In Österreich tritt am Dienstag ein deutlich verschärfter Lockdown in Kraft. Die Regeln im Überblick.
Der Handel schließt mit wenigen Ausnahmen, die Schulen stellen auf Fernunterricht um, es gibt ganztägige Ausgangsbeschränkungen und Treffen sind nur noch mit dem Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen und wichtigsten Bezugspersonen erlaubt. Die Maßnahmen treten am 17. November in Kraft und gelten bis vorerst 6. Dezember.
Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur noch aus bestimmten Gründen verlassen: die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von „Grundgütern“ und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge und Individualsport. Weiterhin erlaubt sind die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Versorgung von Tieren, der Gang auf den Friedhof und der Besuch religiöser Einrichtungen. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
Kontakte mit nicht haushaltszugehörigen Personen sollen drastisch reduziert werden. Ein Haushalt soll sich jeweils nur noch mit einer einzelnen haushaltsfremden Personen treffen. Die Gastronomie bleibt geschlossen, die Abholung von Speisen und Getränke ist zwischen 6 und 19 Uhr erlaubt. Lieferservices sind rund um die Uhr gestattetet. Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen schließen. Offen bleiben Lebensmittelhandel, Gesundheitsbereich, Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für Touristen geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.
Sämtliche Sportanlagen für Freizeitsportler werden gesperrt, alle Kontaktsportarten sind untersagt. Individualsport im Freien ohne Körperkontakt bleibt erlaubt. Der Profibereich bleibt aufrecht. Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Bibliotheken, Museen, Kinos, Theater und Tierparks bleiben geschlossen.
In Spitälern und Pflegeeinrichtungen ist nur noch ein Patientenbesuch pro Woche möglich. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.