Pflege daheim – das Wichtigste

Die Betreuung im Alter stellt nicht nur die Betroffenen selbst vor eine unbekannte Situation. Auch die Verwandten sehen sich hier immer wieder mit neuen Aspekten konfrontiert. Ist erst einmal die Entscheidung gefallen, dass die Betreuung innerhalb der eigenen vier Wände verbleiben soll gilt es, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Von der Planung der altersgerechten Wohnung, über notwendige und hilfreiche Hilfsmittel bis hin zur Beantragung des Pflegegeldes. Um den Wunsch der Pflege daheim zu ermöglichen, müssen einige Schritte gesetzt werden.

Am Foto ist die Betreuerin mit der Betreuten in der 24-Stunden-Pflege zu sehen.
Die häusliche Pflege stellt die Betroffenen vor neue Herausforderungen. Eine gute Planung hilft und gibt Sicherheit. © New Afrika / Shutterstock.com

Altersgerechte Wohnung 

Eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung bzw. Adaptierungen im Wohnbereich sind meist wesentliche Schritte in Richtung Verbesserung und Erleichterung des täglichen Lebens. Beratung bieten Ihn­en Behinderteneinrichtungen sowie Bau- und Wohnberatungsstellen. Für Erleichterung und Unterstützung können hier bereits einfache Hilfsmittel schaffen.

  1. Halte- und Stützgriffe in Bad und WC, Handläufe in Fluren und bei Treppen
  2. Einsenkung der Dusche in den Boden und Anbringen eines Duschsitzes
  3. Niveausenkung des Waschbeckens, einfach zu bedienende Armaturen, Anbringen von im Sitzen einsehbaren Spiegeln
  4. Installation einer Gegensprechanlage
  5. Verringerung der Stolpergefahr: Entfernen von Kleinmobiliar, freiliegenden Kabeln und Teppichen
  6. Sitzmöbel mit guter Standfestigkeit
  7. Kantenschutz bei spitzen Ecken und scharfen Kanten
  8. Lichtschalter in erreichbarer Höhe, gute Ausleuchtung
  9. Bei Verwendung eines Rollstuhles/Rollators: Türstockerweiterungen und Rampensysteme
  10. Installation eines Treppenliftes
Am Foto ist die betreute Person und ihre Betreuerin zu sehen. Die Betreute trinkt aus einer Tasse.
Besonders im Badezimmer und WC sollte man auf Hilfsmittel nicht verzichten. © New Afrika / Shutterstock.com

Technische Hilfsmittel

Gut angepasste Heilbehelfe und Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Be­­wältigung Ihres Alltags und unterstützen eine selbstständige Lebensführung. Sie erleichtern auch die Betreuung für pflegende Angehörige.

Was ist zu beachten?

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über das Marktangebot.
  2. Gezielte Hilfsmittelberatung erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, im Sanitätsfachhandel etc.
  3. Nicht immer ist ein Ankauf zweckmäßig oder gewünscht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation, Ihrem Gemeindeamt oder Ihrer Krankenversicherung, wer Hilfsmittel verleiht.
  4. Wenden Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens immer an Ihre Krankenversicherung, um Missverständnissen hinsichtlich Kostenübernahme/-zuschuss vorzubeugen.
  5. Für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  6. Fragen Sie in ausgewählten Geschäften und recherchieren Sie im Internet.
Am Bild ist eine ältere Dame und ihre Pflegerin zu sehen.
Das Pflegegeld wird von einem Sachverständigen festgelegt. Basis hierfür ist der Pflegebedarf in Stunden pro Monat. © New Afrika / Shutterstock.com

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld gebührt dann, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung bei der Durchführung von Tätigkeiten des täglichen Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:

  1. Ständiger Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich und dies für mind. 6 Monate durchgehend.
  2. Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Pflegegeld auch im EWR-Raum und in der Schweiz ausbezahlt.
Am Foto sind die 7 Pflegegeldstufen inklusive dem gesetzlichem Pflegegeldbedarf zu sehen.
12 Mal im Jahr wird das Pflegegeld steuerfrei ausbezahlt. Während eines Kuraufenthaltens – oder stationären Aufenthaltes im Krankenhaus entfällt es.

 

Was ist zu tun?

  1. Sie müssen einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger oder im Internet unter www.oesterreich.gv.at.
  2. Wenn Sie Pensionsbezieher:in sind, bringen Sie Ihren Antrag bei der pensionsauszahlenden Stelle ein. Beziehen Sie keine eigene Pension, bringen Sie den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt – Landesstelle Steiermark ein.
  3. Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt ein (angekündigter) Hausbesuch durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft, um den Pflegebedarf festzustellen. Die pflegebedürftige Person hat das Recht, eine Vertrauensperson (z. B. Angehörige/r oder Pflegefachkraft der Hauskrankenpflege) beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann.
  4. Ob und in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten, erfahren Sie in einem Bescheid. 
  5. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (siehe Bescheid) binnen 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides klagen. Das Gerichtsverfahren ist kostenlos. 
  6. Gehen Sie bei der Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegeldes gleich vor wie bei der Erstantragstellung. Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, sollten Sie ein ärztliches Attest oder Befunde des Krankenhauses mitsenden.

Wichtig

Beantragen Sie bei einer unheilbaren oder schweren Krankheit und plötzlichem Anstieg des Pflegeaufwandes ein „Beschleunigtes Pflegegeldverfahren“. In diesem Fall (Erstantragstellung oder Erhöhung) sind die Entscheidungsträger angehalten, das Verfahren rasch abzuschließen. Hierzu ist das Antragsformular mit dem „Beiblatt zum Pflegegeldantrag“ von einer Ärztin/einem Arzt der Hospizeinrichtung bzw. palliativ-medizinischen Einrichtung auszufüllen. 

Für alle Pflegegeldbezieher:innen führt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen im Auftrag des Sozialministeriums als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme die „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ durch.

Weitere Informationen:

Pflegedrehscheiben Land Steiermark

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oto: © New Afrika / Shutterstock.com

Mehr als ein erster Eindruck

Ein Sachverständigengutachten ist für pflegebedürftige Menschen Basis dafür, welche Pflegegeldstufe sie erhalten. In der Regel erfolgt dafür ein ärztlicher Hausbesuch, wie ihn auch Allgemeinmediziner Christian Staber als Gutachter für die Pensionsversicherungsanstalt durchführt. Er gibt Einblick in den Ablauf und Berufsalltag.

Wer aller darf die Untersuchung einer pflegebedürftigen Person zur Pflegegeldeinstufung überhaupt durchführen?
Begutachtungen dürfen alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt:innen sowie diplomierte Pflegefachkräfte durchführen, die die ÖBAK-Zertifizierung (Anmerkung der Redaktion: Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) erworben haben. 

Wo überall kann diese Begutachtung stattfinden?
Begutachtungen erfolgen im Rahmen von Hausbesuchen am jeweiligen Wohnsitz einschließlich Pflegeeinrichtungen und in bestimmten Fällen bei zu erwartenden längeren stationären Aufenthalten nach dem Abklingen der Akutsymptomatik in Krankenhäusern. In Einzelfällen kann bei mobilen Antragstellern und speziellen Fragestellungen auch eine Untersuchung im Kompetenzzentrum Begutachtung der PV erfolgen. 

Was passiert im Vorfeld des Untersuchungstermins?
Die pflegebedürftige Person erhält zeitnah nach der Antragstellung ein Schreiben der PV, in welchem das Einlangen des Antrages bestätigt wird. Ich erhalte auf elektronischem Weg einen Begutachtungsauftrag, eine Vorlage zur Gutachtenerstellung und die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen. Die pflegebedürftige Person wird mittels eines standardisierten Briefes vom geplanten Begutachtungstermin verständigt. Wenn dies bei der Antragstellung vermerkt wurde, wird zusätzlich eine Vertrauensperson telefonisch kontaktiert. 

Wie läuft der Besuch bei der pflegebedürftigen Person ab?
Nach Sichtung der vorhandenen Befunde und Erhebung der Medikamente wird die pflegebedürftige Person zu den Beschwerden und den daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag sowie zur Verwendung von Hilfsmitteln befragt. Ist das aufgrund des geistigen Zustandes nicht möglich, werden anwesende Betreuungspersonen in die Anamnese-Erhebung einbezogen. Je nach Krankheitsbild werden bei der Befragung und bei der körperlichen Untersuchung Schwerpunkte gesetzt. Es erfolgt jedenfalls eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der Gedächtnisleistung, der psychischen Verfassung, der Beweglichkeit einschließlich Gangbild und der allgemeinen körperlichen sowie kardiopulmonalen Belastbarkeit. Ein wichtiger Punkt ist auch die Erläuterung der Betreuungssituation hinsichtlich Art und Umfang, wobei Angaben aus einer vorhandenen Pflegedokumentation mitaufgenommen werden. 

Ist im Großteil der Fälle eine Vertrauensperson anwesend?
Vertrauenspersonen beziehungsweise Betreuungspersonen sind zumindest in der Hälfte der Fälle anwesend. Die ergänzenden Anmerkungen dieser Personen sind sehr wichtig für das Gesamtbild, um etwaige Schwankungen mitzubeurteilen. 

Wie viele Begutachtungen werden durchschnittlich in einem bestimmten Zeitraum vorgenommen?
Abhängig von der Zuteilung führe ich im Durchschnitt rund zehn Begutachtungen in der Woche aufgeteilt auf drei bis vier Nachmittage durch. Aufgrund meiner bereits 25-jährigen Tätigkeit in diesem Bereich handelt es sich um eine entsprechend große Anzahl. 

Es ist eine sensible Situation in einem intimen Rahmen – was ist hier wichtig?
Es ist wichtig, sich nicht auf den ersten Eindruck zu verlassen, die Befragung und die Untersuchung gründlich durchzuführen und ein:e gute:r Zuhörer:in zu sein. Wenn die Schilderung der Betreuungsperson hinsichtlich der festgestellten Defizite für die pflegebedürftige Person als verletzend erlebt wird, muss besonders behutsam vorgegangen werden. 

Wo liegen die Herausforderungen dieser Begutachtungstätigkeit?
Die Tätigkeit erfordert einerseits Empathie und andererseits die Fähigkeit, den Pflegebedarf anhand der gesetzlichen Vorgaben zu objektivieren. Es ist auch ein gewisses Organisationstalent notwendig, da die Termine selbst geplant werden müssen und es zu Verschiebungen oder kurzfristigen Absagen kommen kann. Man ist auf sich alleine gestellt und muss flexibel auf herausfordernde Situationen reagieren. 

Welche speziellen Erfahrungen können Sie teilen?
Die Bandbreite des Erlebten ist sehr groß. Es macht nachdenklich, wenn man auf Menschen trifft, die sehr einsam sind, oder sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden. Andererseits ist es erfreulich, dass es auch im städtischen Bereich häufig eine gute Unterstützung durch Angehörige gibt. Wenn ein Bedarf erkennbar ist, gebe ich positive Rückmeldungen zu Erfahrungen mit beratenden Diensten und zu möglichen Betreuungsangeboten gerne weiter. 

Wie kann der für Betroffene bedeutungsvolle Termin gut gestaltet sein?
Mir ist am wichtigsten, dass die pflegebedürftigen Personen authentisch sind. Es ist aber hilfreich, wenn die wichtigsten Unterlagen auffindbar sind oder wenn im Vorfeld Notizen gemacht wurden. 

Was passiert nach erfolgtem Besuch, wie ist dann das weitere Prozedere?
Basierend auf den Erhebungen im Rahmen des Hausbesuches wird ein schlüssiges Gutachten erstellt, das auch die pflegerelevanten Diagnosen, eine zusammenfassende Beurteilung und einen Einstufungsvorschlag enthält. Das Gutachten wird auf elektronischem Weg an die PV übermittelt. Dort erfolgt die abschließende Beurteilung und in weiterer Folge die Bescheid-Erstellung. 

Was passiert bei einer Änderung im Pflegebedarf?
Wenn sich der Pflegebedarf ändert, wird nach Antragstellung eine neuerliche Begutachtung durchgeführt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text von Elke Jauk-Offner
Bilder von Dr. Staber, in Graz 2023 und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 26.09.2023