Das Testament – Vorsorge beruhigt

Ein schwerer Unfall, zunehmende Demenz, eine plötzliche Krankheit: Wer trifft dann lebenswichtige Entscheidungen? Wer kann die persönlichen Angelegenheiten regeln? Wer erbt im Todesfall wie viel, wenn kein Testament vorliegt? Die rechtliche Vorsorge hilft, rechtzeitig die Weichen zu stellen und wichtige Angelegenheiten zu regeln.

Beim Thema Vorsorge steht meist die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Neben Geldangelegenheiten ist es jedoch entscheidend, auch rechtliche Fragen zu klären. Denn eine plötzlich vorübergehende oder auch dauerhafte Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit kann jede:n treffen – und das jederzeit. Dann ist es hilfreich, auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Patient:innenverfügung zurückgreifen zu können.

Daher empfiehlt es sich, rechtlich für den Fall der Fälle vorzubeugen: Es geht darum zu regeln, in welchen Angelegenheiten eine Vertretung gewünscht ist, welche Vertrauensperson die Vertretung übernehmen und wie weit diese Vertretung gehen soll. Auch Fragen einer medizinischen Behandlung sollten geklärt werden: Welche Maßnahmen sind gewünscht, welche Schritte sollten nicht gesetzt werden. 

Am Foto sind zwei Hände welche jeweils einen Stift halten zu sehen. Eine Hand macht eine erklärende Geste in Bezug auf ein Schriftstück. Die zweite Hand leistet eine Unterschrift.
Man sollte sich rechtzeitig überlegen wer die Entscheidungen für einen treffen soll wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist. © Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Die Entscheidung rechtzeitig treffen

Für den Fall, dass man selbst nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, gibt es in Österreich keine automatische Vertretung. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass im Notfall auch ohne vertragliche Regelung die Kinder, Lebensgefährt:innen oder Ehepartner:innen einspringen könnten. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann sogar eine gänzlich unbekannte Person gerichtlich bestellt werden, die dann Entscheidungen trifft. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig gut zu überlegen, wem man diese Entscheidungen zutraut und wen man mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen möchte. 

Gertrude Weingerl kann aus Erfahrung sprechen: „Durch die Demenz­erkrankung meiner Mutter habe ich erlebt, wie wichtig es ist, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, solange man das noch selbst kann.“ Darüber hinaus beruhigt es auch, zu wissen, dass die letzten finanziellen Dinge geregelt sind und dass man geklärt hat, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passieren soll. 

Wenn kein oder kein gültiges Testament aufgefunden wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt nach einer festgelegten Reihenfolge Verwandte mit jeweils bestimmten Prozentsätzen. Wenn keine Verwandten mehr gefunden werden, geht das Erbe an den Staat Österreich. Damit das Testament gültig ist, müssen formale Vorschriften eingehalten werden und es muss unmissverständlich formuliert sein.

Wer möchte, dass das eigene Erbe an jemanden gehen soll, mit dem man nicht verwandt ist oder wer sein Vermögen ganz oder teilweise an eine wohltätige Organisation vererben möchte, muss das explizit in einem gültigen Testament festhalten. Gertrude Weingerl kam bei ihren Überlegungen zu dem Schluss: „Ich habe keine Kinder und meine Angehörigen sind selbst in der Lage, anderen zu spenden. Wem also sollte ich etwas vererben? Ich habe mich dann für die Organisation entschieden, bei der ich selbst Hilfe gefunden habe.“ So hat sie für sich die Weichen gestellt und kann mit einem guten Gefühl sagen: „Mit meinem Erbe für die Caritas werde ich auch über meinen Tod hinaus Gutes bewirken.“

Am Foto ist Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Steiermark zu sehen.
Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Diözese Graz-Seckau beantwortet gerne ihre Fragen. © Caritas

Mein Weg, mein Wunsch, mein Wille

Die Caritas Steiermark lädt gemeinsam mit Notar:innen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei werden die Themen Testament, Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutzgesetz erläutert. 

Vorsorgeveranstaltungen 2025 

Donnerstag, 08. Mai 2025, Voitsberg

17:30–20:00 Uhr

Haus des Lebens (großer Seminarraum)

Conrad-von-Hötzendorf-Straße 25b, 8570 Voitsberg

Referent: Mag. Christoph Kante
Notariat Kante in Lieboch

 

Montag, 26. Mai 2025, Hartberg

17:00–19:30 Uhr

Gasthof Pack „Zur Lebing Au“

Josef-Hallamayr-Straße 30, 8230 Hartberg

Referentin: Mag. Marcella Handl
Notariat Handl in Hartberg

 

Dienstag, 27. Mai 2025, Graz

17:00–19:30 Uhr

Caritas Paulinum, Seminarraum Sudan

Grabenstraße 39, 8010 Graz

Referentin: Mag. Alice Perscha

Notariat Perscha in Leoben

 

Dienstag, 03. Juni 2025, Pöls

17:00–19:30 Uhr

Pfarrhof Pöls, Pfarrsaal

Hauptplatz 1, 8761 Pöls-Oberkurzheim

Referent: Mag. Gerald Pail

Notariat Hofer & Pail in Judenburg

 

Anmeldung:

meinwille@caritas-steiermark.at oder 0316 8015-0

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Caritas; Afrika Studio / Shutterstock.com; Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Notare – umfassende Dienstleistungen

Österreichs Notariate bieten als One-Stop-Shops umfassende Dienstleistungen aus einer Hand und sorgen für die reibungslose Abwicklung rechtlicher Angelegenheiten – sei es im Privat- oder im Unternehmensbereich. Dies schafft Rechtssicherheit, hilft künftige Konflikte zu vermeiden und entlastet spürbar Österreichs Gerichte. Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, stellt jedoch weitere Forderungen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen.

Das österreichische Notariat steht für rechtssichere und streitvermeidende Lösungen für die österreichische Bevölkerung und die Wirtschaft: Rund 3,3 Millionen Klient:innen werden jährlich betreut und beraten. Als Gerichtskommissär:innen übernehmen Notar:innen zudem wichtige Aufgaben zur Entlastung der Justiz. Deshalb kann das österreichische Notariat auch als „One-Stop-Shop“ für Rechtsdienstleistungen fungieren. Als Gerichtskommissär:innen sind Notar:innen zugleich ein wichtiger Teil der österreichischen Justiz. 

Am Foto ist Dr. Michael Umfahrer zu sehen.
Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. © Klaus Ranger

Mehr als nur Beglaubigungen

So unterstützen Österreichs Notar:innen jährlich bei der Erstellung von über 2,4 Millionen letztwilligen Verfügungen und deren Erfassung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) und sie wickeln jährlich 90.000 Verlassenschaften ab.

Sie beraten in rund 15.000 Fällen pro Jahr zur Gründung von Kapitalgesellschaften und sind darüber hinaus österreichweit in die Gründung von Unternehmen eingebunden. Der größte Teil heimischer Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden1  (rund 90 Prozent) bzw. Personengesellschaften, deren Gesellschaftsverträge weder der Schriftform noch der Eintragung in das Firmenbuch bedürfen. Notar:innen beraten hier allparteilich über die bestmögliche Vorgehensweise und sorgen so für Rechtssicherheit für Gesellschafter:innen wie auch für Mitarbeiter:innen. 

Wichtig ist dabei auch: Das österreichische Notariat ist der einzige One-Stop-Shop für Gründer:innen, der mit umfassender Expertise rasche und unkomplizierte Unternehmensgründungen ermöglicht, sowohl analog als auch online. Von der Identitätsprüfung über die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, allfälligen Schritten um eine NeuFÖG-Gründung, Stammkapitaleinzahlungen über die Notartreuhandbank bis hin zur Eintragung in das Firmenbuch können Notar:innen die Gründung einer GmbH oder FlexKapG grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden umsetzen.

Kontaktdaten der Notariate als Link und QR-Code.
Passende QR-Code-Leser erhalten Sie im App Store oder bei Google Play.

Alles um die Immobilie

Weiters bieten Notar:innen umfassende Beratung zu allen Aspekten von Immobilientransaktionen. Von der Identitätsprüfung über Vertragserrichtungen maßgeschneiderter Kaufverträge über die Beglaubigung von Unterschriften, Treuhandschaft, der Berechnung und Abfuhr von Steuern und Gebühren bis hin zur grundbücherlichen Durchführung können sämtliche Leistungen vom Notariat übernommen werden. Notariate sorgen so als One-Stop-Shop für reibungslose und rechtlich abgesicherte Abläufe rund um den Kauf, Verkauf, die Weitergabe, Schenkung oder das Vererben von Immobilien. Sie setzen dabei auf die nahtlose Verbindung persönlicher und digitaler Beratung und Dienstleistungen, um allen Klient:innen rasche Unterstützung sowie größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.

Entgeltliche Einschaltung
Fotos: © wichayada suwanachun / Shutterstock.com, Klaus Ranger

Ratgeber zum Tabuthema Tod: Die Vollendung des Lebens

„Die Vollendung des Lebens“ nimmt sich des schwierigsten Themas an, das für viele Menschen tabu ist: Tod und Sterben. Die Fragen am Ende des Lebens verdienen offene und ehrliche Antworten, die Ratlosigkeit, die viele erfasst, ruft nach Orientierung, und das Unsägliche muss behutsam angesprochen werden. Angehörige bleiben nach dem Tod einer nahestehenden Person oft völlig unvorbereitet zurück, sowohl emotional, rechtlich, organisatorisch als auch finanziell.

Auf 156 Seiten dreht sich im neuen Nachschlagewerk alles um das Thema Tod. Unter dem Titel „Die Vollendung des Lebens“ haben die Autoren Dr. Daniela Müller und Johannes Kübeck die Themen aus neuen Blickwinkeln betrachtet: Was geht im Körper vor sich, während man stirbt? Hat Peter Simonischek, der im „Jedermann“ das Sterben des reichen Mannes so oft wie kein anderer gespielt hat, Angst vor dem Tod? Wie erklärt der Theologe und Mediziner Johannes Huber die Existenz dessen, was man nicht sieht?

Die Antwort auf die Frage, warum wir so wenig über das Sterben wissen, liegt in zwei Begründungen: weil wir zu wenig darüber reden, meist nur zu Allerheiligen, und weil wir zu wenig Material für wissenschaftliche Betrachtungen haben.

Präsentierten den neuen Ratgeber: Johannes Kübeck, Monika Brottrager-Jury, Martin Schaller, Ingrid Geringer, Dieter Kinzer, Daniela Müller, Michael Klamminger und Georg Schneider (v.l.n.r.).

Statements:

Ingrid Geringer ist eine von drei Sterbe-Ammen in Österreich und berichtet über die Begleitung ins Jenseits. Sie war früher Chefredakteurin eines bekannten Lifestylemagazins und bespricht nun als End of Life-Doula mit Todgeweihten die existenziellen Fragen des Lebens.

Im neuen Ratgeber geht es aber auch um die Absicherung des Lebens. Es werden die Themen Testament, Vorsorge und Absicherung und natürlich auch finanzielle Belange beleuchtet.

Über Testament, Schenkung und Verlassenschaftsverfahren informiert Dr. Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark: „Der Notar ist der erste Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkung und Übergabe. Gemeinsam mit dem Notar schafft man Klarheit bei Fragen, die sowohl zu Lebzeiten als auch zum Ablebenszeitpunkt so wichtig sind.“

Was passiert mit Konto, Sparbuch und Kredit im Ablebensfall? MMag. Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark: „Raiffeisen begleitet die Kunden in allen Lebenslagen, vielfach ihr ganzes Leben lang. Einer der ersten Wege der Hinterbliebenen nach dem Todesfall führt zur Bank. Wie viele Ereignisse im Leben eines Menschen hat auch das finale eine finanzielle Komponente. Begräbniskosten müssen bezahlt, Abbuchungsaufträge storniert und Vermögenswerte fürs Erbe gelistet werden. Raiffeisenberater sind auf solche Situationen vorbereitet und wissen, was zu tun ist. Sie begleiten die Angehörigen einfühlsam und kompetent.“

Über die Begräbnisvorsorge informiert MMag. Georg Schneider, Vorstandsdirektor der GRAWE Österreich: Ein gut organisiertes Begräbnis gibt Hinterbliebenen die Chance, sich würdevoll zu verabschieden. Eine Beerdigung ist nicht nur ein emotionaler Kraftakt, sondern bedeutet oft auch eine finanzielle Bürde für die Angehörigen. Wir helfen den Menschen vorzusorgen und ihre Familie und die Beisetzung abzusichern.“

Monika Brottrager-Jury, Ressortleiterin für Seelsorge und Gesellschaft in der Katholischen Kirche Steiermark, betrachtet das Thema Tod und Trauer sowie die kirchlichen Angebote, die in einer schweren Zeit Halt geben können.

„Wenn der Tod ins Leben tritt“, über den gesamten Ablauf der Bestattung, die benötigten Unterlagen, Pflichten und Gepflogenheiten informiert Klaus Moser, Landesinnungsmeister der Bestatter: „Von der Erd- und Feuerbestattung, Körperspende bis zu der Trauerfeier und dem Totenmahl geben die Bestatter umfassend Auskunft.“

Der Ratgeber „Die Vollendung des Lebens“ ist in allen steirischen Raiffeisenbanken, bei allen steirischen Notaren sowie GRAWE Kundencentern gratis erhältlich – solange der Vorrat reicht.
Zusätzlich gibt es das Kompendium um 9,90 Euro im ausgewählten Zeitschriftenhandel.

Beitrag veröffentlicht am 27. Oktober 2022