Eiertanz um Meldepflicht

„Mancher gibt sich viele Müh’, mit dem lieben Federvieh. Einesteils der Eier wegen …“ So lässt Wilhelm Busch den ersten Streich von Max und Moritz beginnen und hat damit dem ebenso drolligen wie nützlichen (und auch schmackhaften) Federvieh ein unauslöschliches Denkmal gesetzt. Was der humoristische Dichter damals noch nicht wissen konnte: dass diese Vögel auch bunte Eier legen können und dass sie es einmal zum beliebten Haustier auch in städtischen Bereichen – Tendenz steigend – bringen werden.

W enn nun Renate Rosbaud in ihrem liebenswerten Bericht von den Henderln im Garten und dem eigenen „biologischer geht’s nicht mehr“-Ei auf dem Frühstückstisch schwärmt, gilt es doch einige „Aber“ ins Kalkül miteinzubeziehen.

Aber der Hahn
Aber die Nachbarn
Aber die Ämter und Behörden
Nun der Reihe nach: Hühner wie anderes Geflügel fallen unter Kleintiere und dürfen für private Zwecke ohne Genehmigung gehalten werden, sofern diese ortsüblich ist. Da ist aber der liebe Hahn, der schon vor dem Morgengrauen zu krähen pflegt und in unzähligen Fällen den Grund für den „Krieg über den Gartenzaun“ abgibt. Wohlgemerkt – die Hühner legen ihre Eier auch ohne ihren Gebieter, ihr Gackern stellt keine besondere Quelle von Lärmärgernissen dar, eine kurze, jedoch unüberhörbare Verkündigung, dass sie ihre Legeleistung vollbracht haben, vielmehr ist es nicht. 

Trotzdem bemüht die Hühnerhaltung – je städtischer das Umfeld, desto beschäftigter die Advokaten – Gerichte angefangen von Zivilgerichten über Landesverwaltungsgerichte bis zum Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof. Um prozessuale Auswüchse dieser Art zu vermeiden, empfehlen sich zwei bewährte Vorgangsweisen: Ehe das erste Huhn im Garten scharrt, ein Gespräch mit den Nachbarn und deren Zustimmung einholen und sie nicht vor vollendetete Tatsachen stellen. Im Zweifel auch beim Gemeindeamt nachfragen, wie das Wohngebiet im Flächenwidmungsplan ausgewiesen ist, die Frage der Ortsüblichkeit klären, diese gilt als Richtschnur und darf nicht überschritten werden. Zuständig für Lärmbelästigungen wäre dann, so Mag. Dr. Manfred Kindermann von der für die Gemeinden zuständigen Abteilung 7 des Landes Steiermark, das Sicherheitsgesetz.

Bei Einhaltung vorbildlicher Gesetzestreue wird der zukünftige Hühnerhalter auch mit dem § 14 des Tiergesundheitsgesetzes Bekanntschaft machen. Dieser Paragraph schreibt ihm nämlich vor, den Geflügelbestand, egal ob auch nur ein Tier oder mehrere, innerhalb einer Woche nach Anschaffung bei der Tierseuchenkasse zu melden. Kostet nichts, funktioniert in einigen anderen Bundesländern auch online, ist jedoch in der Steiermark mit einem Besuch bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft verbunden. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Meldepflicht können sich ergeben, wenn dadurch eine Ausweitung der Vogelgrippe nachgewiesen werden kann. Bei der Errichtung eines Stalles sollte man sich mit der Bauordnung befassen und bei der Einrichtung desselben mit dem Tierschutzgesetz. 

Soviel zum Thema „Ämter und Behörden“ oder „Haushuhn und Amtsschimmel“.

Text von Dieter Rupnik
Bild von shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 31.08.2023

Hühner: Manche mögen’s bunt.

Das ist die wahre Geschichte von Hühnern, die bunte Eier legen – und das nicht nur zu Ostern. Und diese pastellbunten Eier von glücklichen, freilaufenden Hühnern munden noch dazu köstlich. Der Trend zum eigenen Huhn boomt bekanntlich seit geraumer Zeit aus vielerlei Gründen, vor allem im städtischen Bereich, wie mir bei unseren Dreharbeiten zu „Bei Tier daheim“ Andrea Pauli vom Frötscherhof erzählt. In Sankt Marein bei Graz züchtet die Mutter von zwei Kindern auf dem elterlichen Hof erfolgreich Hühner. Dort stehen den Hühnern und Hähnen eine Streuobstwiese zur Verfügung, auf der sie viele Insekten und Würmer als Leckerbissen finden. Denn nach Andreas Devise ist nur ein unter Artgenossen im Freien scharrendes und pickendes Huhn auch ein glückliches Huhn. 

V iele Städter kommen zum Frötscherhof, um Bruteier zu kaufen. „Tierfreunde wünschen sich auch im urbanen Umfeld eine kleine Hühnerschar, die sie beobachten können – und vor allem täglich ein frisches Ei“, erzählt Andrea, die bereits mit mehreren Preisen ausgezeichnet worden ist. Das besondere an ihren Hühnerrassen ist, sie legen pastellfarbene Eier – von Weiß und Creme über verschiedene Brauntöne bis zu Mint und Oliv. Ein farbenfroher Anblick auf dem Frühstückstisch oder zur Jause.

Für diese natürliche Färbung der Eier sind Rassen wie Altsteirer, Marans, schwedische Blumenhühner, Thüringer Barthühner, Perlhühner und Kreuzungen aus diesen Rassen verantwortlich. Aber wie aufwendig ist es, eigene Hühner zu halten?

Wer mit diesem Hobby erst beginnt, braucht einen fuchs- und mardersicheren Stall und einem Auslauf mit Schutz vor Sonne und Raubvögeln – entweder durch Netze oder wie am Frötscherhof durch Sträucher und Bäume. Hühner, so Andrea Pauli, lieben auch Beerensträucher, sie benötigen kleine Steinchen zur Verdauung und genießen Sandbäder zur Gefiederpflege. Im Stall baut man Sitzstangen und täglich brauchen die Tiere frisches Wasser, trockene Einstreu und hochwertiges Futter, um sich wohlzufühlen in ihrem Federkleid.

 

 

Auf dem Frötscherhof bekommen die Hendln ein Alleinfutter und zusätzlich noch eine Mineralstoffmischung. Außerdem lieben die Tiere Gemüsereste und Körner, zeigen sich begeistert, wenn von Spaghetti, Knödeln etc. etwas übrigbleibt. Wenn man Bruteier kauft, lässt man diese am besten von einer Henne ausbrüten – ein Brutautomat ist kostspielig und die Aufzucht der Küken nichts für Anfänger. Die Bruthenne nimmt einem diese Arbeit ab. Von ihr lernen die flauschigen kleinen Wesen jeden noch so kleinen Schritt und als BesitzerIn ist es einfach herrlich, jeden Tag das Heranwachsen im eigenen Garten mitzuverfolgen. Also, wenn Sie jetzt Lust bekommen haben: Kaufen Sie nicht mehr, sondern lassen Sie im eigenen Garten legen und genießen Sie bunte Eier von glücklichen Hühnern. 

Text von Renate Rosbaud
Bilder von Frötscherhof
Beitrag veröffentlicht am 18.07.2023