Das Testament – Vorsorge beruhigt

Ein schwerer Unfall, zunehmende Demenz, eine plötzliche Krankheit: Wer trifft dann lebenswichtige Entscheidungen? Wer kann die persönlichen Angelegenheiten regeln? Wer erbt im Todesfall wie viel, wenn kein Testament vorliegt? Die rechtliche Vorsorge hilft, rechtzeitig die Weichen zu stellen und wichtige Angelegenheiten zu regeln.

Beim Thema Vorsorge steht meist die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Neben Geldangelegenheiten ist es jedoch entscheidend, auch rechtliche Fragen zu klären. Denn eine plötzlich vorübergehende oder auch dauerhafte Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit kann jede:n treffen – und das jederzeit. Dann ist es hilfreich, auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Patient:innenverfügung zurückgreifen zu können.

Daher empfiehlt es sich, rechtlich für den Fall der Fälle vorzubeugen: Es geht darum zu regeln, in welchen Angelegenheiten eine Vertretung gewünscht ist, welche Vertrauensperson die Vertretung übernehmen und wie weit diese Vertretung gehen soll. Auch Fragen einer medizinischen Behandlung sollten geklärt werden: Welche Maßnahmen sind gewünscht, welche Schritte sollten nicht gesetzt werden. 

Am Foto sind zwei Hände welche jeweils einen Stift halten zu sehen. Eine Hand macht eine erklärende Geste in Bezug auf ein Schriftstück. Die zweite Hand leistet eine Unterschrift.
Man sollte sich rechtzeitig überlegen wer die Entscheidungen für einen treffen soll wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist. © Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Die Entscheidung rechtzeitig treffen

Für den Fall, dass man selbst nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, gibt es in Österreich keine automatische Vertretung. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass im Notfall auch ohne vertragliche Regelung die Kinder, Lebensgefährt:innen oder Ehepartner:innen einspringen könnten. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann sogar eine gänzlich unbekannte Person gerichtlich bestellt werden, die dann Entscheidungen trifft. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig gut zu überlegen, wem man diese Entscheidungen zutraut und wen man mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen möchte. 

Gertrude Weingerl kann aus Erfahrung sprechen: „Durch die Demenz­erkrankung meiner Mutter habe ich erlebt, wie wichtig es ist, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, solange man das noch selbst kann.“ Darüber hinaus beruhigt es auch, zu wissen, dass die letzten finanziellen Dinge geregelt sind und dass man geklärt hat, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passieren soll. 

Wenn kein oder kein gültiges Testament aufgefunden wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt nach einer festgelegten Reihenfolge Verwandte mit jeweils bestimmten Prozentsätzen. Wenn keine Verwandten mehr gefunden werden, geht das Erbe an den Staat Österreich. Damit das Testament gültig ist, müssen formale Vorschriften eingehalten werden und es muss unmissverständlich formuliert sein.

Wer möchte, dass das eigene Erbe an jemanden gehen soll, mit dem man nicht verwandt ist oder wer sein Vermögen ganz oder teilweise an eine wohltätige Organisation vererben möchte, muss das explizit in einem gültigen Testament festhalten. Gertrude Weingerl kam bei ihren Überlegungen zu dem Schluss: „Ich habe keine Kinder und meine Angehörigen sind selbst in der Lage, anderen zu spenden. Wem also sollte ich etwas vererben? Ich habe mich dann für die Organisation entschieden, bei der ich selbst Hilfe gefunden habe.“ So hat sie für sich die Weichen gestellt und kann mit einem guten Gefühl sagen: „Mit meinem Erbe für die Caritas werde ich auch über meinen Tod hinaus Gutes bewirken.“

Am Foto ist Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Steiermark zu sehen.
Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Diözese Graz-Seckau beantwortet gerne ihre Fragen. © Caritas

Mein Weg, mein Wunsch, mein Wille

Die Caritas Steiermark lädt gemeinsam mit Notar:innen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei werden die Themen Testament, Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutzgesetz erläutert. 

Vorsorgeveranstaltungen 2025 

Donnerstag, 08. Mai 2025, Voitsberg

17:30–20:00 Uhr

Haus des Lebens (großer Seminarraum)

Conrad-von-Hötzendorf-Straße 25b, 8570 Voitsberg

Referent: Mag. Christoph Kante
Notariat Kante in Lieboch

 

Montag, 26. Mai 2025, Hartberg

17:00–19:30 Uhr

Gasthof Pack „Zur Lebing Au“

Josef-Hallamayr-Straße 30, 8230 Hartberg

Referentin: Mag. Marcella Handl
Notariat Handl in Hartberg

 

Dienstag, 27. Mai 2025, Graz

17:00–19:30 Uhr

Caritas Paulinum, Seminarraum Sudan

Grabenstraße 39, 8010 Graz

Referentin: Mag. Alice Perscha

Notariat Perscha in Leoben

 

Dienstag, 03. Juni 2025, Pöls

17:00–19:30 Uhr

Pfarrhof Pöls, Pfarrsaal

Hauptplatz 1, 8761 Pöls-Oberkurzheim

Referent: Mag. Gerald Pail

Notariat Hofer & Pail in Judenburg

 

Anmeldung:

meinwille@caritas-steiermark.at oder 0316 8015-0

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Caritas; Afrika Studio / Shutterstock.com; Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Vorbereitet für den Ernstfall – Rechtliche Vorsorge hilft

Krankheit, Demenz, ein schwerer Unfall: Wer regelt im Falle des Falles die wichtigsten Angelegenheiten? Wer trifft lebenswichtige Entscheidungen? Und wer erbt im Todesfall wie viel, wenn es kein Testament gibt? Die rechtliche Vorsorge unterstützt dabei, diese schwierigen Fragen rechtzeitig zu klären.  


Wenn es um Vorsorge geht, ist der Gedanke an finanzielle Absicherung nicht weit. Zur Vorsorge gehört neben Geldangelegenheiten aber noch die rechtliche Säule: Sie ist hilfreich im Fall einer vorübergehenden oder langfristigen Entscheidungs- und Geschäftsunfähigkeit. Für einen solchen Fall empfiehlt es sich vorzubeugen, in Form der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Sie helfen dabei, zu bestimmen, in welchen Angelegenheiten Vertretung gewünscht ist, wie weit diese Vertretung geht und welche medizinischen Behandlungen im Bedarfsfall nicht gesetzt werden sollen. Außerdem kann festgelegt werden, welche Vertrauensperson die Vertretung übernehmen soll.

Doch ist eine Vorsorgevollmacht überhaupt wichtig? Können im Notfall nicht die Kinder oder Ehepartner auch ohne vertragliche Regelung einspringen? Nein, denn in Österreich gibt es keine automatische Vertretung. Lebensgefährten, Ehepartner oder volljährige Kinder können daher nicht ohne Weiteres Angelegenheiten ihrer Angehörigen regeln, wenn diese dazu selbst nicht (mehr) in der Lage sind. Ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann es sogar dazu kommen, dass eine gänzlich unbekannte Person, in die das nötige Vertrauen fehlt, mit Entscheidungen betraut wird (gerichtlich bestellt). Umso wichtiger ist daher die Vorsorgevollmacht.

Wie wesentlich eine rechtzeitige rechtliche Vorsorge sein kann, zeigt sich auch am Beispiel von Frau Weingerl deutlich: „Durch die Demenzerkrankung meiner Mutter habe ich erkannt, wie wichtig es ist, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, solange man das noch selbst kann.“

Dazu gehört auch, die letzten finanziellen Dinge geregelt zu wissen und für Klarheit gesorgt zu haben, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passiert. Wird kein (gültiges) Testament aufgefunden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt aber nur Verwandte in einer geregelten Reihenfolge mit gewissen Prozentsätzen. Werden keine Verwandten mehr gefunden, erbt der Staat Österreich. Wenn also eine nicht verwandte Person oder eine wohltätige Organisation mit einem Teil des Vermögens bedacht werden soll, muss das in einem Testament festgehalten werden. So wie im Testament von Frau Weingerl, die meint: „Mit meinem Erbe für die Caritas werde ich auch über den Tod hinaus Gutes bewirken.“

 

 

Entgeltliche Einschaltung
Fotos von Caritas und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 25.04.2023