualität und Fairness für Betreuende und Betreute sowie Verlässlichkeit für Familien und Angehörige. Die Zertifizierung ist freiwillig. www.oeqz.at

Personenbetreuung in Zahlen
Mit Stand Ende 2022 waren in der Steiermark über 11.600 selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer mit aufrechter Gewerbeberechtigung tätig. Weitere fast 4.600 hatten ihre Gewerbeberechtigung ruhend gestellt. 61,3 % der Betreuungspersonen stammten aus Rumänien, 15,9 % aus Kroatien, 10,1 % aus der Slowakei, die übrigen aus weiteren vorwiegend (süd)osteuropäischen EU-Staaten sowie aus Österreich (2,4 %, Tendenz steigend). 231 Vermittlungsagenturen verfügten mit Stand Ende 2022 über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zur „Organisation von Personenbetreuung“, weitere 32 hatten ihre Berechtigung ruhend gestellt.

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung: www.daheimbetreut.at

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Fotos von Marija Kanizaj und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 23.03.2023

Gut betreut ist mehr als nur versorgt

Interview mit Barbara Gründling, BSc., MBA

 

Frau Gründling, welche Frage wird Ihnen am öftesten gestellt? 

Ob meine Betreuungskräfte Deutsch sprechen (lacht).

Und? Wie sind die Deutschkenntnisse?

Gut bis sehr gut – da ich leider kein Slowakisch spreche (bis auf ein paar wenige Wörter…) und meine
Betreuungskräfte in fortwährendem Kontakt mit mir sind, bin ich auf gute Deutschkenntnisse angewiesen. Sehr viele meiner Betreuungskräfte sind schon sehr lange in Österreich tätig, verfügen also über ausreichend Erfahrung und gute bis sehr gute Deutschkenntnisse. Auch alle Bereiche, die in die 24h-Betreuung eingebunden sind, wie beispielsweise Angehörige der zu betreuenden Person oder auch die Hausärztinnen und -ärzte, sind auf gute Kommunikation angewiesen. Kommunikation und Dokumentation sind unsere Basis für eine gute Zusammenarbeit mit jedem, der in die Betreuung involviert ist.

Wie definieren Sie Ihre Rolle als „Vermittlungsagentur“?

Ich sehe mich nicht als reiner Vermittler, sondern als Begleiter über den gesamten Zeitraum der Betreuung. Oftmals haben Angehörige ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Stadt oder einem anderen Land und hier übernehmen meine Betreuungskräfte und ich nahezu alle uns möglichen und erlaubten Tätigkeiten, die über die normale Betreuung hinausgehen, etwa Arztbesuche oder das Ausfüllen von Anträgen für Behindertenausweise. Mit einigen zu betreuenden Personen bin ich – bevor Corona kam –
auch gemeinsam mit der Betreuungskraft ins Krankenhaus gefahren, wenn es die Situation erforderte. 

Wie stellen Sie die versprochene Betreuungsqualität sicher?

In erster Linie durch meine persönlich ausgewählten Betreuungskräfte. Aber ich bin sehr stolz auf mein großes Netzwerk, auf das ich im Bedarfsfall zugreifen kann. Weiters ist die Zusammenarbeit mit den Hausärztinnen und -ärzten sehr gut und ihre kompetente Hilfestellung und Betreuung im Rahmen von Hausbesuchen eine großartige Unterstützung.

Welche Rolle spielen Heilbehelfe und Hilfsmittel im Betreuungsalltag?

Eine große – vor allem gilt es, die richtigen aus der Vielzahl an Hilfsmitteln und Heilbehelfen herauszufiltern. Das gelingt immer am besten im Rahmen eines Besuches vor Ort, denn hier ist man mitten in der Betreuungssituation und erlebt den Bedarf hautnah. Da ergeben sich viele neue Gesichtspunkte, die man zuvor nicht beachtet hat, etwa warum das Ein- und Aussteigen aus dem Pflegebett so schwer ist. Dann stellt sich im Zuge des Hausbesuchs heraus, dass es ein „normal“ hohes Bett mit „normaler Einstiegshöhe“ ist, die Klientin jedoch ein Pflegebett mit niedriger Einstiegshöhe benötigt, weil ihre geringe Körpergröße keine normale Höhe zulässt. In diesem Fall war meine Klientin eine kleine Dame mit kurzen Beinen, für die das Bett einfach zu hoch war. Auch hier oder beispielsweise im Bereich der Inkontinenzversorgung biete ich kostenlose Beratung in allen Belangen im Raum Graz und Graz-Umgebung an. 

Kontakt

Telefon: 0650 610 64 62

Web: www.barbara-gruendling.at

 

Beitrag veröffentlicht am 24. Oktober 2020
Bildquelle: Thomas Gründling
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Liebevolle Betreuung für fellige Freunde

Hund, Katz’ und Co. sind nicht umsonst die besten Freunde des Menschen. Doch oft ist guter Rat teuer, wenn Herrchen oder Frauchen sich einmal nicht um den vierbeinigen Liebling kümmern können. Wenn Urlaub oder Krankheit in die Quere kommen, springen professionelle Helfer ein: die gewerblichen Tierbetreuer. Und auch für das tierische Wohlbefinden und die fellige Schönheit oder wenn Probleme auftreten gibt es echte Profis.

Leo ist ein aufgeweckter Golden Retriever, der viel Schwung ins Leben seines Besitzers bringt. Doch als das Herrchen plötzlich wegen einer Operation ins Krankenhaus muss, findet er in seinem Umfeld niemanden, der sich auf die Schnelle zutraut, sich um sein Tier zu kümmern. Auch ein Urlaub stellt Tierhalter vor ein ähnliches Problem: Wer kümmert sich richtig um unsere Katze, meinen Hund? „Hier kommen die professionellen Tierbetreuer und Tierpensionen ins Spiel. Bei ihnen sind unsere besten Freunde auch in besten Händen“, berichtet Sabine Macherhammer von der Fachgruppe der persönlichen Dienstleiter in der WKO Steiermark. Sie ist ihres Zeichens Tierpsychologin und weiß, wie wichtig der professionelle Umgang mit den zu betreuenden Tieren ist. Tierbetreuer kommen entweder mobil ins Haus und Tierpensionen bieten einen rundum Service an. „In den Hotels speziell für Vierbeiner wird der Hund artgerecht ernährt und hat, wenn möglich, Kontakt zu Artgenossen. Dabei lernt er auch das soziale Verhalten in einem Rudel“, weiß die Expertin.

Glückliche Vierbeiner: gut gepflegt und richtig trainiert

Profi-Angebote rund ums Tier umfassen auch Schönheit und Wellness. Schließlich soll es unseren Lieblingen ja auch seelisch gut gehen. Und wenn das Fell nach einer professionellen Wäsche glänzt, freuen sich auch Herrchen und Frauchen. „Tierschönheitspfleger bieten Fellpflege und artgerechte Frisuren für Hunde und Katzen“, berichtet Sabine Macherhammer. Dass es den Tieren gut geht, steht dabei immer im Mittelpunkt. „Ein ganz wichtiger Berufszweig in unserer Fachgruppe sind die Tiertrainer“, so Macherhammer weiter. „Sie trainieren Tiere etwa für besondere Aufgaben, zum Beispiel um sie zu Blindenhunden, Rettungshunden oder Therapiehunden auszubilden. Sie arbeiten aber auch mit sogenannten ‚Problemhunden‘, damit sich Mensch und Hund richtig verstehen.“ Auch tierische Stars für Film und Fernsehen werden von den Tiertrainern ausgebildet. „Artgerechter Umgang und das Wohlbefinden der Tiere stehen bei dieser anspruchsvollen Arbeit immer im Vordergrund“, betont die Tierpsychologin.

 

 

Beitrag veröffentlicht am 6. Juni 2020
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