Ratgeber zum Tabuthema Tod: Die Vollendung des Lebens

„Die Vollendung des Lebens“ nimmt sich des schwierigsten Themas an, das für viele Menschen tabu ist: Tod und Sterben. Die Fragen am Ende des Lebens verdienen offene und ehrliche Antworten, die Ratlosigkeit, die viele erfasst, ruft nach Orientierung, und das Unsägliche muss behutsam angesprochen werden. Angehörige bleiben nach dem Tod einer nahestehenden Person oft völlig unvorbereitet zurück, sowohl emotional, rechtlich, organisatorisch als auch finanziell.

Auf 156 Seiten dreht sich im neuen Nachschlagewerk alles um das Thema Tod. Unter dem Titel „Die Vollendung des Lebens“ haben die Autoren Dr. Daniela Müller und Johannes Kübeck die Themen aus neuen Blickwinkeln betrachtet: Was geht im Körper vor sich, während man stirbt? Hat Peter Simonischek, der im „Jedermann“ das Sterben des reichen Mannes so oft wie kein anderer gespielt hat, Angst vor dem Tod? Wie erklärt der Theologe und Mediziner Johannes Huber die Existenz dessen, was man nicht sieht?

Die Antwort auf die Frage, warum wir so wenig über das Sterben wissen, liegt in zwei Begründungen: weil wir zu wenig darüber reden, meist nur zu Allerheiligen, und weil wir zu wenig Material für wissenschaftliche Betrachtungen haben.

Präsentierten den neuen Ratgeber: Johannes Kübeck, Monika Brottrager-Jury, Martin Schaller, Ingrid Geringer, Dieter Kinzer, Daniela Müller, Michael Klamminger und Georg Schneider (v.l.n.r.).

Statements:

Ingrid Geringer ist eine von drei Sterbe-Ammen in Österreich und berichtet über die Begleitung ins Jenseits. Sie war früher Chefredakteurin eines bekannten Lifestylemagazins und bespricht nun als End of Life-Doula mit Todgeweihten die existenziellen Fragen des Lebens.

Im neuen Ratgeber geht es aber auch um die Absicherung des Lebens. Es werden die Themen Testament, Vorsorge und Absicherung und natürlich auch finanzielle Belange beleuchtet.

Über Testament, Schenkung und Verlassenschaftsverfahren informiert Dr. Dieter Kinzer, Präsident der Notariatskammer für Steiermark: „Der Notar ist der erste Ansprechpartner rund um Erbschaft, Schenkung und Übergabe. Gemeinsam mit dem Notar schafft man Klarheit bei Fragen, die sowohl zu Lebzeiten als auch zum Ablebenszeitpunkt so wichtig sind.“

Was passiert mit Konto, Sparbuch und Kredit im Ablebensfall? MMag. Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark: „Raiffeisen begleitet die Kunden in allen Lebenslagen, vielfach ihr ganzes Leben lang. Einer der ersten Wege der Hinterbliebenen nach dem Todesfall führt zur Bank. Wie viele Ereignisse im Leben eines Menschen hat auch das finale eine finanzielle Komponente. Begräbniskosten müssen bezahlt, Abbuchungsaufträge storniert und Vermögenswerte fürs Erbe gelistet werden. Raiffeisenberater sind auf solche Situationen vorbereitet und wissen, was zu tun ist. Sie begleiten die Angehörigen einfühlsam und kompetent.“

Über die Begräbnisvorsorge informiert MMag. Georg Schneider, Vorstandsdirektor der GRAWE Österreich: Ein gut organisiertes Begräbnis gibt Hinterbliebenen die Chance, sich würdevoll zu verabschieden. Eine Beerdigung ist nicht nur ein emotionaler Kraftakt, sondern bedeutet oft auch eine finanzielle Bürde für die Angehörigen. Wir helfen den Menschen vorzusorgen und ihre Familie und die Beisetzung abzusichern.“

Monika Brottrager-Jury, Ressortleiterin für Seelsorge und Gesellschaft in der Katholischen Kirche Steiermark, betrachtet das Thema Tod und Trauer sowie die kirchlichen Angebote, die in einer schweren Zeit Halt geben können.

„Wenn der Tod ins Leben tritt“, über den gesamten Ablauf der Bestattung, die benötigten Unterlagen, Pflichten und Gepflogenheiten informiert Klaus Moser, Landesinnungsmeister der Bestatter: „Von der Erd- und Feuerbestattung, Körperspende bis zu der Trauerfeier und dem Totenmahl geben die Bestatter umfassend Auskunft.“

Der Ratgeber „Die Vollendung des Lebens“ ist in allen steirischen Raiffeisenbanken, bei allen steirischen Notaren sowie GRAWE Kundencentern gratis erhältlich – solange der Vorrat reicht.
Zusätzlich gibt es das Kompendium um 9,90 Euro im ausgewählten Zeitschriftenhandel.

Beitrag veröffentlicht am 27. Oktober 2022

Totentanz: Auseinandersetzung mit dem Tod in der Kunst

Die Auseinandersetzung mit dem Tod und der Tatsache, dass alle einmal sterben müssen, ist nicht einfach und muss doch auf die verschiedensten Arten irgendwann passieren. Der Tod als Endpunkt des Lebens, die Frage um seine Bedeutung und die Absicht, dem in seiner Länge absehbaren Leben Sinn und Inhalt zu verleihen, beschäftigt die Menschheit in allen Kulturen und Gesellschaftsformen seit Anbeginn der Zeit.

Nicht überraschend findet die Konfrontation mit dem Thema Tod Tod auch in der Kulturgeschichte unter dem Leitmotiv des Totentanzes seinen Ausdruck. Dieses setzt sich mit dem Sterben, der Vergänglichkeit und der Endlichkeit alles Irdischen auseinander und fungiert als memento mori: Eine mahnende Erinnerung daran, dass der Tod jeden, ungeachtet der gesellschaftlichen Position, des Vermögens oder des Geschlechtes plötzlich aus dem Leben reißen kann.

Das Motiv des Totentanzes: Der personifizierte Tod im Tanz mit den Menschen

Der Totentanz kam im 14. Jahrhundert im christlichen Spätmittelalter in Europa als eigene Kunst- und Literaturgattung auf. Zuerst wurde diese in Frankreich unter dem Namen „danse macabre“ bekannt. Motiv waren Menschen jeden Standes und Alters, die einen Reigen mit dem Tod tanzten. Dieser wurde als allegorische Figur dargestellt: Ein Leichengerippe, der personifizierte Tod. Das Bemerkenswerte und Makabere dieser Kunstwerke war die Verbindung zweier so unterschiedlicher Motive, das tragische Sterben und das fröhliche Tanzen. Auslöser für diese Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit und vor allem mit der Gleichheit aller Menschen im Tod waren die verheerenden Seuchen des Mittelalters und das Massensterben der Bevölkerung. Als die Pest in Europa wütete, starben Dutzende Millionen Menschen – ungeachtet ihres Geschlechts oder ihres Standes mussten sie dem Tod ins Auge blicken. Der Totentanz soll an die Endlichkeit alles Irdischen erinnern und vor Augen halten, dass Statuswerte wie Reichtum oder Macht im Augenblick des Sterbens obsolet werden.

Der Totentanz als Skulptur: Auch in der Moderne ein beliebtes Motiv

Der Basler Totentanz

Als eines der berühmtesten Werke des Totentanz-Motivs gilt der Basler Totentanz. Dieser wurde im Jahr 1440 von einem unbekannten Künstler auf die Innenseite des Laienfriedhofsmauer beim Dominikanerkloster gemalt. Das Kunstwerk war 2 Meter hoch und ganze 60 Meter lang. Auch beim Basler Totentanz wird der spätmittelalterliche Gesellschaftsaufbau widergespiegelt: Die einzelnen Sterbenden sind durch ihre Kleider und andere Attribute ganz klar als Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsgruppe gekennzeichnet. Den Tanzzug der insgesamt 37 Tanzpaare führen die weltlichen und geistlichen Obrigkeiten an, ihnen folgen die Ständevertreter der Stadt. Am Ende des Reigens tanzen die damals am niedrigsten gestellten Vertreter der Gesellschaft: Bauer, Koch, Heide, Jude und Blinder. Sterben müssen sie jedoch alle.

 

Die 1362 erbaute Kirche San Vigilio in Trient mit dem bekannten Totentanz von Simone Bascheni

Totentanz in der Steiermark

Auch in der Steiermark gibt es einen bekannten zeitgenössischen Künstler, der sich mit dem Totentanz-Motiv auseinandersetzt: der aus Graz stammende Bildhauer und Künstler Manfred Erjautz. 1966 geboren, besuchte er in seiner Jugend in Graz an der HTBLA Ortwein den Zweig Bildhauerei und studierte anschließend von 1985 bis 1990 an der Akademie der bildenden Künste in Wien bei Bruno Gironcoli. Erjautz lebt in Wien, gilt als einer der führenden Vertreter der heutigen Bildhauergeneration und hat bereits mit unterschiedlichsten Ausstellungen und Arbeiten im öffentlichen Raum künstlerische Meilensteine gesetzt. Als Mitglied der Wiener Secession und von Forum Stadtpark setzt er sich in seiner Kunst mit existenziellen Themen auseinander. Im Frühjahr und Sommer 2022 stellte er im Kulturzentrum “Kultum” bei den Minoriten eine mehr als 50-teilige Totentanzserie aus und orientierte sich dafür am bekannten Basler Totentanz. Erjautz transportierte dabei den im Spätmittelalter so ikonischen Umgang mit dem Tod in die Gegenwart und verband ihn mit dem technischen Fortschritt und den neuen Medien des 21. Jahrhunderts. In seiner Ausstellung findet sich unter anderem ein auf Augenhöhe schwebendes Skelett, das bei Berührung einen Wirbelsäulentanz beginnt und Totentanz-Originalmotive auf Holzschnitten und Kupferstiche, die mit dem Massenmedium des 21. Jahrhundert – dem Handy – digital bearbeitet, mit gegenwärtigen Attributen verschmolzen und durch den Drucker geschickt wurden.

Das Motiv des tanzenden Todes mit den noch-Lebendigen, gilt für Erjautz als zeitlos: Unsere Gegenwart besteht aus Krieg in Europa, den Schrecken einer tödlichen Pandemie und den existenziellen Sorgen und Ängsten, die mit der sich verändernden Realität einhergehen. In Bildern und Skulpturen kann diese Angst vor der Vergänglichkeit und dem Tod fassbar gemacht werden.

Beitrag veröffentlicht am 19. Oktober 2022
von Karolina Wiener
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Ich möchte sagen können: Jetzt will ich sterben!

Gottfried R. will sterben, um sein Leid und die Schmerzen hinter sich zu lassen. Der legale assistierte Suizid öffnet neue Wege, die nicht allen behagen.

Zum Glück gibt es nun auch in Österreich diese Möglichkeit“, zeigt sich der Mürzzuschlager Gottfried R. erleichtert über das neue Gesetz, das seit Jahresbeginn den „assistierten Suizid“ straffrei stellt. Und er hat sich bereits ganz intensiv damit beschäftigt und bereitet alles für eine Sterbeverfügung vor. „Ich stoße aber immer wieder auf Hürden. Man weiß nicht wirklich, wo man Informationen bekommt und Zuständige findet – ich telefoniere da die ganze Zeit herum. Obwohl das Gesetz da ist, sind keine Ärzte dafür zu finden. Mittlerweile habe ich allerdings eine Medizinerin. Einen Notar suche ich nach wie vor.“

Was sein Ende angeht, hat der 88-jährige ganz klare Vorstellungen – sogar die Tageszeit ist bereits festgelegt: „Es soll möglichst in der Früh sein. Gut essen möchte ich davor noch – mit meiner Familie. Mit ihr habe ich bereits alles geklärt,“ schildert Gottfried R. ganz nüchtern sein Vorhaben und erzählt, was ihn zu dieser Entscheidung geführt hat:

„Ich bin 88 und habe eine Reihe von gesundheitlichen Problemen. Vor allem in den letzten vier Jahren ist da einiges zusammengekommen. Eine folgenschwere Eppstein Bar-Erkrankung, eine Darmoperation, Probleme rund um den Harntrakt und Anderes. Ich verbringe immer mehr Zeit im Bett, kann gerade einmal 200 Meter gehen. Zurzeit geht nicht einmal das. Die Schmerzen werden mehr: im Rückgrat, im Urintrakt. Solange ich kann, möchte ich daher alles rund um mein Sterben selbst regeln. Ich war zeitlebens ein selbstbestimmter Mensch; daher will ich auch mein Ende nicht in die Hände anderer Menschen legen. Der Gedanke, nur noch auf Andere angewiesen
zu sein, ist für mich unerträglich.“

Doch dann setzt der selbstbestimmte Pensionist mit kräftiger Stimme nach: „Noch lebe ich! Und ich lebe gerne! Ich hätte mir früher nicht vorstellen können, dass ich unter diesen Umständen überhaupt Freude am Leben haben kann. Es wundert mich selbst, dass das jetzt so ist. Aber es ist so.“ Dennoch: „Mein Körper wird merklich schwächer, es kommen verstärkt Schmerzen. Schauen wir einmal, wie lange ich das mitmache. Für den Zeitpunkt, an dem ich nicht mehr möchte, stelle ich aber das Gift bereit.“

„Welche Ethik steckt dahinter?“

Wenn andere das als unmenschlich bezeichnen oder davon abraten, wird Gottfried R. emotional: „Was ist daran so unmenschlich? Ich bekomme regelrecht Aggressionen, wenn Leute das Sterben mit aller Gewalt verhindern wollen, andere förmlich zum Leben zwingen. Was haben diese Leute davon? Welche Ethik steckt dahinter, einen todkranken Körper am Leben halten zu wollen und zu sagen, dass jede dieser schmerzvollen Minuten wertvoll sei? Wer bestimmt, was Lebensqualität ist? Das ist doch für jeden Menschen anders! Ich möchte sagen können: JETZT will ich sterben!“

Wer bereit wie Gottfried R. sein will, um sein Leben aus eigenem Willen zu beenden und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, hat dazu in Österreich seit Anfang 2022 die legale Möglichkeit. Der Nationalrat hat dafür die Voraussetzungen geschaffen und folgt einem Weg, den schon einige andere Staaten eingeschlagen haben. Recherchen von Abenteuer Alter zeigen, dass durchaus viele Menschen wie Gottfried R. an dieser Möglichkeit interessiert sind. Michaela Wlattnig, die steirische Patienten- und Pflegeanwältin, beobachtet die Dinge seit Jahresbeginn gewissermaßen amtlich. Die Menschen berichten von ihren Leiden und wollen vorbereitet und informiert sein, für den Fall, „dass es ihnen schlechter geht“. Der überwiegende Teil von ihnen hat (noch) keine konkreten Absichten. Wie Gottfried R. stoßen die Betroffenen aber auf Hürden. Laut Wlattnig fragen Menschen in der Patienten- und Pflegeanwaltschaft, welche Ärzte die vorgeschriebenen Beratungen machen, und ihre MitarbeiterInnen können ihnen manchmal nicht die gewünschte Antwort geben. Die Ärzteschaft scheint in dieser Hinsicht sehr zurückhaltend zu sein.

Die Suche nach dem geeignetem Arzt

Für Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark, steht im Vordergrund, dass die Beteiligung für Ärztinnen und Ärzte freiwillig ist: „Vergessen wir nicht: Menschen ergreifen diesen Beruf, um Leben zu bewahren, nicht um es zu beenden.“ Angesprochen auf Probleme bei der Ärztesuche empfiehlt Lindner, dass der erste Kontakt immer die Hausärztin oder der Hausarzt sein sollte. Weitere MedizinerInnen mit palliativmedizinischer Spezialisierung seien über die Ärztesuche auf der Website der Ärztekammer Steiermark zu finden. Immerhin bereitet die Kammer eine fundierte Fortbildungsveranstaltung vor. Michaela Wlattnig kann die Haltung der Ärzte gut verstehen, gibt aber die Lage der Patienten zu bedenken, die wie Gottfried R. ihren Sterbewunsch nach reiflicher Überlegung verfolgen. Es sei in dieser Situation kaum zumutbar, sich auf die Suche nach einem Mediziner machen zu müssen. Dann könne es passieren, dass „irgendein Arzt irgendeine Aufklärung gibt“, was doch niemand wolle.

Die verpflichtende Beratung von Sterbewilligen durch zwei Ärzte ist der Kernpunkt der heiklen Materie. Karin Kupferschmid, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Grazer Anwaltskanzlei Piaty, Müller-Mezzin, Schoeller, verweist auf zwei entscheidende Kriterien. Die Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass eine Person sterbenskrank und sehr schwer leidend ist, und dass sie ihren Entschluss vollkommen freiwillig und selbstbestimmt gefasst hat. Haben die Mediziner den Eindruck, dass der Einfluss Dritter eine große Rolle spielt, müssen sie besonders vorsichtig sein.

Ein Bürokratiemonster

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die umfassende Dokumentation aller Vorgänge im neuen Sterbeverfügungsregister des Gesundheitsministeriums. Das gilt nicht nur für die Beratungen der Ärzte, sondern auch für die verpflichtenden Auskünfte der Notariate und Patientenvertretungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sterbeverfügung, für die Apotheken und letztlich für die Leichenbeschauer. Kritiker werden im Zusammenhang mit den Dokumentationen so vieler beteiligter Stellen von einem Bürokratiemonster sprechen. Allerdings geht es hier um Leben und Tod.

Als vorerst einziges Mittel für die legale Selbsttötung ist Natrium-Pentobarbital zugelassen. Nur Apotheken sind berechtigt, es auszufolgen. Allerdings wird es für manche Menschen auch hier eine Hürde geben, gibt Alexandra Mandl zu bedenken, die Vizepräsidentin der steirischen Apothekerkammer. Wird eine langjährige Kundschaft einer Apotheke bereit sein, dieses Präparat mit seiner besonderen Wirkung in jenem Betrieb zu beziehen, dessen Personal sie so lange kennt?

Ist das Präparat im Hause, sind alle Voraussetzungen für die legale assistierte Selbsttötung gegeben. Den letzten Schritt muss die betreffende Person auf jeden Fall selbst gehen, nämlich das Mittel einzunehmen. Das kann in Tablettenform geschehen oder mit etwas Wasser verdünnt als Schlucklösung sowie zur intravenösen Injektion. Die Dosis bestimmt einer der beratenden Ärzte. Keiner von diesen darf übrigens die vom Gesetz definierte Assistenz zur Selbsttötung leisten.

Diese Hilfestellung etwa durch eine oder einen Angehörigen darf nur so weit gehen, dass diese Person dem Sterbewilligen das Mittel passiv reicht. Den Löffel zum Mund zu führen oder die Injektion in Gang zu setzen wäre ungesetzliche Sterbehilfe. Rechtsexpertin Karin Kupferschmid beschreibt die Absicht des Gesetzgebers trocken: „Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu töten, können in ihrem Wunsch nicht unterstützt werden, ihr Leben zu beenden.“

Abenteuer Alter behandelt das Thema nicht aus Sensationsgier so ausführlich, sondern im Wissen um das große und ernste Interesse in seiner Zielgruppe. Deshalb machen wir an dieser Stelle den Versuch, Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neue legale assistierte Sterbehilfe zu geben. Die vielleicht wichtigste Frage aus unserer Sicht ist die nach den Alternativen. Menschen, die großes körperliches Leid erdulden müssen und deren Krankheit unweigerlich zum Tod führt, können dieses schwere Schicksal auch ohne Selbsttötung in Würde tragen.

Anders als Gottfried R. es sieht, gehen auch sie einen selbstbestimmten Weg, wenn sie die Hilfe von Ärzten, Gesundheitsspezialisten, Angehörigen und Seelsorgern im Zusammenspiel mit der modernen Palliativmedizin und der Hospizversorgung annehmen.

Weil das Thema Sterbehilfe ein so großes ist, haben wir die 25 wichtigsten Fragen dazu zusammengetragen und sie beantwortet: https://www.abenteueralter.at/ethik-selbstbestimmung/25-fragen-und-antworten-zur-sterbehilfe/

 

 

Beitrag veröffentlicht am 27.04.2022
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