Erwachsenenschutzgesetz

Das Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Vertretung von Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in Form eines „4-Stufen-Modells“. Über das eigene Geld, das eigene Zuhause, seinen eigenen Alltag nicht mehr verfügen zu können, bedeutet für Betroffene oft, auf die Hilfe von fremden Menschen angewiesen zu sein. Und das ist nicht immer angenehm.

Vier Stufen zu einem selbstbestimmteren Leben

Das Erwachsenenschutzgesetz setzt auf Hilfe und Unterstützung und reicht von der selbstbestimmten Vorsorgevollmacht bis zur allenfalls notwendigen gerichtlichen Entscheidung mithilfe eines Erwachsenenvertreters. Ein vierstufiges Modell soll es Betroffenen ermöglichen, so lange wie möglich ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen. Im Erwachsenenschutz steht die Vorsorgevollmacht an oberster Stelle. Wenn die betroffene Person jedoch in ihrer Entscheidungsfähigkeit schon so weit eingeschränkt ist, dass sie eine Vorsorgevollmacht nicht mehr errichten kann, stehen in der Praxis die gewählte, die gesetzliche und als letzter Ausweg auch die gerichtliche Erwachsenenvertretung zur Wahl.

Am Bild ist Mag. Stephan Plankensteiner zu sehen.
Mag. Stephan Plankensteiner MBL, von der Notariatskammer Steiermark. © Kanizaj

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Vertrauenspersonen für allenfalls künftig erforderliche Handlungen vertraglich bestellen beziehungsweise bevollmächtigen.

In welchen Angelegenheiten kann man nun beispielsweise mit einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer für einen entscheidet, wenn man dies selbst nicht mehr kann?

  • Im medizinischen Bereich, wie etwa die Einwilligung in eine medizinische Behandlung, die auch mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden sein könnte
  • Für allfällige erforderliche Unterbringungsmaßnahmen, wie etwa für Entscheidungen über eine dauerhafte Änderung des Wohnorts (Heimplatz)
  • In Vermögensangelegenheiten, die über alltägliche Geschäfte hinausgehen 
  • Für erforderliche Grundbuchsänderungen
  • Bei Verfügungen über Unternehmen/Beteiligungen
  • Für Behördenwege, Postvollmacht, Bankgeschäfte
  • Bei Geldtransaktionen etc.

Eine Vorsorgevollmacht lässt sich inhaltlich individuell gestalten. Es ist auch möglich, eine Person als Vertreter in medizinischen Angelegenheiten vorzusehen und eine andere mit der Verwaltung des Vermögens zu betrauen. 

Auch eine Art Patientenverfügung lässt sich in die Vorsorgevollmacht integrieren. So kann etwa auch geregelt werden, dass medizinische Behandlungen abgelehnt werden, die nur die Verlängerung des Sterbevorganges oder eine Verlängerung des Leidens bewirken, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Person ein bewusstes
Leben mit eigener Persönlichkeitsgestaltung nicht mehr zu erwarten ist.

Damit die selbst bestimmten Vertrauenspersonen umfangreich tätig werden können, muss die Vorsorgevollmacht vor einem Notar, Rechtsanwalt oder beim Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine individuelle und umfangreiche Beratung eines Experten vor Abschluss einer Vorsorgevollmacht unerlässlich ist, um selbstbestimmte Vorsorge treffen zu können.

Die Errichtung und Registrierung einer Vorsorgevollmacht spart im Anlassfall für alle Beteiligten wichtige Zeit, unnötige Wege und natürlich auch Kosten.

Am Foto ist ein älterer Mann mit seiner Pflegerin zu sehen.
Unterschieden wird zwischen der gewählten, gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung. © Ground Picture / Shutterstock.com

Die gewählte Erwachsenenvertretung

Die gewählte Erwachsenenvertretung ist eine Alternative zur Vorsorgevollmacht für all jene Personen, die nicht rechtzeitig eine Vorsorge getroffen haben.

Wenn eine Person in ihrer Entscheidungsfähigkeit bereits eingeschränkt ist, aber die Folgen einer Bevollmächtigung noch in Grundzügen versteht, kann sie auch bei fehlender Vorsorgevollmacht noch selbst aussuchen, wer sie vertritt, wenn das notwendig ist. Gewählt werden können Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen. Die Vertretungsbefugnis muss ebenfalls schriftlich vor Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein vereinbart werden. Es kann dabei auch bestimmt werden, dass der Vertreter Entscheidungen nur mit Einvernehmen des Betroffenen fällen kann. Der Betroffene erhält so mehr Kontrolle. „Geminderte Entscheidungsfähigkeit“: Die betroffene Person versteht, was es bedeutet, eine Vertretungsperson zu haben und will diese auch haben.

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung

Diese Vertretungsart kommt dann zum Tragen, wenn die betroffene Person ihre Vertreter nicht mehr selbst wählen kann.

Für die gesetzliche Erwachsenenvertretung kommen nur nahe Angehörige infrage:

  • Eltern 
  • Großeltern 
  • Geschwister
  • volljährige Kinder 
  • volljährige Enkelkinder
  • Ehepartner 
  • eingetragene Partner
  • Lebensgefährten
  • Nichten und Neffen

Auch Geschwister, Neffen und Nichten werden berücksichtigt. Dies kommt betroffenen Personen, die verwitwet und/oder kinderlos sind, natürlich sehr entgegen.

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist auf drei Jahre befristet. Bei gewichtigen Entscheidungen muss jedoch die Zustimmung des Pflegschaftsgerichts eingeholt werden. Die Registrierung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung ist von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vorzunehmen.

Der Notar, Anwalt oder Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins müssen vor der Registrierung vor Ort bei der betroffenen Person – zu Hause oder im Heim – ein Bild von der Situation machen und die betroffene Person insbesondere über ihr Widerrufsrecht informieren. Bei dieser Vertretungsform kann das – wie die Praxis schon gezeigt hat – in Extremfällen auch dazu führen, dass die betroffene Person laut medizinischem Gutachten – im Idealfall von einem Psychiater – zwar überhaupt nicht mehr
zurechnungsfähig und somit komplett entscheidungsunfähig ist, jedoch eine Registrierung bzw. Vertretung ablehnt. In so einem Fall darf die Registrierung nicht vorgenommen werden, auch wenn sie sinnvoll und geboten erscheint.

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung

Diese Vertretungsform steht als letzte Stufe im Erwachsenenschutzgesetz nur mehr zur Verfügung, wenn die anderen erwähnten Vertretungsformen nicht (mehr) möglich sind. 

Sie kommt der früheren Sachwalterschaft gleich. Wie bei dieser erfolgt die Bestellung per Gerichtsbeschluss. Der Unterschied zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung besteht im Wesentlichen nur darin, dass das Gericht einen Erwachsenenvertreter bestellt. Das Gericht muss dabei jedoch nicht zwingend einen nahen Angehörigen bestellen. So könnte z. B. auch ein Anwalt oder Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins eingesetzt werden. 

Der gerichtliche Erwachsenenvertreter wird nur für bestimmte Angelegenheiten bestellt – der Wirkungsbereich wird in einem gerichtlichen Bestellungsbeschluss festgehalten. In diesem sind die Angelegenheiten, für die die Vertretung zuständig ist, genau angeführt. Mindestens einmal jährlich muss über Lebenslage und Finanzen der Betroffenen berichtet werden. Beendet ist die Vertretung nach Erledigung der übertragenen Angelegenheit, wie z. B. ein Bankgeschäft, oder nach spätestens drei Jahren. Bei weiterer Erforderlichkeit der Vertretung nach drei Jahren ist wiederum ein neues Verfahren bei Gericht einzuleiten.

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Kanizaj; Ground Picture / Shutterstock.com 

Niedrige Pensionen sind weiblich

Frauen bekommen deutlich weniger Pension als Männer – im Bundesdurchschnitt 40,1 % weniger, in der Steiermark sogar 42,3 %. Das ist kein Einzelfall, sondern systematisch. Besonders auffällig: Die Mehrheit unserer Mitglieder in der Steiermark sind Frauen.

Am Foto ist die Frauenreferentin Frau Elisabeth Well zu sehen.
Elisabeth Well, Frauenreferentin des Pensionistenverbandes Steiermark.

„Männer erhalten im Schnitt € 2.236,- Pension pro Monat, Frauen nur € 1.301,- – das sind € 935,- weniger, Monat für Monat“, rechnet Landesfrauenreferentin Elisabeth Well vor. Pro Jahr ergibt das eine Differenz von über € 11.000,-.

Diese Zahlen sind keine Statistik-Spielerei, sondern Ausdruck realer Ungerechtigkeit. Und die beginnt nicht erst im Ruhestand: Fehlende Kinderbetreuungsplätze, unfaire Bezahlung, lückenhafte Anrechnung von Erziehungszeiten – all das summiert sich über Jahrzehnte.

Bei öffentlichen Aktionen im Vorjahr stießen Well und Landesgeschäftsführerin Manuela Kunst auf breite Zustimmung – von Frauen und Männern. Denn klar ist: Gerechtigkeit hat kein Geschlecht.

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: pvstmk

fit2invest – stärkt Finanzwissen

„fit2invest“ ist ein Spiel, welches das Finanzwesen stärkt, entwickelt von der Universität Graz und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG. Es ist ein Finanzsimulator im Bereich der Wertpapierveranlagung. Der Nutzer hat die Möglichkeit vier verschiedene Anlagestrategien kennenzulernen. Im Simulator ist Alex eingebettet, sie gibt den Spielern Tipps und wichtiges Feedback welches es den Benutzern ermöglicht sich weiterzuentwickeln.

Wie funktioniert fit2invest?

Gleich am Spielstart wählt man aus, wie viele Jahre man an der Börse erleben möchte Zu­sätzlich gibt man einen Betrag ein und wählt eine von vier breit gestreuten Anlagestrategien aus.  Danach reist man zu einem zufälligen Zeit­punkt in der Vergangenheit und kann Anlage­entscheidungen treffen. 

Am Foto ist der Avatar Alex zu sehen. Alex führt durch das Spiel fit2invest.
Alex unterstützt den Spieler bei der Bedienung von „fit2invest“. © Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG

Echte Daten

Das Spiel verwendet echte historische Markt­­­­daten für Aktien, Anleihen und Spar­buchveranlagungen von 1972 bis heute. Der Clou dabei ist: In welchem historischen Zeitraum man agiert, wird erst am Ende ent­hüllt. Die Unsicherheit der Märkte, die für viele der Grund dafür ist, ihr Geld nicht zu in­vestieren, ist damit ein zentraler Bestand­­teil der Simulation.

Während des Spiels werden immer wieder Schlagzeilen aus der damaligen Zeit angezeigt. Die Auswirkungen der Marktentwicklung und der Sparzinsen auf das virtuelle Vermögen werden laufend angezeigt. Die Geschwindigkeit, mit der man durch die Zeit reist, kann individuell eingestellt werden, sodass ein Spiel zwischen 2 und 4 Minuten dauert. 

Kostenlose Nutzung

Am Ende des Spiels erhält man eine wissen­schaftlich fundierte Spielanalyse und ein Feed­back. Es soll den Nutzer:innen dabei helfen, die emotionale Schwelle beim Einstieg in den realen Markt zu senken. Im kostenlosen Trainingsbereich erhält man einen ausführlichen individuellen Spielreport und kann interaktive Trainingsmodule nutzen um sein Finanzwissen zu erweitern. „fit2invest“ ist keine App die heruntergeladen werden muss, sondern eine Website die zur Verfügung steht.

Weitere Informationen unter https://fit2invest.at

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Prostock-studio / Shutterstock.com; Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG

Mehr Lohn in der Pension – Anreize

Erst jüngst machten im benachbarten Deutschland die ­­Ergebnisse einer großen Studie Schlagzeilen. Das Institut der deutschen Wirtschaft konnte mit Zahlen und Fakten belegen, dass Menschen, die im Alter erwerbstätig sind, mit ihrem Leben deutlich zufriedener sind als andere. Was zweifellos auch in Österreich der Fall ist. In der Generation der 66- bis 70-Jährigen – man bezeichnet sie bisweilen als „Silver Worker“ – arbeitet man offensichtlich gerne über die Regelaltersgrenze hinaus. Hier werden vor allem zwei Gründe dafür genannt.

Es geht vielen um die Möglichkeit zum sozialen Austausch mit Kolleginnen wie auch Kollegen. Die jeweilige Tätigkeiten als sinnstiftend zu schätzt ist ebenso ein Anreiz. Beides würde, wie es im Zusammenhang mit den Studienergebnissen heißt, das Wohlbefinden und das Selbstwertgefühl der „Silver Worker“ stärken. Und es zeigt sich, wie die Studienautoren bemerken, dass finanzielle und wirtschaftliche Gründe bei der Weiterarbeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus eine deutlich geringere Bedeutung haben als Spaß an der Arbeit und soziale Kontakte.

Am Foto ist Ernest Schwindsackl zu sehen.
Ernest Schwindsackl, Obmann des Steirischen Seniorenbundes und Mitglied des Bundesrates. © Christian Geogescu

Neue Impulse

Für den Obmann des Steirischen Seniorenbundes sind diese Ergebnisse ein Beleg dafür, dass das Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus neue Impulse braucht. Schwindsackl verweist zunächst auf erste gesetzliche Änderungen auf Bundesebene aus dem Vorjahr. Diese sind nicht zuletzt auf Initiative des Seniorenbundes zustande gekommen. Bis zur Grenze von 1.040 Euro monatlichem Erwerbseinkommen müssen seither keine Pensionsversicherungs­­beiträge mehr geleistet werden. Es bleiben weiterarbeitenden Pensionistinnen und Pensionisten auf diese Weise bis zu rund 100 Euro brutto mehr im Monat.

Schwindsackl sieht das als ersten Schritt und fordert unbedingt noch weitere. „Wir brauchen größere und attraktivere Anreize für Menschen, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten wollen. Das Arbeiten in der Pension muss sich im Sinne der Betroffenen und auch der Gesellschaft wirklich lohnen“!  Das ergäbe, so der Seniorenbundobmann, auch einen Win-Win-Effekt. „Wenn Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten wollen, entsteht daraus einerseits eine sehr konkrete Antwort auf das Thema Fachkräftemangel und es stärkt andererseits unser Pensionssystem, indem es für Enkelfitness sorgt.“

Am Foto sieht man einen betagten Tischler bei der Arbeit.
Der soziale Austausch und eine sinnstiftende Tätigkeit sind Gründe wieso Pensionisten gerne weiterarbeiten. © Dmytro Zinkevych / Shutterstock.com

Abschaffung von Beiträgen

Der Obmann des Steirischen Seni­orenbundes will dazu beitragen, dass möglichst rasch in dieser Thematik konkrete und nachhaltige Schritte gesetzt werden. Er hat dazu eine klare Botschaft: „Ich fordere die Abschaffung der Pensions- und Sozialversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten“! Nachsatz: „Ich betrachte das nicht nur als absolut zeitgemäß, sondern auch als einen Akt der Fairness. Wer sein ganzes Arbeitsleben lang Pensions- und Sozialversicherungsbeiträge geleistet und damit Anspruch auf die entsprechenden Leistungen hat, sollte nicht plötzlich noch einmal zur Kasse gebeten werden. Das widerspricht meiner Meinung nach dem bewährten Prinzip und dem Sinn einer Versicherung.“

Ernest Schwindsackl tritt auch dafür ein, in Österreich in nächster Zeit viel mehr zu tun, um wichtige Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen Arbeit, Alter, Gesundheit und Wohlbefinden zu gewinnen. Er nennt ein wichtiges Beispiel in diesem Zusammenhang: „Wir kennen zahlreiche Studien, die darauf schließen lassen, dass es für Menschen gesünder ist, im Alter weiterzuarbeiten. Es gibt dazu allerdings eine wichtige Frage, die einer genauen Klärung bedarf: Bleiben ältere Leute länger fit, weil sie über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus beruflich tätig sind? Oder arbeiten sie vielleicht deshalb länger, weil sie noch fit sind und sich gut fühlen? Ich gehe davon aus, dass beides der Fall sein wird. Aber was hat die größere Bedeutung?“

Für Schwindsackl steht außer Zweifel, dass ältere Menschen heute gesünder sind als frühere Generationen. Mehrere Untersuchungen dokumentieren in letzter Zeit, dass 70-Jährige heutzutage so fit sind wie 60-Jährige vor ein bis zwei Jahrzehnten. Nach Ansicht von Fachleuten, sagt der Seniorenbundobmann, deutet manches darauf hin, dass für viele Menschen das Alter von 70 heute das neue 60 ist. Und auch das sei ein klares Indiz dafür, „dass wir neue, attraktive Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit über die gesetzliche Pensionsgrenze hinaus schaffen müssen. Und zwar so rasch wie möglich!“

Fotos: © Dmytro Zinkevych / Shutterstock.com; PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com; Christian Geogescu / Shutterstock.com

Das Testament – Vorsorge beruhigt

Ein schwerer Unfall, zunehmende Demenz, eine plötzliche Krankheit: Wer trifft dann lebenswichtige Entscheidungen? Wer kann die persönlichen Angelegenheiten regeln? Wer erbt im Todesfall wie viel, wenn kein Testament vorliegt? Die rechtliche Vorsorge hilft, rechtzeitig die Weichen zu stellen und wichtige Angelegenheiten zu regeln.

Beim Thema Vorsorge steht meist die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Neben Geldangelegenheiten ist es jedoch entscheidend, auch rechtliche Fragen zu klären. Denn eine plötzlich vorübergehende oder auch dauerhafte Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit kann jede:n treffen – und das jederzeit. Dann ist es hilfreich, auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Patient:innenverfügung zurückgreifen zu können.

Daher empfiehlt es sich, rechtlich für den Fall der Fälle vorzubeugen: Es geht darum zu regeln, in welchen Angelegenheiten eine Vertretung gewünscht ist, welche Vertrauensperson die Vertretung übernehmen und wie weit diese Vertretung gehen soll. Auch Fragen einer medizinischen Behandlung sollten geklärt werden: Welche Maßnahmen sind gewünscht, welche Schritte sollten nicht gesetzt werden. 

Am Foto sind zwei Hände welche jeweils einen Stift halten zu sehen. Eine Hand macht eine erklärende Geste in Bezug auf ein Schriftstück. Die zweite Hand leistet eine Unterschrift.
Man sollte sich rechtzeitig überlegen wer die Entscheidungen für einen treffen soll wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist. © Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Die Entscheidung rechtzeitig treffen

Für den Fall, dass man selbst nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, gibt es in Österreich keine automatische Vertretung. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass im Notfall auch ohne vertragliche Regelung die Kinder, Lebensgefährt:innen oder Ehepartner:innen einspringen könnten. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann sogar eine gänzlich unbekannte Person gerichtlich bestellt werden, die dann Entscheidungen trifft. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig gut zu überlegen, wem man diese Entscheidungen zutraut und wen man mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen möchte. 

Gertrude Weingerl kann aus Erfahrung sprechen: „Durch die Demenz­erkrankung meiner Mutter habe ich erlebt, wie wichtig es ist, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, solange man das noch selbst kann.“ Darüber hinaus beruhigt es auch, zu wissen, dass die letzten finanziellen Dinge geregelt sind und dass man geklärt hat, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passieren soll. 

Wenn kein oder kein gültiges Testament aufgefunden wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt nach einer festgelegten Reihenfolge Verwandte mit jeweils bestimmten Prozentsätzen. Wenn keine Verwandten mehr gefunden werden, geht das Erbe an den Staat Österreich. Damit das Testament gültig ist, müssen formale Vorschriften eingehalten werden und es muss unmissverständlich formuliert sein.

Wer möchte, dass das eigene Erbe an jemanden gehen soll, mit dem man nicht verwandt ist oder wer sein Vermögen ganz oder teilweise an eine wohltätige Organisation vererben möchte, muss das explizit in einem gültigen Testament festhalten. Gertrude Weingerl kam bei ihren Überlegungen zu dem Schluss: „Ich habe keine Kinder und meine Angehörigen sind selbst in der Lage, anderen zu spenden. Wem also sollte ich etwas vererben? Ich habe mich dann für die Organisation entschieden, bei der ich selbst Hilfe gefunden habe.“ So hat sie für sich die Weichen gestellt und kann mit einem guten Gefühl sagen: „Mit meinem Erbe für die Caritas werde ich auch über meinen Tod hinaus Gutes bewirken.“

Am Foto ist Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Steiermark zu sehen.
Herr Mag. Gerhard Hofbauer von der Caritas Diözese Graz-Seckau beantwortet gerne ihre Fragen. © Caritas

Mein Weg, mein Wunsch, mein Wille

Die Caritas Steiermark lädt gemeinsam mit Notar:innen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei werden die Themen Testament, Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutzgesetz erläutert. 

Vorsorgeveranstaltungen 2025 

Donnerstag, 08. Mai 2025, Voitsberg

17:30–20:00 Uhr

Haus des Lebens (großer Seminarraum)

Conrad-von-Hötzendorf-Straße 25b, 8570 Voitsberg

Referent: Mag. Christoph Kante
Notariat Kante in Lieboch

 

Montag, 26. Mai 2025, Hartberg

17:00–19:30 Uhr

Gasthof Pack „Zur Lebing Au“

Josef-Hallamayr-Straße 30, 8230 Hartberg

Referentin: Mag. Marcella Handl
Notariat Handl in Hartberg

 

Dienstag, 27. Mai 2025, Graz

17:00–19:30 Uhr

Caritas Paulinum, Seminarraum Sudan

Grabenstraße 39, 8010 Graz

Referentin: Mag. Alice Perscha

Notariat Perscha in Leoben

 

Dienstag, 03. Juni 2025, Pöls

17:00–19:30 Uhr

Pfarrhof Pöls, Pfarrsaal

Hauptplatz 1, 8761 Pöls-Oberkurzheim

Referent: Mag. Gerald Pail

Notariat Hofer & Pail in Judenburg

 

Anmeldung:

meinwille@caritas-steiermark.at oder 0316 8015-0

 

Entgeltliche Einschaltung

Foto: © Caritas; Afrika Studio / Shutterstock.com; Amnaj Khetsamtip / Shutterstock.com

Notare – umfassende Dienstleistungen

Österreichs Notariate bieten als One-Stop-Shops umfassende Dienstleistungen aus einer Hand und sorgen für die reibungslose Abwicklung rechtlicher Angelegenheiten – sei es im Privat- oder im Unternehmensbereich. Dies schafft Rechtssicherheit, hilft künftige Konflikte zu vermeiden und entlastet spürbar Österreichs Gerichte. Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, stellt jedoch weitere Forderungen zur Entbürokratisierung und Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen.

Das österreichische Notariat steht für rechtssichere und streitvermeidende Lösungen für die österreichische Bevölkerung und die Wirtschaft: Rund 3,3 Millionen Klient:innen werden jährlich betreut und beraten. Als Gerichtskommissär:innen übernehmen Notar:innen zudem wichtige Aufgaben zur Entlastung der Justiz. Deshalb kann das österreichische Notariat auch als „One-Stop-Shop“ für Rechtsdienstleistungen fungieren. Als Gerichtskommissär:innen sind Notar:innen zugleich ein wichtiger Teil der österreichischen Justiz. 

Am Foto ist Dr. Michael Umfahrer zu sehen.
Dr. Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. © Klaus Ranger

Mehr als nur Beglaubigungen

So unterstützen Österreichs Notar:innen jährlich bei der Erstellung von über 2,4 Millionen letztwilligen Verfügungen und deren Erfassung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) und sie wickeln jährlich 90.000 Verlassenschaften ab.

Sie beraten in rund 15.000 Fällen pro Jahr zur Gründung von Kapitalgesellschaften und sind darüber hinaus österreichweit in die Gründung von Unternehmen eingebunden. Der größte Teil heimischer Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden1  (rund 90 Prozent) bzw. Personengesellschaften, deren Gesellschaftsverträge weder der Schriftform noch der Eintragung in das Firmenbuch bedürfen. Notar:innen beraten hier allparteilich über die bestmögliche Vorgehensweise und sorgen so für Rechtssicherheit für Gesellschafter:innen wie auch für Mitarbeiter:innen. 

Wichtig ist dabei auch: Das österreichische Notariat ist der einzige One-Stop-Shop für Gründer:innen, der mit umfassender Expertise rasche und unkomplizierte Unternehmensgründungen ermöglicht, sowohl analog als auch online. Von der Identitätsprüfung über die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, allfälligen Schritten um eine NeuFÖG-Gründung, Stammkapitaleinzahlungen über die Notartreuhandbank bis hin zur Eintragung in das Firmenbuch können Notar:innen die Gründung einer GmbH oder FlexKapG grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden umsetzen.

Kontaktdaten der Notariate als Link und QR-Code.
Passende QR-Code-Leser erhalten Sie im App Store oder bei Google Play.

Alles um die Immobilie

Weiters bieten Notar:innen umfassende Beratung zu allen Aspekten von Immobilientransaktionen. Von der Identitätsprüfung über Vertragserrichtungen maßgeschneiderter Kaufverträge über die Beglaubigung von Unterschriften, Treuhandschaft, der Berechnung und Abfuhr von Steuern und Gebühren bis hin zur grundbücherlichen Durchführung können sämtliche Leistungen vom Notariat übernommen werden. Notariate sorgen so als One-Stop-Shop für reibungslose und rechtlich abgesicherte Abläufe rund um den Kauf, Verkauf, die Weitergabe, Schenkung oder das Vererben von Immobilien. Sie setzen dabei auf die nahtlose Verbindung persönlicher und digitaler Beratung und Dienstleistungen, um allen Klient:innen rasche Unterstützung sowie größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten.

Entgeltliche Einschaltung
Fotos: © wichayada suwanachun / Shutterstock.com, Klaus Ranger

FIT2INVEST – einfach investieren lernen

Rund 20 Mrd. Euro Guthaben liegen auf den steirischen Girokonten. Ein großer Teil davon könnte besser verzinst veranlagt werden. Häufig fehlt jedoch das nötige Wissen, um die für die individuelle Situation beste finanzielle Entscheidung zu treffen. Vor diesem Hintergrund wurde in einer Kooperation zwischen der Uni Graz und der Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark der innovative Finanzsimulator „fit2invest“ entwickelt.

Die Idee des Programms stammt aus einem internen Innovationsprogramm der RLB Steiermark. „fit2invest“ soll demnach die Finanzkompetenzen der Kund:innen für Beratungsgespräche steigern, damit diese die für sich beste Anlageentscheidungen treffen können. Das Projekt verbindet dabei wissenschaftliche Erkenntnisse mit der praktischen Bankerfahrung. „In vielen Beratungsgesprächen haben wir gemerkt, dass es einen großen Bedarf an der Steigerung von Finanzkompetenzen seitens der Kund:innen gibt. Speziell im Veranlagungs- und Wertpapierbereich fehlt es oft noch an dem nötigen Wissen. Als Hausbank der Steirer:innen sehen wir Kund:innen stets im Mittelpunkt, daher erweitern wir stetig unsere digitale Produktpalette, damit wir sie in ihrem finanziellen Alltag gezielt unterstützen können“, so Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark.

Wissenschaftlich wurde die Umsetzung von der Universität Graz begleitet. „Als Bildungseinrichtung mit einer langen Tradition in den Finanzwissenschaften ist es der Universität Graz ein großes Anliegen, einerseits möglichst vielen Menschen fundiertes Finanzwissen zugänglich zu machen. Andererseits und genauso wichtig ist der Transfer von Wissen in die Wirtschaft, damit Innovationen entstehen können“, erklärt Peter Riedler, Rektor der Uni Graz. „fit2invest“ stärkt Finanzwissen.

fit2invest dient der Finanzbildung.
„fit2invest“ ist ein innovativer Finanzsimulator.

„fit2invest“ stärkt Finanzwissen

„fit2invest“ ist ein innovativer Finanzsimulator, der den Benutzer:innen spielerisch ermöglicht, vier verschiedene Anlagestrategien kennenzulernen und ein Gefühl von Chancen und Risiken in Wertpapierveranlagungen zu entwickeln. „Das neue daran ist, dass man nur in wenigen Minuten Spielzeit bis zu 30 Jahre historischer Entwicklungen an der Börse erleben kann“, erklärt Roland Roitner, Veranlagungsexperte und Mitentwickler des Finanzsimulators der RLB Steiermark.

Wissenschaftliche Erkenntnis über die Effektivität des Spiels

Den wissenschaftlichen Input für das Spiel hat Stefan Palan vom Institut für Banken und Finanzierung an der Uni Graz geliefert. „Mit fit2invest kann man Veranlagungsstrategien spielerisch und gleichzeitig wissenschaftlich fundiert erlernen. Dabei werden gängige Mythen ausgeräumt und nachhaltig erfolgversprechende Anlageregeln vermittelt.“ In einer Bachelorarbeit wurde die Effektivität des Spiels durch eine Vergleichsstudie überprüft. Dabei nahmen 167 Raiffeisen-Kund:innen an einer Online-Befragung teil. Ein Teil davon hatte das Spiel davor gespielt, der andere nicht. Dabei zeigte sich, dass das Spiel gut geeignet ist, um Finanzwissen zu vermitteln. Im Rahmen der nationalen Finanzbildungsstrategie der österreichischen Bundesregierung wird derzeit auch an einer Version des Spiels für den Einsatz im Schulunterricht gearbeitet.

Entgeltliche Einschaltung
Fotos: © RLB Steiermark/Riedler, © Prostock-studio / Shutterstock.com
Beitrag veröffentlicht am 21.03.2025

Immobilien-Teilverkauf: So können Sie einen Teil Ihres Zuhauses in Geld umwandeln

Im Alter stehen viele Eigenheimbesitzer vor der Herausforderung, dass ihr Vermögen in den eigenen vier Wänden gebunden ist. Unzureichende Pensionszahlungen ermöglichen oft keinen komfortablen Lebensstandard, geschweige denn größere Investitionen. Kredite bei Bankinstituten zu bekommen, ist leider auch für viele unmöglich. Dennoch ist der Verkauf der Immobilie und ein Auszug aus dem vertrauten Umfeld für ältere Menschen oft keine realistische Option, da mit dem Eigenheim zahlreiche Erinnerungen, Emotionen und ein Gefühl der Sicherheit verbunden sind.

Mit dem Immobilien-Teilverkauf haben Hauseigentümer die Möglichkeit,
einen Teil ihres Zuhauses zu verkaufen und es so in Geld umzuwandeln.

 

Der Immobilien-Teilverkauf: Mehr Flexibilität, Eigenständigkeit und finanzielle Freiheit
Der Immobilien-Teilverkauf ist das neueste Modell der Immobilienverrentung. Er ist die perfekte Lösung für alle Eigentümer eines Einfamilien- oder Reihenhauses, die Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen möchten, ohne diese zu verlassen oder komplett verkaufen zu müssen.  Das Unternehmen Engel & Völkers LiquidHome bietet Menschen in Österreich damit die Möglichkeit, einen neuen Lebensabschnitt mit erhöhter Flexibilität, Eigenständigkeit und finanzieller Freiheit zu beginnen.

Beim Teilverkauf werden bis zu 50 Prozent der Immobilie veräußert, wobei verschiedene Teilungsvarianten von 15 Prozent bis 30 Prozent oder eine individuelle Zwischenlösung möglich sind. Die Auszahlungssumme muss dabei mindestens 100.000 Euro betragen. Die vereinbarte Verkaufssumme orientiert sich am aktuellen Marktwert, der von unabhängigen Gutachterinnen ermittelt und dann ausbezahlt wird. Nach Vertragsabschluss erhalten Teilverkäufer den ausgehandelten Kaufpreis, den sie zur Aufbesserung der Rente, für größere Investitionen oder zur Erfüllung lang gehegter Wünsche nutzen können. Im Gegenzug dazu entrichten sie – abhängig von der Auszahlungssumme – eine monatliche Fruchtgenussgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der gewünschten Dauer und dem vereinbarten Kaufpreis. Alle mit der Abwicklung verbundenen Kosten, einschließlich der Gutachtenerstellung, Anwalts- & Notarkosten sowie der Grunderwerbsteuer, werden von Engel & Völkers LiquidHome übernommen. Dadurch entfallen für den Teilverkäufer nicht nur unnötige Ausgaben, sondern auch zeitliche Belastungen.

Der Teilverkauf und das Fruchtgenussrecht
Das Fruchtgenussrecht ist einer der großen Vorteile beim Teilverkauf. Im Gegensatz zum Wohnrecht, das lediglich das Wohnen bis ans Lebensende erlaubt, ermöglicht das Fruchtgenussrecht dem Teilverkäufer, die Immobilie zu vermieten und so Mieteinnahmen zu erzielen. Trotz des Verkaufs von bis zu 50 Prozent der Immobilie behalten Sie 100 Prozent der Nutzungsrechte und bleiben wirtschaftlicher Eigentümer. Dadurch kann das Zuhause selbstbestimmt genutzt, von einer möglichen Wertentwicklung profitiert und flexibel auf Marktpreisänderungen reagiert werden. Für Teilverkäufer besteht die Option, nach einer gewissen Zeit weitere Anteile zu verkaufen, das Haus zurückzukaufen oder die Immobilie gewinnbringend über Engel & Völkers zu veräußern. Die Entscheidung liegt ganz in der Hand des Verkäufers.

Der Teilverkauf verdeutlicht an einem konkreten Beispiel:
Ein Ehepaar aus Graz wollte sich den langersehnten Wunsch einer Ferienimmobilie im Süden erfüllen. Dazu haben sie ihre Immobilie teilverkauft, um ihr festgesetztes Kapital freizusetzen. Die Immobilie wurde mit 550.000 € bewertet, sie haben diese zu 50 % an Engel & Völkers LiquidHome veräußert. Damit betrug die Auszahlungssumme 225.000 €. Die Fruchtgenussgebühr, die das Ehepaar monatlich zahlt, beträgt 1.134 €.

Innovative Sanierungsbeteiligung durch Engel & Völkers LiquidHome
Seit Anfang 2024 beteiligt sich Engel & Völkers LiquidHome auch bei zukünftigen Renovierungsmaßnahmen, die der Eigentümer plant. Dabei wird unterschieden zwischen freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen und durch Naturereignisse notwendigen Sanierungen. Gemäß der neuen Richtlinie werden Kunden, die freiwillige Renovierungsmaßnahmen planen, aufgefordert, dies bereits bei Vertragsabschluss anzugeben. Hierfür ist ein Gutachten erforderlich, das die geplanten Sanierungen im Detail beschreibt, sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen der Handwerker. Der finanzielle Aufwand für die Sanierungsmaßnahmen wird daraufhin in den Gesamtwert der Immobilie eingerechnet, wodurch die Wertsteigerung direkt von den getätigten Maßnahmen beeinflusst wird. Engel & Völkers LiquidHome übernimmt anteilig auch die Kosten für Sanierungsmaßnahmen, die auf gesetzlichen Vorschriften beruhen und durch das Eintreten höherer Gewalt nötig sind. In solchen Fällen tritt der Teilverkäufer in Vorleistung. Bei einem Gesamtverkauf der Immobilie an die Engel & Völkers LiquidHome GmbH wird die anteilige Summe der durchgeführten Maßnahmen unabhängig von zeitlicher Distanz in Gänze rückerstattet. Die Kostenaufteilung erfolgt prozentuell zum Ankaufsanteil der Immobilie.

So funktioniert der Immobilien Teilverkauf in vier Schritten erklärt:

  • Schritt 1: Gewünschte Auszahlungssumme festlegen: Je nach persönlicher Wunschauszahlung entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst, welcher Anteil verkauft werden soll. Bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes können ausgezahlt werden – mindestens aber 100.000 Euro.
  • Schritt 2: Wert der Immobilie durch Gutachten ermitteln: Ein neutrales und zertifiziertes Gutachten wird erstellt. Das erstellte Gutachten bildet die faire Grundlage für einen Immobilien-Teilverkauf.
  • Schritt 3: Immobilienanteil in freie Liquidität umwandeln: Der prozentual verkaufte Anteil basiert einerseits auf der Wunschauszahlungssumme und andererseits auf dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Für das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenussrecht wird eine monatliche Fruchtgenussgebühr, ähnlich einer anteiligen Miete, erhoben.
  • Schritt 4: Immobilie behalten und finanzielle Freiheit genießen: Das wirtschaftliche Eigentum bleibt nach wie vor bei dem Teilverkäufer oder der Teilverkäuferin. Ein Rückkauf des verkauften Anteils ist jederzeit zum aktuellen Verkehrswert möglich. Auch ein Gesamtverkauf an Dritte ist auf Wunsch des Teilverkäufers oder der Teilverkäuferin jederzeit möglich.

Weitere Informationen sowie den Beispielrechner finden Sie unter https://ev-liquidhome.at/immobilien-teilverkauf/

Beitrag veröffentlicht am 07.05.2024
Entgeltliche Einschaltung
Bilder © EVLH

Ansturm auf neue Sanierungsförderung

Seit Jahresbeginn kommen die Steirerinnen und Steirer in den Genuss der neuen und wesentlich attraktiveren Sanierungsförderung im Wohnbau. „Wer seine Wohnung saniert, schont damit seine Geldbörse und das Klima“, bringen Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz die Vorteile auf den Punkt. 

Bereits über 2.000 Förderanträge
Im ersten Quartal wurden bereits über 2.000 Förderanträge gestellt. Davon sind allein in den für Privatpersonen besonders interessanten Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ bereits mehr als 800 Förderungen beschlossen bzw. beschlussreif. Da viele Förderungsanträge mehrere Wohneinheiten umfassen, werden allein über diese Förderanträge aus dem ersten Quartal rund 4.000 Wohneinheiten saniert. Somit sparen diese 4.000 Haushalte in Zukunft bares Geld und schonen unsere Umwelt. Zum Vergleich: Durchschnittlich wurden in den vergangenen Jahren 8.000 Wohnungen pro Jahr gefördert saniert.

Impuls für Bauwirtschaft
Das Land Steiermark legt bei seinen Wohnbauförderungen einen besonderen Fokus auf Sanierungen, denn Sanierungen bestehender Objekte haben einen vielfachen Mehrwert, wie Wohnbaulandesrat Hans Seitinger erläutert: „Eine umfassend sanierte Wohnung reduziert den Energieverbrauch um bis zu 70 % und durch den Erhalt bestehender Gebäude werden wertvolle Böden vor zusätzlicher Versiegelung geschützt. Gleichzeitig setzt die neue Sanierungsförderung einen wesentlichen Impuls in Richtung Bauwirtschaft. So kann der infolge der gestiegenen Zinsen und der strengeren Kreditvergabekriterien eingebrochene Neubau zu einem guten Teil kompensiert werden.“

Leistbares Wohnen
Ein wesentliches Ziel des Landes Steiermark ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum. Da die Energiekosten insbesondere in älteren und noch nicht sanierten Gebäuden oftmals enorm sind, sind Sanierungen spürbare Entlastungen. „Die umweltfreundliche und kosteneffiziente Sanierung von Wohnungen ist ein zentrales Element unserer Politik und ein entscheidender Schritt, um Wohnen in der Steiermark sowohl klimafreundlich als auch erschwinglich zu gestalten. Mit der neuen Sanierungsförderung, der neuen Bau- und Raumordnung und des zusätzlichen 400€ Heizkostenzuschusses für 480.000 Steirerinnen und Steirern, ermöglichen wir es den Menschen, ihre Lebensqualität zu verbessern, Geld zu sparen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. All diese Maßnahmen führen zu wesentlichen Verbesserungen für unseren steirischen Wohnungs- und Mietmarkt sowie unsere Umwelt. Darauf bin ich stolz!“, betont Klubobmann Hannes Schwarz.

Informationen zur Förderung:
www.sanieren.steiermark.at

Bilder von Lebensressort/Binder und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 01.08.2023

WIR bewahren Werte und eröffnen Perspektiven

Ein Vermögen aufzubauen und langfristig zu vermehren erfordert besonderes Know-how und individuelle, persönliche Beratung. Gerade jetzt, wo die Bedingungen für Anleger durch den Ukraine-Krieg, eine besonders starke Volatilität der Märkte und hohe Inflationsraten noch schwieriger geworden sind. 

In diesem Umfeld bewährt sich der seit vielen Jahren anerkannte Betreuungsansatz der Expertinnen und Experten im Private Banking der Raiffeisen-Landesbank Steiermark umso mehr. Sie behalten Planungsziele im Auge, begleiten Kund:innen langfristig und entwickeln ein maßgeschneidertes Portfolio, das die jeweilige Lebenswelt, individuelle Ziele und besondere Wünsche berücksichtigt. 

Ganzheitlich denken, Erwartungen übertreffen
RLB-Private Banking-Leiter Johannes Tschemmernegg: „Private Banking sehen wir als ‚Königsdisziplin der Bankdienstleistungen‘. Deshalb bieten wir unseren Kundinnen und Kunden direkt im Haus eine Servicefülle, die weit über das branchenübliche Angebot hinausreicht.“ Unabhängig davon, ob es um eine Frage zum Immobilienmarkt, zum Firmenkonto, zu Start-ups, Digitalisierung oder rund ums Leasing geht – der Zugang zu den jeweiligen RLB-Kompetenz-Centern ist jederzeit gegeben und die persönliche Beraterin oder der persönliche Berater steht als Kontaktperson in diesen Bereichen zur Verfügung. Dadurch können nicht nur viele für das gehobene Vermögensmanagement relevante Punkte auf kurzem Weg geklärt werden, auch alles rund um den klassischen Geldalltag lässt sich rasch und ohne zusätzlichen Aufwand erledigen.

Beständigkeit und Innovation sind keine Gegensätze
„Schließlich geht es nicht allein darum, Geld möglichst gewinnbringend anzulegen, sondern die Kundensituation ganzheitlich zu beurteilen“, betont Johannes Tschemmernegg. „Als wesentlicher Finanzdienstleister im Land sind wir ständig selbst gefordert, Aspekte wie Mensch, Umwelt und Wirtschaft miteinander auszubalancieren. Transformation und Digitalisierung begleiten uns seit vielen Jahren und Nachhaltigkeit ist Teil unseres Gründungsauftrages. Diese Erfahrungen lassen wir im Sinn einer ganzheitlichen Beratung bei jedem Kundengespräch einfließen.“

So definiert das Team um Johannes Tschemmernegg Kundennähe sehr proaktiv. Ohne sich vom Tagesgeschehen beeinflussen zu lassen, werden auf Basis tourlicher Checks Empfehlungen ausgesprochen, die zu den mittel- bis langfristigen Kundenzielen passen. Die Palette reicht von Green Investments über steuerlich günstige Veranlagungen bis zu Beteiligungsmöglichkeiten oder Fonds. Einen weiteren Mehrwert bieten exklusive Veranstaltungen, die erlesenen Kulturgenuss oder wertvolle Informationen aus erster Hand bieten.

 

Entgeltliche Einschaltung
Bilder von Marija Kanizaj und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 29.06.2023