24 Stunden gut betreut – WK Steiermark

Die Betreuung durch selbstständige Personen­betreu­erinnen und Personenbe­treuer ist eine Erfolgsgeschichte und ermöglicht es Tausenden Österreicherinnen und Österreichern, ihren Lebensabend zu Hause in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Der hier beispielhaft geschilderte Betreuungsfall könnte in vielen heimischen Haushalten schon heute oder morgen eintreten.

Am Bild ist zu sehen, dass die Betreuerin die pflegebedürftige Frau in eine Decke hüllt.
Der respecktvolle Umgang und die Fürsorge der Betreuerinnen wird von den Gepflegten geschätzt. © New Afrika / Shutterstock.com

Aus dem Leben

Bisher war alles kein Problem. Die drei längst erwachsenen „Kinder“ unterstützten ihren nach dem Tod seiner Frau allein lebenden 86-jährigen Vater zwar. Aber im Grund kam er ganz gut ohne ihre Hilfe über die Runden, ging selbstständig einkaufen, kochte für sich und fuhr sogar noch mit dem Auto durch die Gegend. Selbst als er ein-, zweimal – Gott sei Dank ohne schwerwiegende Folgen – stürzte, dachte sich noch niemand etwas dabei. Doch dann der dritte Sturz. Diesmal verlief es nicht so glimpflich. 14 Stunden lang lag er, unfähig, sich zu erheben bzw. Hilfe zu holen, auf dem harten Fliesenboden im Bad, wo er gestürzt war. Geschwächt und mit Wunden an Kopf und Körper, erfreulicherweise allerdings ohne Brüche, wurde er von einem seiner Kinder gefunden, das sich Sorgen gemacht hatte, weil es den Vater nicht erreicht hatte. Und während er noch im Krankenhaus lag, wurde allen schlagartig klar: Die Situation hat sich fundamental verändert. Nach seiner Heimkehr wird der Vater rund um die Uhr Betreuung benötigen. Und eines hatte er immer gesagt: „Ich will so lange wie möglich zu Hause leben, am liebsten bis zum Schluss.“

Zur Überbrückung

Ein paar Tage würden sie es, allesamt berufstätig und ziemlich eingespannt, schaffen, ihren Vater alternierend rund um die Uhr selbst zu betreuen. Doch dann muss so schnell wie möglich eine verlässliche, tragfähige Lösung her. Und das sozusagen aus dem Stand, denn wirklich beschäftigt hatte sich mit dem Thema bisher noch keiner. Was tun?  Es gibt ja Vermittlungsagenturen für eine 24-Stunden-Betreuung. Also Kontakt aufnehmen! Zuerst vielleicht noch mal schnell im Bekannten- oder Verwandtenkreis herumfragen – vielleicht gibt es eine Empfehlung. Gesagt, getan. Bereits am nächsten Tag gibt es Fortschritte zu vermelden: angenehmes Gespräch mit der Agenturchefin; wurde über die wichtigsten Fragen gleich am Telefon aufgeklärt; weniger kompliziert als gedacht; es wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Und wir müssen eigentlich nur das Zimmer für die Betreuungsperson vorbereiten. 

Am Foto sind die Hände der Pflegerin zu sehen die die Hände der Gepflegten hält.
Prognosen gehen davon aus, dass 2040 bereits rund 2,5 Millionen Menschen älter als 65 sein werden. © Chinnapong / Shutterstock.com

Hilfe in Sicht

Überspringen wir zwei oder drei Wochen. Vor ein paar Tagen ist die selbstständige Betreuungsperson eingetroffen. Sie wurde von der Agenturverantwortlichen vorgestellt, dabei wurden auch gleich die wichtigsten Gegebenheiten besprochen. Da es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, hält sich der organisatorische Aufwand für Betreute und Angehörige ja echt in Grenzen. Die Chemie zwischen dem Betreuten und der Betreuungsperson passt. Das ist schon einmal viel wert. Auch die Verständigung funktioniert. Die erfahrene Betreuungsperson hat schon in einigen Betreuungsverhältnissen gearbeitet. Vom ersten Tag an hatte sie alles im Griff. Eine gigantische Entlastung. Und in ein paar Wochen kommt die Ablöse, denn die beiden werden sich im Monatsrhythmus abwechseln.

Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.
Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung. © beigestellt

Dieses Szenario ist alles andere als ein Einzelfall. „Es zeigt“, so Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark sowie österreichischer Fach­­verbandsobmann, „wie gut sich die­s
ses System aus selbstständigen Betreuungspersonen und Vermittlungs­agenturen in den vergangenen Jahren eingespielt hat. So gut nämlich, dass sich Tausende Österreicherinnen und Österreicher, Betreute wie Angehörige, hundertprozentig darauf verlassen können.“

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung erhalten Sie unter www.daheimbetreut.at. Eine vollständige Auflistung aller steirischen Vermittlungsagenturen, Stand März 2025, haben wir hier für Sie.

 

Foto: © PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com; New Afrika / Shutterstock.com; Chinnapong / Shutterstock.com; beigestellt

Entgeltliche Einschaltung

Tätigkeitsbereiche in der 24-Stunden-Betreuung

Pflege oder Betreuung – Kennen Sie den Unterschied?  Im alltäglichen Gebrauch werden die beiden Begriffe fälschlicherweise oftmals bedeutungsgleich verwendet, obwohl es sich dabei um zwei sehr unterschiedliche Bereiche mit verschiedenen Befugnissen handelt.

In Österreich gibt es das sogenannte „Hausbetreuungsgesetz“, das die rechtliche Absicherung der Betreuer:innen und der von ihnen betreuten Personen und die Durchführung der „24-Stunden-Betreuung“ garantiert. Es gilt im Zuge der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten. Die Tätigkeitsbereiche der Betreuung gehen mit der „24-Stunden-Betreuung“ einher und umfassen die Hilfestellung bei der Haushalts- und Lebensführung sowie die Hilfe bei sonstigen notwendigen Anwesenheiten. Im Regelfall kümmern sich zwei Personenbetreuer:innen um die jeweiligen Kund:innen, die sich alle zwei Wochen abwechseln. Sie wohnen bei den zu betreuenden Personen zuhause. 

Sind spezifische pflegerische Tätigkeiten notwendig, die von Personenbetreuer:innen nicht übernommen werden dürfen, so kommt es in der Praxis auch vor, dass Personenbetreuer:innen mit Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege zusammenarbeiten und ihre Kund:innen je nach ihren individuellen Bedürfnissen und gesundheitsbedingten Anforderungen gemeinsam in den eigenen vier Wänden umsorgen. Nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung von Ärzt:innen oder Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist es Betreuungskräften gestattet, pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten auszuführen. Dazu sind eine genaue schriftliche Anleitung und eine Unterweisung notwendig. 

Betreuungstätigkeiten:


Haushaltsnahe Dienstleistungen Zubereitung von Mahlzeiten

  • Besorgungen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Hausarbeiten und Botengänge
  • Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften) und Betreuung von Pflanzen und auch Tieren
  • Wäsche waschen, bügeln und ausbessern

Unterstützung bei der Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschaft leisten

  • Konversation führen
  • Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel

  • Kofferpacken
  • Transport organisieren

 

Pflegerische Tätigkeiten, die unter Betreuung fallen, sofern keine Umstände vorliegen, welche eine Anordnung notwendig machen:

  • Unterstützung bei der
    Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten 
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

 

Ärztliche Tätigkeiten nach schriftlicher ärztlicher Anordnung oder Anordnung von diplomiertem Pflegepersonal

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Die Übernahme von pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der oben genannten Anordnungen/Delegationen kann seitens der betreffenden Personenbetreuungskraft abgelehnt werden. Die Personenbetreuungskraft wäre von diesem Ablehnungsrecht zu informieren. Diese Möglichkeiten der Übertragung pflegerischer sowie auch ärztlicher Tätigkeiten an die Betreuungskräfte wurden nur für den Einzelfall geschaffen.
Alle erbrachten Leistungen im Zuge der 24-Stunden-Betreuung müssen regelmäßig und sorgfältig dokumentiert werden.

Entgeltliche Einschaltung
Bild von shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 15.08.2023

Andreas Herz: 24 Stunden würdevoll betreut

Die würdevolle Betreuung von Menschen, die den Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, ist eine besonders verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe. Viele Tausend selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer leisten ihren Beitrag dazu, dass betreuungsbedürftige Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen zu Hause in den eigenen vier Wänden: Gerade in den vergangenen Krisenjahren wurden uns Verlässlichkeit und Unverzichtbarkeit dieser tragenden Säule des österreichischen Pflege- und Betreuungssystems in aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Doch dieses krisenbedingte Szenario war wohl nur ein Vorgeschmack auf das, was in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf Österreichs Bevölkerung zukommen wird: eine weitere dramatische Verschiebung im Verhältnis von Betreuungsbedürftigen und Betreuenden. Dazu muss man wissen, dass nach wie vor der überwiegende Anteil jener, die Betreuung benötigen, von Familienangehörigen betreut wird – noch. Denn wer soll in Zukunft diese Aufgabe übernehmen, wenn aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Betreuungsbedürftigen immer weniger Menschen gegenüberstehen, die in der Lage sind, diese Aufgabe zu leisten? 

Bereits heute nehmen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer an der Schnittstelle zwischen Betreuungsbedürftigen und deren Familienumfeld eine Schlüsselrolle ein. Sie übernehmen dort Betreuungsleistungen, wo sie von Angehörigen nicht erbracht werden können; etwa, weil diese aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen nicht mehr in der Lage dazu sind oder gar keine Angehörigen da sind; oder wenigstens nicht in der dafür erforderlichen geografischen Nähe. Wenn Menschen ihren Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, reicht es nämlich nicht, ein- oder zweimal  pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Sturzgefahr, Körperhygiene, Versorgung mit Nahrung und vieles mehr: Die Betreuung betagter Menschen kann sehr rasch, manchmal tatsächlich über Nacht, zu einer Rund-um-die-Uhr-Verantwortung werden.

Warum aber ist das Modell der 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer im Laufe der vergangenen rund zwei Jahrzehnte zu einer unverzichtbaren Säule der Betreuung in Österreich geworden? Dazu wirkten gleich mehrere Faktoren zusammen. Betreuung durch Selbstständige heißt: Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden. Das wollen die meisten Menschen: nicht aus der vertrauten Umgebung gerissen zu werden. 24-Stunden-Betreuung heißt zudem: Sicherheit und Verlässlichkeit zu vergleichsweise leistbaren Konditionen. Die selbstständigen Betreuungspersonen erfüllen ihre Aufgabe in aller Regel nicht nur mit Professionalität, sondern sie bringen in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein und Empathie in die Betreuungsbeziehung ein. Ein weiterer wichtiger Baustein: Qualitätsorientierte heimische Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass Betreuungspersonen rasch dort sind, wo sie gebraucht werden. Mit ihren Vermittlungs-, Service- und Backup-Leistungen bieten sie Betreuenden wie Betreuten und deren Familien messbaren Mehrwert. 

„Dieses aus dem akuten Bedarf nach leistbarer Betreuung zu Hause auf der einen Seite und Beschäftigung auf der anderen Seite entstandene Angebot“, betont Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung sowie Vizepräsident der WKO Steiermark, „wurde in den vergangenen Jahren qualitativ konsequent weiterentwickelt. Im Hinblick auf kommende gesellschaftliche Herausforderungen gilt es nun alles zu unternehmen, um diese Betreuungsform im Dienste aller Beteiligten, Betreuter wie Betreuender, nachhaltig zu fördern und zu stärken.“

 

BETREUUNG LANGFRISTIG SICHERN

Wie kann es gelingen, die Betreuung betagter Österreicherinnen und Österreicher, die ihren Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, auch in Zukunft sicherzustellen? Andreas Herz, MSc, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark, Obmann des Fachverbands in der WKO und Vizepräsident der WKO Steiermark, im Interview.

Die demografische Entwicklung in europäischen Wohlfahrtsstaaten wie z. B. Österreich droht die Alterspyramide auf den Kopf zu stellen. Steht die Betreuung betagter Menschen noch auf sicheren Beinen?
Andreas Herz, MSC: Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind sicher außerordentlich groß. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden in Österreich immer mehr Menschen in ein Alter kommen, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später Betreuung benötigen werden – und zwar zu einem erheblichen Teil rund um die Uhr. Gleichzeitig nehmen die familiären Betreuungsressourcen ab. Insofern zeichnet sich eine, zurückhaltend formuliert, herausfordernde  Situation ab. Vorboten dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen.

Warnungen vor einem Pflegenotstand sind in den vergangenen Monaten noch häufiger zu hören gewesen als zuvor.
Herz: Die zunehmende Konkurrenz um Arbeitskräfte spitzt die Situation zu. Und die von den aktuellen Krisen markierte Zäsur macht vielen den Ernst der Lage erst wirklich bewusst. Wie wir die Herausforderungen in Betreuung und Pflege unter den skizzierten Voraussetzungen bewältigen werden, hängt von einem Zusammenwirken vieler Faktoren ab. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass der Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer, also der sogenannten 24-Stunden-Betreuung, bei der Sicherung einer hochwertigen und für die breite Bevölkerung zugänglichen – sprich: leistbaren – Betreuung eine Schlüsselrolle zukommen wird. Das war ja auch in den vergangenen Jahren schon so, sonst hätte sich dieses Betreuungsangebot nicht in einem solchen Ausmaß durchgesetzt.

Worauf ist die beeindruckende Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung in den letzten ca. zwei Jahrzehnten zurückzuführen?
Herz: Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen. Nicht zu bestreiten ist, dass dieses Angebot einer leistbaren Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden konkurrenzlos und somit alternativlos ist. Ihre Verlässlichkeit haben die vielen Tausend selbstständigen Betreuungspersonen ja zuletzt unter schwierigsten Bedingungen sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Im Zusammenspiel mit den Agenturen gelingt es zudem, Betreuung Suchende und Betreuende rasch miteinander in Verbindung zu bringen. In solchen fordernden Lebenssituationen brauchen Menschen kompetente und effiziente Unterstützung.   

Wie kann die 24-Stunden-Betreuung nachhaltig gesichert werden?
Herz: In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, um rechtliche Rahmenbedingungen und das Leistungsniveau stetig zu steigern. Unter den aktuellen Gegebenheiten – sprich: Inflation und Anstieg der Lebenshaltungskosten – geht es vor allem darum, die Attraktivität des Berufs für die selbstständigen Betreuungspersonen zu erhalten, ohne die Leistbarkeit für die Betreuung Suchenden aufs Spiel zu setzen. Dazu wird es allerdings auch eines klaren gesellschaftlichen Bekenntnisses bedürfen: Die Förderungen sind nach Jahren der Stagnation nun endlich so anzupassen, dass Betreuung Suchende in die Lage versetzt werden, jene Menschen, die sie so sorgsam und liebevoll betreuen, auch in Zukunft fair zu entlohnen.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA BETREUUNG

Betreuung und Vermittlung als Gewerbe
Um in Österreich als selbstständige Personenbetreuerin/selbstständiger Personenbetreuer bzw. als Vermittlungsagentur tätig sein zu können, bedarf es einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Betreuung und Vermittlung sind getrennte Gewerbe mit jeweils eigenen Berechtigungen. Die berufliche Standes- und Interessenvertretung auf Landesebene obliegt der „Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung“ in der WKO Steiermark. In den „Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung“ sowie den „Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung“ sind Rechte und Pflichten von Betreuungspersonen bzw. Vermittlungsagenturen definiert und beschrieben.

Betreuung durch Selbstständige
Als Selbstständige sind gewerbliche Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Tätigkeit selbst zu gestalten. Sie können daher, abgesehen von entsprechenden Ruhezeiten, rund um die Uhr tätig bzw. in Bereitschaft sein und leben während der Betreuungszeit im Haushalt der betreuten Person. Bei der Betreuung lösen sich in der Regel zwei Betreuungspersonen im Zwei-Wochen- bzw. Monatsrhythmus ab.

Vermittlungsagenturen und Verträge
Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass bei Bedarf möglichst rasch qualifizierte und geeignete Betreuungspersonen dort sind, wo sie benötigt werden. Die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vermittlungsagentur und einer Betreuungsperson wird im sogenannten Organisationsvertrag geregelt, die zwischen Agentur und Betreuung Suchenden (bzw. deren Angehörigen) im Vermittlungsvertrag. Betreuungspersonen und Betreute schließen einen Betreuungsvertrag. Die Inanspruchnahme einer Agentur ist weder für Betreute noch für Betreuende verpflichtend. Allerdings können Vermittlungsagenturen beiden Seiten, Betreuten wie Betreuenden, eine Reihe von Zusatzleistungen bzw. entsprechende Pauschalpakete für mehr Sicherheit und Komfort bieten. 

Betreuung oder Pflege
Im täglichen Sprachgebrauch, aber auch in der Berichterstattung werden Pflege und Betreuung häufig nicht korrekt unterschieden. Betreuung umfasst keine pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten. Bestimmte pflegerische Tätigkeiten wie etwa das Wechseln von Verbänden oder die Verabreichung von Medikamenten dürfen Betreuungspersonen nach (schriftlicher) Delegation sowie Unterweisung durch medizinisches bzw. pflegerisches Fachpersonal übernehmen.

OQZ24
Mit ÖQZ24 wurde ein eigenes Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen geschaffen. Entwickelt  wurde es vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und den Wohlfahrtsträgern. Es steht für Qualität und Fairness für Betreuende und Betreute sowie Verlässlichkeit für Familien und Angehörige. Die Zertifizierung ist freiwillig. www.oeqz.at

Personenbetreuung in Zahlen
Mit Stand Ende 2022 waren in der Steiermark über 11.600 selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer mit aufrechter Gewerbeberechtigung tätig. Weitere fast 4.600 hatten ihre Gewerbeberechtigung ruhend gestellt. 61,3 % der Betreuungspersonen stammten aus Rumänien, 15,9 % aus Kroatien, 10,1 % aus der Slowakei, die übrigen aus weiteren vorwiegend (süd)osteuropäischen EU-Staaten sowie aus Österreich (2,4 %, Tendenz steigend). 231 Vermittlungsagenturen verfügten mit Stand Ende 2022 über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zur „Organisation von Personenbetreuung“, weitere 32 hatten ihre Berechtigung ruhend gestellt.

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung: www.daheimbetreut.at

Entgeltliche Einschaltung
Fotos von Marija Kanizaj und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 23.03.2023