24 Stunden gut betreut – WK Steiermark

Die Betreuung durch selbstständige Personen­betreu­erinnen und Personenbe­treuer ist eine Erfolgsgeschichte und ermöglicht es Tausenden Österreicherinnen und Österreichern, ihren Lebensabend zu Hause in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Der hier beispielhaft geschilderte Betreuungsfall könnte in vielen heimischen Haushalten schon heute oder morgen eintreten.

Am Bild ist zu sehen, dass die Betreuerin die pflegebedürftige Frau in eine Decke hüllt.
Der respecktvolle Umgang und die Fürsorge der Betreuerinnen wird von den Gepflegten geschätzt. © New Afrika / Shutterstock.com

Aus dem Leben

Bisher war alles kein Problem. Die drei längst erwachsenen „Kinder“ unterstützten ihren nach dem Tod seiner Frau allein lebenden 86-jährigen Vater zwar. Aber im Grund kam er ganz gut ohne ihre Hilfe über die Runden, ging selbstständig einkaufen, kochte für sich und fuhr sogar noch mit dem Auto durch die Gegend. Selbst als er ein-, zweimal – Gott sei Dank ohne schwerwiegende Folgen – stürzte, dachte sich noch niemand etwas dabei. Doch dann der dritte Sturz. Diesmal verlief es nicht so glimpflich. 14 Stunden lang lag er, unfähig, sich zu erheben bzw. Hilfe zu holen, auf dem harten Fliesenboden im Bad, wo er gestürzt war. Geschwächt und mit Wunden an Kopf und Körper, erfreulicherweise allerdings ohne Brüche, wurde er von einem seiner Kinder gefunden, das sich Sorgen gemacht hatte, weil es den Vater nicht erreicht hatte. Und während er noch im Krankenhaus lag, wurde allen schlagartig klar: Die Situation hat sich fundamental verändert. Nach seiner Heimkehr wird der Vater rund um die Uhr Betreuung benötigen. Und eines hatte er immer gesagt: „Ich will so lange wie möglich zu Hause leben, am liebsten bis zum Schluss.“

Zur Überbrückung

Ein paar Tage würden sie es, allesamt berufstätig und ziemlich eingespannt, schaffen, ihren Vater alternierend rund um die Uhr selbst zu betreuen. Doch dann muss so schnell wie möglich eine verlässliche, tragfähige Lösung her. Und das sozusagen aus dem Stand, denn wirklich beschäftigt hatte sich mit dem Thema bisher noch keiner. Was tun?  Es gibt ja Vermittlungsagenturen für eine 24-Stunden-Betreuung. Also Kontakt aufnehmen! Zuerst vielleicht noch mal schnell im Bekannten- oder Verwandtenkreis herumfragen – vielleicht gibt es eine Empfehlung. Gesagt, getan. Bereits am nächsten Tag gibt es Fortschritte zu vermelden: angenehmes Gespräch mit der Agenturchefin; wurde über die wichtigsten Fragen gleich am Telefon aufgeklärt; weniger kompliziert als gedacht; es wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Und wir müssen eigentlich nur das Zimmer für die Betreuungsperson vorbereiten. 

Am Foto sind die Hände der Pflegerin zu sehen die die Hände der Gepflegten hält.
Prognosen gehen davon aus, dass 2040 bereits rund 2,5 Millionen Menschen älter als 65 sein werden. © Chinnapong / Shutterstock.com

Hilfe in Sicht

Überspringen wir zwei oder drei Wochen. Vor ein paar Tagen ist die selbstständige Betreuungsperson eingetroffen. Sie wurde von der Agenturverantwortlichen vorgestellt, dabei wurden auch gleich die wichtigsten Gegebenheiten besprochen. Da es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, hält sich der organisatorische Aufwand für Betreute und Angehörige ja echt in Grenzen. Die Chemie zwischen dem Betreuten und der Betreuungsperson passt. Das ist schon einmal viel wert. Auch die Verständigung funktioniert. Die erfahrene Betreuungsperson hat schon in einigen Betreuungsverhältnissen gearbeitet. Vom ersten Tag an hatte sie alles im Griff. Eine gigantische Entlastung. Und in ein paar Wochen kommt die Ablöse, denn die beiden werden sich im Monatsrhythmus abwechseln.

Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung.
Andreas Herz MSc., Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung. © beigestellt

Dieses Szenario ist alles andere als ein Einzelfall. „Es zeigt“, so Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark sowie österreichischer Fach­­verbandsobmann, „wie gut sich die­s
ses System aus selbstständigen Betreuungspersonen und Vermittlungs­agenturen in den vergangenen Jahren eingespielt hat. So gut nämlich, dass sich Tausende Österreicherinnen und Österreicher, Betreute wie Angehörige, hundertprozentig darauf verlassen können.“

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung erhalten Sie unter www.daheimbetreut.at. Eine vollständige Auflistung aller steirischen Vermittlungsagenturen, Stand März 2025, haben wir hier für Sie.

 

Foto: © PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com; New Afrika / Shutterstock.com; Chinnapong / Shutterstock.com; beigestellt

Entgeltliche Einschaltung

Pflegenotstand – ein Ende in Sicht?

Die Forderungen und die Debatten finden kein Ende. Die Pflege, die Versorgung im Alter beunruhigt nach wie vor die Bevölkerung. Dazu Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl, Allgemeinmediziner und Facharzt für Innere Medizin im Interview mit „Abenteuer Alter“.

Am Foto ist Dr. Karlheinz Kornhäusl zu sehen.
Herr Dr. Karlheinz Kornhäusl, ist seit Herbst 2023 Landesrat der Steiermark für Gesundheit und Pflege. © Michaela Lorber

Herr Landesrat, Sie wissen am besten, dass Pflege der Menschen aller Altersgruppen meistens zu Hause in den Familien stattfindet. Wenn jetzt schon seit Jahren vom sogenannten Pflegenotstand gesprochen wird, heißt das dann nicht folgerichtig, dass diese Problematik hauptsächlich die Pflege daheim betrifft? 

Karlheinz Kornhäusl: Ich bin mit dem Begriff Notstand immer vorsichtig. Not gibt es in vielen Teilen der Welt, aber die Steiermark mit Not zu verbinden, da würde ich sehr vorsichtig sein. Ohne Zweifel haben wir im Pflege- und im Gesundheitsbereich Probleme und große Baustellen. Mein Zugang war schon immer der zu sagen, dass die Zukunft in der Versorgung in der Vielfalt liegen muss. Wir brauchen unter dem Aspekt „Mobil vor teilstationär vor stationär“ eine Vielzahl an Angeboten. Wir wissen ja, die meisten Menschen, eigentlich fast alle, wünschen sich, in Würde in den eigenen vier Wänden altern zu können. Das ist das Normalste der Welt. Dazu müssen wir die Möglichkeit schaffen.

Sind diese Möglichkeiten ausreichend vorhanden? 

Kornhäusl: Ich möchte darauf hinweisen, dass das Land Steiermark für den ganzen Pflegebereich pro Jahr weit mehr als 800 Millionen bereitstellt. Wir haben im letzten Jahr mit dem steirischen Pflege- und Betreuungsgesetz eine der modernsten Grundlagen in Österreich geschaffen und das müssen wir jetzt mit Leben erfüllen. Das bedeutet Ausbau der stundenweisen Alltagsbetreuung, Ausbau der Tagesbetreuungszentren, Ausbau von mobilen Diensten und vieles mehr. Die stationäre Langzeitbetreuung im Pflegeheim kann nur am Ende des Weges stehen und nicht gleich am Beginn. 

Weil Sie von einem Weg sprechen: Wo auf diesem Weg befinden wir uns gerade?

Kornhäusl: Ich kann das Prinzip „Mobil vor teilstationär vor stationär“ sogar in Zahlen belegen. Wir haben in der Steiermark 13 Bezirke und in mittlerweile neun Bezirken haben wir mehr Menschen in der mobilen oder teilstationären Betreuung als in der Langzeitpflege. 

Können Sie das bitte erläutern? Es heißt ja, etwa 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von den Angehörigen betreut. Was bedeuten dann Ihre Angaben? 

Kornhäusl: Hier geht es um die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen des Landes Steiermark und wir sehen eben, dass die Pflegebedürftigen in den neun Bezirken überwiegend in der mobilen oder tagesstationären Betreuung sind als in der stationären Langzeitbetreuung. Mein Ziel ist, dass in allen Bezirken Möglichkeiten bestehen, dass mehr pflegebedürftige Menschen zu Hause und mobil als stationär betreut werden.

Am Foto ist Dr. Kornhäusl in seinem Büro beim Interview zu sehen.
Erl ist Allgemeinmediziner sowie Facharzt für Innere Medizin und übte diesen Beruf in Landeskrankenhäusern und als Notarzt aus. © Michaela Lorber

Schon Ihr Vorvorgänger hat einst eine Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe begonnen, weil klar war, dass wir mehr Betreuungspersonal aller Qualifikationen brauchen. Hat das etwas bewirkt oder hinken wir hier immer noch hinterher, weil die Vorlaufzeiten der Ausbildung so lange sind?

Kornhäusl: Das bringt effektiv etwas und wir haben im letzten Jahr auch den Turbo gezündet. Eines muss immer klar sein: Bei allen Maßnahmen, die wir heute setzen, spürt man die Veränderungen erst morgen. Ausbildung braucht seine Zeit, Veränderungen an einem System, das so komplex ist, brauchen ihre Zeit. Was ich sagen kann: Wir haben die Anzahl der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark von sieben auf 15 aufgestockt. Wir bilden an 15 Standorten im ganzen Land aus! Wir bauen derzeit den Campus der Fachhochschule Joanneum, auch das ist ein Meilenstein. Wenn der fertig gebaut ist, werden jedes Jahr 400 diplomierte Pflegekräfte in Graz und Kapfenberg ausgebildet. An den 15 Krankenpflegeschulen haben wir auf 1.350 Ausbildungsplätze für Heimhilfe, Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz ausgebaut. Dazu kommt, dass wir allen an den Schulen ein Mittagessen bezahlen, jede und jeder bekommt ein monatliches Taschengeld, das höher ist als in den anderen Bundesländern. Und wir haben auch mehr Angebote, die Ausbildung berufsbegleitend zu machen. 

Steigt auch die Nachfrage nach Pflegeberufen?

Kornhäusl: Wir spüren, es kommen wieder mehr Leute in den Beruf. Die Plätze sind gut gefüllt. Wir spüren auch in den Pflegeeinrichtungen und in den Spitälern, dass die Pflege wieder kommt.

Wie bewähren sich neue Einrichtungen wie die Pflegedrehscheibe oder die Community Nurses? Hat das einen konkreten Nutzen für die Menschen oder sind das nur Schreibtische?

Kornhäusl: Ganz im Gegenteil! Die Pflegedrehscheiben bei den Bezirkshauptmannschaften geben Hilfestellung, wenn es bereits zu einem Pflegefall gekommen ist: Wo kann ich Förderungen abholen, wer hilft mir bei Umbauarbeiten, was kann ich tun, um eine andere Pflegestufe zu beziehen etc.? Bei den Communitiy Nurses geht es darum, so lange wie möglich zu vermeiden, dass jemand ein Pflegefall wird. Da geht es um Prävention, Vorsorge, Schulungen, um Angebote gegen die Einsamkeit, Angebote im Bereich Bewegung und Sport und vieles mehr. Also alles, was eigentlich jeder von uns tun sollte, um Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern und im Idealfall zu verhindern.

Gibt es auch Hausbesuche, um den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen konkret zu helfen? 

Kornhäusl: Die Pflegedrehscheiben sind in den Bezirkshauptmannschaften für die Menschen da, es gibt Sprechstunden, sie kommen aber auch nach Hause und schauen sich die Umstände vor Ort an. Wir haben wirklich einen bunten Strauß an Möglichkeiten.

Am Bild ist der steirische Landesrat, Dr. Kornhäusl, für Gesundheit und Pflege zu sehen.
Die Pflegedrehscheibe bei den Bezirkshauptmannschaften bieten ein vielfältiges Angebot an Unterstützungen. © Michaela Lorber

Sie haben die Angehörigen angesprochen. Wir von Abenteuer Alter haben starke Rückmeldungen aus diesen Kreisen, dass es bei der Pflege zu Hause nicht nur um die Menschen geht, die Pflege benötigen, sondern auch um die Angehörigen, die diese Pflege leisten. Da gibt es gar nicht so selten Überforderung und wir wissen, dass viele betreuende Angehörige selbst fast schon Pflegefälle sind. Wir begegnen hier unglaublichen Dilemmas. Oft weiß man gar nicht, wie prekär die Verhältnisse sind. Welche Hilfen stehen hier zur Verfügung?

Kornhäusl: Genau auch in solchen Fällen rate ich wirklich dringend, das Angebot der Pflegedrehscheibe zu nutzen. Wir haben sie niederschwellig in jeder Bezirkshauptmannschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es, die Antworten auf diese Fragen geben können. Wie kann ich mir Unterstützung holen? Was muss ich tun, damit ich entlastet werden kann? Welche Angebote gibt es hinsichtlich der stundenweisen Alltagsbegleitung durch mobile Dienste? Welche Tagesbetreuung gibt es? Es ist tatsächlich so, dass sich pflegende Angehörige mit konkreten Fragen Hilfe suchend an uns wenden und wenn wir dann an die Pflegedrehscheibe verweisen, erfahren wir, dass das gar nicht bekannt ist. Oft hören wir nach nur wenigen Tagen, dass alles geklärt und geregelt ist.

Also müssten die Pflegedrehscheiben stärker im Bewusstsein verankert werden. Ist das nicht Ihre Aufgabe?

Kornhäusl: Da sind wir auf dem Weg, aber es dauert natürlich eine gewisse Zeit, bis ein Bekanntheitsgrad erreicht ist. Wir leben hier ganz stark davon, dass die guten Erfahrungen mit den Pflegedrehscheiben weitererzählt werden.  

Sie haben zu Recht angemerkt, dass Sie mit dem Begriff Pflegenotstand keine Freude haben. Werden wir je wieder einen Zustand erreichen, wo man nicht mehr von der Krise im Pflegebereich sprechen wird?

Kornhäusl: Der demografische Wandel ist natürlich da und nicht aufzuhalten. Was mir persönlich aus einem Brotberuf als Arzt und Internist heraus am Herzen liegt, ist das Thema der Prävention und Vorsorge. Jede und jeder von uns kann selbst dazu beitragen, das System zu entlasten, indem man körperlich und geistig herausfordert und fit bleibt. Was das Gesundheitssystem betrifft, sage ich, dass wir mit Ausbildung oder neuen Versorgungsformen alles Mögliche tun, das Pflegesystem zu entlasten.

Schon seit Jahren beschäftigt die Menschen der sogenannte Vermögensregress in den Pflegeheimen und in der Pflege insgesamt. Im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz ist in der 24-Stunden-Betreuung aber immer noch so etwas wie ein Rückgriff auf Einkommens- und Vermögenswerte möglich. Ist das die richtige Richtung, die wir da gehen, die Betreuung zu Hause schlechter zu stellen als die im teuren Pflegeheim?

Kornhäusl Ich bin nicht glücklich mit dieser Situation, die auf eine kurze Phase des sogenannten Spiels der freien Kräfte im Jahr 2017 im Nationalrat zurückgeht. Damals wurde bedenkenlos der Regress in Pflegeheimen abgeschafft. In der Steiermark haben wir das zwar kritisiert, aber es blieb nichts anderes übrig, als da mitzutun. Wir haben für die mobilen Dienste ein Modell eingeführt, mit dem Pflegebedürftigen daheim nach Abzug aller Kosten zumindest ein persönliches Minimaleinkommen bleibt. Was die 24-Stunden-Betreuung betrifft, gibt es in der Steiermark für Bezieher niedrigerer Einkommen eine Förderung. Aber ja, die Möglichkeit des Regresses besteht. Ich bin nicht glücklich damit, sage aber auch, das werden wir allein nicht schaffen. Vom Bund erwarte ich, dass er hier eine Lösung findet, wie er es auch für die stationäre Pflege getan hat.

 

Weiterführende Artikel: Auflistung der steirischen Pflegedrehscheiben und Auflistung aller steirischen Vermittlungsagenturen für Personenbetreuer

Foto: © Michaela Lorber, fizkes / Shutterstock.com

Text: Johannes Kübeck

Steirische Pflegedrehscheiben

Seit 2018 ist in allen steirischen Bezirken die Pflegedrehscheibe, eingerichtet vom Land Steier­mark, ein kompetenter und kostenloser Ansprechpartner für alle Steirer: innen, die sich über Pflegemöglichkeiten und passende Versorgungskonzepte erkundigen möchten. Wie arbeitet die Pflegedrehscheibe?

Kurz und Knapp

Was ist die Pflegedrehscheibe?

Die Pflegedrehscheibe bespricht mit den Betroffenen und Angehörigen die Situation und zeigt die zur Verfügung stehenden Wege auf. Hier nimmt das Fachpersonal wie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen konkreten Bezug auf die verschiedenen Formen der möglichen Unterstützungen inklusive Förderungsberatung, um rasch und verlässlich Hilfe geben zu können. 

Was bedeutet dies konkret?

Es wird insbesondere auf die Vielfältigkeit der Angebote von Einrichtungen und Organisationen in den jeweiligen Bezirken hingewiesen. Anhand dieser Versorgungsstrukturen und dem Bedürfnis der zu unterstützenden Person werden individuelle Versorgungspakete erstellt. Nicht nur bei der Planung der häuslichen Versorgung, sondern auch bei der Organisation dieser steht die Pflegedrehscheibe den Angehörigen und Betroffenen bei Wunsch zur Seite.  

Ab wann zur Pflegedrehscheibe?  

Um keine wichtige Versorgungszeit zu verpassen und sich einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen, empfiehlt es sich, so früh wie möglich Rat zu suchen. Sobald sich ein Bedarf abzeichnet, sollte man bereits aktiv werden und sich kostenlos beraten lassen. Damit ist sichergestellt, dass im Bedarfsfall bereits alle Informationen zur Verfügung stehen, um auch schwierigere Situationen leichter bewältigen zu können.

Für wen ist die Pflegedreh­scheibe gedacht?

Personen, die Informationen zur Betreuung und Pflege benötigen, und/oder Personen, die Unterstützung bei der Suche nach Lösungen in einer speziellen Pflegesituation brauchen.

Am Foto sind Hände von zwei Personen zu sehen welche sich gegenseitig halten. Eine Hand ist von einer älteren Frau die zweite Hand ist von der Betreuerin.
Die steirischen Pflegedrehscheiben bieten umfassende Beratung für Fachpersonal, pflegende Angehörige und Leistungsbezieher. © evrymmnt / Shutterstock.com

Informationspool

Beratung und Unterstützung findet man nicht nur im Bereich der Leistungsauswahl wie Hauskrankenpflege sondern auch bei finanziellen Angelegenheiten steht man mit Rat und Tat zur Seite. Selbst pflegende Angehörige können sich bei den Pflegedrehscheiben über Themen wie Pflegeteilzeit & Co. beraten lassen.

Standorte

1. BEZIRK BRUCK-MÜRZZUSCHLAG, DDr.-Schachner-Platz 1, 8680 Bruck an der Mur, Tel.: 0316 877 7472, E-Mail: pflegedrehscheibe-bm@stmk.gv.at

2. BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG, BH Deutschlandsberg, Kirchengasse 7, 8530 Deutschlandsberg, Tel.: 0316 877 7473, E-Mail: pflegedrehscheibe-dl@stmk.gv.at

3. BEZIRK GRAZ-UMGEBUNG, Hauptstraße 151, 8141 Premstätten, Tel.: 0316 877 7474, E-Mail: pflegedrehscheibe-gu@stmk.gv.at

4. BEZIRK HARTBERG-FÜRSTENFELD, Sozialzentrum (altes LKH), Rotkreuzplatz 1, 8230 Hartberg-Fürstenfeld, Tel.: 0316 877 7475, E-Mail: pflegedrehscheibe-hf@stmk.gv.at

5. BEZIRK LEIBNITZ, Kada-Gasse 12, 8430 Leibnitz, Tel.: 0316 877 7476, E-Mail: pflegedrehscheibe-lb@stmk.gv.at

6. BEZIRK LEOBEN, Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben, Tel.: 0676 8666 0675 oder 0676 8666 6407, E-Mail: pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at

7. BEZIRK LIEZEN, Admonterstraße 3, 8940 Liezen, Tel.: 0316 877 7478, E-Mail: pflegedrehscheibe-li@stmk.gv.at

8. BEZIRK MURAU, Bahnhofviertel 7, 8850 Murau, Tel.: 0676 8666 0662, E-Mail: pflegedrehscheibe-mu@stmk.gv.at

9. BEZIRK MURTAL, Anton-Regner-Straße 2, 8720 Knittelfeld, Tel.: 0316 877 7480, E-Mail: pflegedrehscheibe-mt@stmk.gv.at

10. BEZIRK SÜDOSTSTEIERMARK, Oedter Straße 1, 8330 Feldbach, Tel.: 0316 877 7481, E-Mail: pflegedrehscheibe-so@stmk.gv.at

11. BEZIRK VOITSBERG, Haus des Lebens, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 25b, EG, Zi. Nr. 4, 8570 Voitsberg, Tel.: 0316 877 7482, E-Mail: pflegedrehscheibe-vo@stmk.gv.at

12. BEZIRK WEIZ, BH Weiz, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz, Tel.: 0316 877 7483, E-Mail: pflegedrehscheibe-wz@stmk.gv.at

13. BEZIRK Graz, Betlehemgasse 6, 8020 Graz, Tel.: 0316 872 6382, E-Mail: pflegedrehscheibe@stadt.graz.at

Die Pflegedrehscheiben stehen Ihnen von Montag bis Freitag telefonisch zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pflege.steiermark.at

 

Foto: © Halfpoint / Shutterstock.com; PeopleImages.com – Yuir A / Shutterstock.com; evrymmnt / Shutterstock.com

Community Nurse unterwegs

Internationalen Beispielen folgend sollen Community Nurses auch in Österreich bevölkerungsnah und präventiv auf Gemeindeebene tätig sein, damit vor allem ältere Menschen so lange wie möglich zuhause leben können. Hart bei Graz nimmt an dem von der EU geförderten Pilotprojekt teil.

Die Gesundheitskompetenz und Selbsthilfe bei älteren Menschen sowie deren Angehörigen stärken: Community Nursing hat zum Ziel, den Pflege- und Betreuungsbedarf in Österreich besser decken zu können und das Wohlbefinden jener Menschen zu steigern, die Unterstützungsbedarf haben. Durch die Finanzierung der Europäischen Kommission im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans werden derzeit österreichweit Pilotprojekte umgesetzt – so auch in Hart bei Graz.

Was ist eine Community Nurse?
Eine Community Nurse unterstützt Bürger:innen einer Gemeinde mit beratenden Gesprächen. Die primären Zielgruppen sind Personen über 75 Jahre und pflegende Angehörige. Sekundäre Zielgruppen sind Personen mit chronischen, somatischen oder psychischen Erkrankungen sowie Alleinerziehende sowie Kinder- und Jugendliche mit Betreuungsbedarf. Eine Community Nurse hilft Personen, ihre Gesundheit ganzheitlich zu verbessern beziehungsweise zu erhalten. Sie regt dazu an, selbst etwas für die persönliche Gesundheit zu tun und schafft dafür auch Bewusstsein in der Gemeinde. 

Wie wird man Community Nurse, welche Qualifikationen braucht es dafür?
Als Community Nurse ist man diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und besitzt die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Die Registrierung im Gesundheitsberufe-Register wird vorausgesetzt. Vielfältige Praxiserfahrung ist für eine Community Nurse von Vorteil. Es ist wichtig, dass man eine offene, flexible und positive Person ist, die sich auf unterschiedliche Situation einlassen kann.  

Was sind die Hauptaufgaben?
Die Community Nurse erhebt und dokumentiert das Versorgungsarrangement einer Person oder Familie. Sie führt beratende und informierende Gespräche im Rahmen der Pflege- und Betreuungsaufgaben. Sie führt präventive Hausbesuche durch. Sie koordiniert, vernetzt und vermittelt Pflege- und Betreuungsangebote und stärkt Gesundheitskompetenzen von Personen, Familien, Gruppen oder Gemeinschaften. Sie erhebt der Gesundheit betreffende Bedürfnisse von unterschiedlichen Zielgruppen und setzt sich dafür ein, passende Lösungen zu entwickeln. Unter anderem organisiert sie Veranstaltungen, die die Gesundheit fördern oder initiiert Schulungen, die Betroffenen weiterhelfen. 

Was unterscheidet eine Community Nurse von anderen Angeboten zur mobilen Pflege und Betreuung?
Die Community Nurse informiert über die Dienste der mobilen Pflege, aber sie ist nicht in der direkten Umsetzung. Das bedeutet, dass sie nicht bei der Körperpflege oder anderen pflegerischen Tätigkeiten, die direkt an Patient:innen ausgeführt werden, hilft. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen wie bei einem Notfall, der eine medizinisch-therapeutische Maßnahme erfordert.

 

 

 

Text von Elke Jauk-Offner
Bilder von Gemeinde Hart bei Graz
Beitrag veröffentlicht am 28.09.2023

Mehr als ein erster Eindruck

Ein Sachverständigengutachten ist für pflegebedürftige Menschen Basis dafür, welche Pflegegeldstufe sie erhalten. In der Regel erfolgt dafür ein ärztlicher Hausbesuch, wie ihn auch Allgemeinmediziner Christian Staber als Gutachter für die Pensionsversicherungsanstalt durchführt. Er gibt Einblick in den Ablauf und Berufsalltag.

Wer aller darf die Untersuchung einer pflegebedürftigen Person zur Pflegegeldeinstufung überhaupt durchführen?
Begutachtungen dürfen alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt:innen sowie diplomierte Pflegefachkräfte durchführen, die die ÖBAK-Zertifizierung (Anmerkung der Redaktion: Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) erworben haben. 

Wo überall kann diese Begutachtung stattfinden?
Begutachtungen erfolgen im Rahmen von Hausbesuchen am jeweiligen Wohnsitz einschließlich Pflegeeinrichtungen und in bestimmten Fällen bei zu erwartenden längeren stationären Aufenthalten nach dem Abklingen der Akutsymptomatik in Krankenhäusern. In Einzelfällen kann bei mobilen Antragstellern und speziellen Fragestellungen auch eine Untersuchung im Kompetenzzentrum Begutachtung der PV erfolgen. 

Was passiert im Vorfeld des Untersuchungstermins?
Die pflegebedürftige Person erhält zeitnah nach der Antragstellung ein Schreiben der PV, in welchem das Einlangen des Antrages bestätigt wird. Ich erhalte auf elektronischem Weg einen Begutachtungsauftrag, eine Vorlage zur Gutachtenerstellung und die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen. Die pflegebedürftige Person wird mittels eines standardisierten Briefes vom geplanten Begutachtungstermin verständigt. Wenn dies bei der Antragstellung vermerkt wurde, wird zusätzlich eine Vertrauensperson telefonisch kontaktiert. 

Wie läuft der Besuch bei der pflegebedürftigen Person ab?
Nach Sichtung der vorhandenen Befunde und Erhebung der Medikamente wird die pflegebedürftige Person zu den Beschwerden und den daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag sowie zur Verwendung von Hilfsmitteln befragt. Ist das aufgrund des geistigen Zustandes nicht möglich, werden anwesende Betreuungspersonen in die Anamnese-Erhebung einbezogen. Je nach Krankheitsbild werden bei der Befragung und bei der körperlichen Untersuchung Schwerpunkte gesetzt. Es erfolgt jedenfalls eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der Gedächtnisleistung, der psychischen Verfassung, der Beweglichkeit einschließlich Gangbild und der allgemeinen körperlichen sowie kardiopulmonalen Belastbarkeit. Ein wichtiger Punkt ist auch die Erläuterung der Betreuungssituation hinsichtlich Art und Umfang, wobei Angaben aus einer vorhandenen Pflegedokumentation mitaufgenommen werden. 

Ist im Großteil der Fälle eine Vertrauensperson anwesend?
Vertrauenspersonen beziehungsweise Betreuungspersonen sind zumindest in der Hälfte der Fälle anwesend. Die ergänzenden Anmerkungen dieser Personen sind sehr wichtig für das Gesamtbild, um etwaige Schwankungen mitzubeurteilen. 

Wie viele Begutachtungen werden durchschnittlich in einem bestimmten Zeitraum vorgenommen?
Abhängig von der Zuteilung führe ich im Durchschnitt rund zehn Begutachtungen in der Woche aufgeteilt auf drei bis vier Nachmittage durch. Aufgrund meiner bereits 25-jährigen Tätigkeit in diesem Bereich handelt es sich um eine entsprechend große Anzahl. 

Es ist eine sensible Situation in einem intimen Rahmen – was ist hier wichtig?
Es ist wichtig, sich nicht auf den ersten Eindruck zu verlassen, die Befragung und die Untersuchung gründlich durchzuführen und ein:e gute:r Zuhörer:in zu sein. Wenn die Schilderung der Betreuungsperson hinsichtlich der festgestellten Defizite für die pflegebedürftige Person als verletzend erlebt wird, muss besonders behutsam vorgegangen werden. 

Wo liegen die Herausforderungen dieser Begutachtungstätigkeit?
Die Tätigkeit erfordert einerseits Empathie und andererseits die Fähigkeit, den Pflegebedarf anhand der gesetzlichen Vorgaben zu objektivieren. Es ist auch ein gewisses Organisationstalent notwendig, da die Termine selbst geplant werden müssen und es zu Verschiebungen oder kurzfristigen Absagen kommen kann. Man ist auf sich alleine gestellt und muss flexibel auf herausfordernde Situationen reagieren. 

Welche speziellen Erfahrungen können Sie teilen?
Die Bandbreite des Erlebten ist sehr groß. Es macht nachdenklich, wenn man auf Menschen trifft, die sehr einsam sind, oder sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden. Andererseits ist es erfreulich, dass es auch im städtischen Bereich häufig eine gute Unterstützung durch Angehörige gibt. Wenn ein Bedarf erkennbar ist, gebe ich positive Rückmeldungen zu Erfahrungen mit beratenden Diensten und zu möglichen Betreuungsangeboten gerne weiter. 

Wie kann der für Betroffene bedeutungsvolle Termin gut gestaltet sein?
Mir ist am wichtigsten, dass die pflegebedürftigen Personen authentisch sind. Es ist aber hilfreich, wenn die wichtigsten Unterlagen auffindbar sind oder wenn im Vorfeld Notizen gemacht wurden. 

Was passiert nach erfolgtem Besuch, wie ist dann das weitere Prozedere?
Basierend auf den Erhebungen im Rahmen des Hausbesuches wird ein schlüssiges Gutachten erstellt, das auch die pflegerelevanten Diagnosen, eine zusammenfassende Beurteilung und einen Einstufungsvorschlag enthält. Das Gutachten wird auf elektronischem Weg an die PV übermittelt. Dort erfolgt die abschließende Beurteilung und in weiterer Folge die Bescheid-Erstellung. 

Was passiert bei einer Änderung im Pflegebedarf?
Wenn sich der Pflegebedarf ändert, wird nach Antragstellung eine neuerliche Begutachtung durchgeführt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text von Elke Jauk-Offner
Bilder von Dr. Staber, in Graz 2023 und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 26.09.2023

Sturzgefahr: So lässt sich das Risiko minimieren!

Die Zahl der Unfalltoten hat in Österreich laut aktueller Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit den höchsten Wert seit 28 Jahren erreicht. Ganze 3.099 Personen sind 2022 bei Unfällen ums Leben gekommen. Zu den häufigsten Unfallursachen zählen Stürze, sie haben im Vorjahr österreichweit 1.006 Menschenleben gefordert. Ein hoher Anteil entfällt dabei auf die Altersgruppe 65+. „Von Sturzunfällen sind ältere Menschen besonders häufig betroffen, wobei bei Männern die Gefahr für tödliche Stürze bereits ab 50 Jahren deutlich zu steigen beginnt, bei Frauen etwas später. Zudem ereignet sich bereits mehr als ein Viertel aller tödlichen Stürze zu Hause. Hauptgründe sind Straucheln, Stolpern und Ausgleiten, gefolgt von Unfällen auf Stufen und Treppen“, erklärt  Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Bereichs Sport- und Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit. Zudem wurden bei Unfällen im Hauhalt 306.000 Personen verletzt, fast 220.000 davon wiederum aufgrund von Stürzen. Trauner-Karner: „Die Sturzprävention zu Hause wird angesichts dessen, vor allem aber auch aufgrund der Alterung der Gesellschaft immer dringender.“

  • Bewegung machen!
    Wer sich regelmäßig bewegt und körperlich aktiv ist, trägt dazu bei, dass Muskelkraft und Gleichgewicht erhalten bleiben und reduziert somit auch das Risiko für Stürze.
  • Augen untersuchen lassen!
    Klare Sicht trägt maßgeblich dazu bei, Hindernisse und potenzielle Stolperfallen zu erkennen. Daher ist es wichtig, die Sehkraft regelmäßig überprüfen zu lassen – so können etwaige Sehprobleme erkannt und frühzeitig behandelt werden.
  • Medikamenten-Nebenwirkung beachten!
    Manche Medikamente können Schwindel und Benommenheit verursachen, was die Sturzgefahr natürlich wesentlich erhöht. Sollten solche Nebenwirkungen auftreten, sollten mit dem Arzt entsprechend Maßnahmen besprochen werden.
  • Stolperfallen beseitigen!
    Ob lose Teppiche, ungesicherte Teppichkanten, Schuhe, Putzutensilien oder lose Kabel – solche „Fallen“ sollten in Wohnräumen unbedingt beseitigt werden. Je weniger Hürden man sich in die Wohnung schafft, umso sicherer ist man unterwegs.
  • Hilfsmittel nutzen!
    Haltegriffe im Bereich von Treppen oder in der Dusche können die Sicherheit erhöhen. Bei Bedarf sollten auch Gehhilfen wie Stöcke oder Rollatoren verwendet werden, um das Gleichgewicht zu unterstützen und die Mobilität zu verbessern.
  • Auf gute Vitamin D- und Calcium-Versorgung achten!
    Vitamin D und Calcium fördern die Knochengesundheit und tragen somit dazu bei, das Risiko von Knochenbrüchen bei Stürzen zu reduzieren. Notwendigkeit und Einnahme vom Arzt abklären und verordnen lassen.
  • Wetterbericht beachten!
    Auch wenn man es im ersten Moment nicht glauben möchte, aber auch das Wetter hat einen wesentlichen Einfluss auf das Sturzrisiko. Umfangreiche Forschungen haben ergeben, dass vor allem vier Wettersituationen die Sturzwahrscheinlichkeit stark erhöhen. 

Und zwar:

  • Eis und Schnee!
    Wenn Wege eis- und schneebedeckt sind, herrscht aktue Rutsch- und damit auch Sturzgefahr! Das Haus nur mit gutem Schuhwerk verlassen, wenn möglich aber Termine verschieben und zuhause bleiben!
  • Hitzestress!
    Hohe Temperaturen können rasch zu Dehydrierung und in der Folge zu Schwächeanfällen und Stürzen führen. Daher: ausreichend trinken, im Schatten bleiben, Kopfbedeckung wählen und Überanstrengung meiden.
  • Kältestress!
    Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, womöglich in Kombination mit kräftigem Wind, führen sehr schnell zu einer Versteifung des Bewegungsapparates, zu Erfrierungserscheinungen und damit zu einer erhöhten Sturzgefahr. Bei großer Kälte am besten zuhause bleiben beziehungsweise nur in Begleitung und mit gutem Schuhwerk nach draußen gehen.
  • Wetterwechsel!
    Diese können bei empfindlichen Personen zu Unwohlsein und Kreislaufschwäche führen – in Kombination mit Föhn auch zu Kopfschmerzen und Migräne. All das führt häufig zu Stürzen. In der Wohnung Stolperfallen beseitigen (siehe oben!), ausreichend trinken und Überanstrengung meiden.

 

© Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit

 

Text von Johanna Vucak
Bilder von KFVAPA Fotoservice Krisztian Juhasz und shutterstock
Beitrag veröffentlicht am 21.09.2023

Der Weg zur Pflege – Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark

Hilfe für Pflegebedürftige gelingt dann am besten, wenn die Betroffenen rechtzeitig kommen, weiß Alexandra Fähnrich. Als Leiterin der Pflegedrehscheibe an der BH Voitsberg ist sie eine der guten Feen, die Pflege zu Hause möglich machen. 

Seit 2018 gibt es die Pflegedrehscheibe, was muss man sich darunter vorstellen und was ist ihre Aufgabe?
Alexandra Fähnrich: Das ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Pflege zu Hause. Das heißt, wir sind für alle interessierten Menschen da, die entweder selbst einen Betreuungsbedarf haben oder für die Angehörigen.

Kann man sagen, das ist bei der Betroffenen nach diesen fast fünf Jahren angekommen?
Ja. Wir wissen das aus den Rückmeldungen und den Zahlen. Darüber sind wir natürlich sehr froh.

Was ist durch die Pflegedrehscheibe anders und besser geworden?
Grundsätzlich erheben wir, was es im Bezirk an Betreuungsangeboten und Organisationen überhaupt gibt und was für Klient:innen konkret infrage kommt. Das vernetzen und koordinieren wir und können es dann individuell auf den konkreten Bedarf einer Klientin oder eines Klienten so zuschneidern, dass sie zu Hause gut versorgt sind. Auf dieser Basis machen wir auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Oft geht es dabei auch um durchaus komplexe Anforderungen.

Gab es solche Anlaufstellen vorher nicht?
Es war etwas undurchsichtig. Es gibt tatsächlich sehr viele Angebote, aber da war kein Ort oder keine Stelle, wo das so transparent dargestellt wurde. Dadurch war es auch schwerer, individuell auf eine Problemstellung oder komplexere Anforderungen einzugehen. Häufig war die Gemeinde die Anlaufstelle der Menschen und da wurden auch Beratungen durchgeführt oder Unterstützungsleistungen. Aber gerade in den letzten Jahren ist eine große Zahl an Netzwerkpartner:innen und Sozialeinrichtungen hinzugekommen. Da ist es wichtig, den Überblick zu haben und den haben wir.  

Was muss man sich unter komplexeren Anforderungen vorstellen?
Davon sprechen wir, wenn mehrere Stellen zugezogen werden müssen. Zum Beispiel gibt es Fälle, in denen die Klient:innen nicht das soziale Gefüge oder Netzwerk haben, das sie bei gewissen Dingen unterstützen kann. Dann sage ich beispielsweise: „Herr X, bei Ihnen sehen wir einen Pflege- und Betreuungsbedarf. Sie haben Anspruch auf Pflegegeld. Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir den Antrag gemeinsam ausfüllen. Wir können Ihre Befunde beim Hausarzt organisieren.“ Oft geht es um mobile Betreuungsdienste, die stundenweise nachhause kommen. Das können wir organisieren. Dann nehmen wir mit der betreffenden Organisation Kontakt auf, besprechen die Details im Beisein der Klient:innen oder ihrer Angehörigen und vereinbaren dort schon eine Aufnahme. Es kann sein, dass auch zusätzliche finanzielle Förderungen notwendig sind, dann beraten wir auch in diesem Bereich. Wenn gewünscht, füllen wir auch gemeinsam die Anträge aus und schicken sie auch zu den jeweiligen Einrichtungen. Mit dem Einverständnis der Klient:innen können wir in komplexeren Beratungssituationen tiefgreifend unterstützen. Wir stellen die Schnittstellen her und machen die Anträge. Nach einer gewissen Zeit evaluieren wir auch, ob alles ausreichend und passend ist oder ob man etwas ergänzen muss.

Mit welchem grundsätzlichen Anliegen kommen die Menschen eigentlich zur Pflegedrehscheibe?
Für uns sind die Wünsche der Klientinnen und Klienten vorrangig und das ist in den meisten Fällen: Sie wollen so lange wie möglich im häuslichen Umfeld versorgt und betreut werden. 

Die Leute, die sich an die Pflegedrehscheibe wenden, kommen sie als Bittsteller, die verzweifelt sind, oder als Fordernde?
Für mich ist es interessant zu sehen, wenn jemand erkennt, dass sie oder er Hilfe benötigt und dass diese Person diesen Weg auch beschreiten möchte. Das ist das Wichtigste überhaupt, dass man so früh wie möglich erkennt, wenn sich ein Bedarf abzeichnet oder sogar eintreten kann. Dann kann man präventiv Informationen einholen, was im Bedarfsfall alles möglich ist. Wenn Menschen mit dieser Einstellung kommen, ist es für mich geradezu imponierend. Ist ein Hilfsbedarf erkannt, braucht es ja eine gewisse Zeit, bis alles organisiert ist. 

Selbst zu erkennen, dass man Hilfe braucht, ist für viele eine große Hürde, auch für die Angehörigen. Da beginnt man abhängig zu werden von anderen. Wird diese Hürde für die mündigen und selbstbewussten Senior:innen unserer Zeit langsam weniger hoch?
Viele kommen zu uns, noch ehe es einen akuten Bedarf gibt. Sie wollen wissen, was sie machen können, wenn so ein Fall eintritt. Aber es ist wünschenswert, dass das mehr werden, dass die Leute früh genug kommen. Dann wissen sie, dass es bis zur konkreten Hilfestellung eine gewisse Vorlaufzeit braucht.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeit genügend bekannt ist bei denen draußen, die sie brauchen?
Ich glaube, das ist auch ein Generationsdenken und dass das in Zukunft stärker kommen wird. 

Erleben Sie im Kontakt mit den Menschen auch Überraschungen?
Viele sind überrascht oder erstaunt und sagen: Das habe wir gar nicht gewusst, dass es diese Vielzahl an Möglichkeiten gibt.

Kommt es vor, dass den Menschen, die zu Ihnen kommen, erst bei diesem Kontakt bewusst wird, dass ihre Lebenssituation prekär oder gefährlich werden kann, zum Beispiel durch einen Sturz?
Ja, und darum ist auch so hilfreich, wenn wir Hausbesuche machen können. Da sehen wir das häusliche Setting und können darauf hinweisen: „Schauen Sie einmal, hier besteht eine erhöhte Sturzgefahr.“ Da können wir unser Wissen als qualifizierte und diplomierte Expertinnen weitergeben und das geht auch ganz stark in die Prävention. Das betrifft nicht nur den Bereich Sturzgefahr, sondern wir sehen auch, wie die Menschen sich ernähren und welchen Bedarf an Pflege und Betreuung im weiteren Sinn es gibt.

Vertrauen die Menschen Ihnen oder gibt es auch solche, die Ihnen mit Mistrauen begegnen?
Das uns ganz wichtig, denn anfangs sind wir fremde Personen, da ist ein gewisser Vertrauensaufbau ganz entscheidend. Da genügt manchmal nicht ein Gespräch, sondern es bedarf mehrerer Beratungen, bis eine Vertrauensbasis da ist. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass das Angebot so niedrigschwellig wie möglich ist und natürlich vollkommen anonym. Das fängt schon mit den baulichen Umfeld an. Wenn Sie bei uns ins Haus kommen, kann niemand sehen, zu welcher Einrichtung Sie gehen. Wir haben hier die Caritas, die Lebenshilfe oder gewerbliche Gesundheitsdienstleister. Diese Anonymität schätzen die Leute sehr. 

Geht es bei Gesprächen in der Pflegedrehscheibe mehr ums Geld oder um Leistungen, die Sie vermitteln?
Grundsätzlich geht es primär um die konkrete Leistungen, die jemand individuell benötigt. Das ist aber natürlich in weiterer Folge mit Kosten verbunden und dann geht es um Pflegegeld oder um Förderungen für bestimmte Leistungen. Das geht ineinander über und ist natürlich Teil unserer Gespräche. 

Haben Sie auch selbst etwas gelernt in dieser Aufgabe?
Man lernt nie aus. Es gibt keinen Stillstand und Situationen ändern sich immer wieder. Ich bin hin und wieder selbst überrascht, was es an Möglichkeiten gibt und welche Erfolge wir erzielen.

Apropos Erfolg. Was macht Erfolg in diesem sensiblen Bereich für Sie aus?
Erfolg definiere ich so: Wenn ich für eine Person es genau so habe organisieren können, dass sie sich zu Hause sicher wohl und gut aufgehoben fühlt. Das ist ein Erfolgserlebnis für die Klient:innen, für ihr Umfeld und für uns.  

Beim Pflegegeld scheuen sich manche Menschen aus Scham, zuzugeben, welchen Bedarf sie eigentlich haben. Sie vergeben sich damit aber die Chance auf ein angemessenes Pflegegeld. Wie nehmen Sie das wahr?
Aufklärung in der Beratung ist auch hier ganz wichtig. Es steht ihnen ja zu, das Pflegegeld ist kein Almosen! Wir arbeiten da ganz eng mit den Hausärzt:innen zusammen, die kennen ja diese Personen. Eine wesentliche Information ist zu erklären, dass die Menschen durch das Pflegegeld Zugang zu konkreten Angeboten erhalten, die ihren Alltag verbessern. 

Sie selbst sind ursprünglich diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Wie hat sich dieser Beruf für Sie persönlich durch die Arbeit in der Pflegedrehscheibe verändert?
Ich war 19 Jahre leidenschaftlich als DGKP und wurde dann Lehrerin an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege. Jetzt bin ich wieder in den direkten Klient:innenkontakt zurückgekehrt und bin sehr froh, dass ich wieder so nahe bei den Menschen sein und für sie da sein kann.

Text von Johannes Kübeck
Bild von Johannes Kübeck

 

Pflegedrehscheibe des Landes Steiermark

Was ist die Pflegedrehscheibe?
Die Pflegedrehscheibe ist die zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen helfen Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen, die beste Art der Betreuung zu finden und bieten Betroffenen Beratung und Informationen über die verschiedenen Formen der Unterstützung und der Entlastung. Sie helfen ihnen dabei, rasch und verlässlich jene Hilfe zu bekommen, die sie brauchen.

Für wen ist die Pflegedrehscheibe gedacht?
Personen, die Informationen zur Betreuung und Pflege benötigen, und/oder Personen, die Unterstützung bei der Suche nach Lösungen in einer speziellen Pflegesituation brauchen.

Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:

  • Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege
  • medizinische Hauskrankenpflege
  • mehrstündige Alltagsbegleitung
  • Tageszentren
  • Betreutes Wohnen
  • Pflegeheime/Pflegeplätze
  • Mobiles Palliativteam
  • Finanzielle Zuschüsse für pflegende Angehörige
  • Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz
  • Erwachsenenschutz (vormals Sachwalterschaft),
  • Vorsorgevollmacht, Vertretungsbefugnis…
  • Essenszustellung
  • Pflegegeld
  • Hilfsmittel
  • 24-Stunden-Betreuung
  • psychiatrisches Unterstützungsangebot

Beitrag veröffentlicht am 19.09.2023

 

Mobil vor stationär

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß über Wege der Entlastung in der Pflege, das neue Steiermark Tarifmodell zur Leistbarkeit von mobiler Unterstützung, die ausgerufene Bewegungsrevolution und das geflügelte Wort des alten Baumes, den man nicht verpflanzt.

Welchen Stellenwert haben mobile Angebote im Gesamtfeld der Pflege?
Meine Oma sagte immer: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht.“ Mobile Pflege- und Betreuungsdienste sind der zentrale Baustein für die Zukunft im Pflegebereich. Pflege- und betreuungsbedürftige Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bedarfsgerecht und individuell versorgt werden. Pflegende Angehörige werden von Pflegefachkräften bei der medizinischen Versorgung oder alltäglichen Aktivitäten unterstützt. Zugleich werden stationäre Einrichtungen durch die Pflege und Betreuung zu Hause entlastet. 

Wie ist die Steiermark in diesem Bereich aufgestellt?
Die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste werden von immer mehr Personen in Anspruch genommen. Damit dieser Aufwärtstrend weitergeht und mobile Dienste für alle Steirerinnen und Steirer leistbar sind, haben wir im Juli 2023 das „Steiermark Tarifmodell“ eingeführt. So ist sichergestellt, dass jede:r sich mobile Pflege leisten kann. Auch die 2019 eingeführte Alltagsbegleitung, die pflegende und betreuende Angehörige entlastet, wird gut angenommen. Pflege- und betreuungsbedürftige Personen werden gezielt durch körperliche und kognitive Aktivierung gefördert, bei Wegen außer Haus begleitet und haben eine Ansprechperson für Fragen des Alltags. Durch dieses Angebot, in Kombination mit Tageszentren und betreutem Wohnen, gelingt uns ein weiterer Lückenschluss zwischen der Hauskrankenpflege und der 24-Stunden-Betreuung.

Welche Maßnahmen braucht es, um mobile Dienste nicht zuletzt im Spannungsfeld der demographischen Entwicklung langfristig zu sichern?
Mit dem „Steiermark Tarifmodell“ ist uns ein wichtiger Schritt in Richtung „mobil vor stationär“ gelungen. Wir müssen weiter dranbleiben, Betreuung und Pflege in der Steiermark leistbar und verfügbar zu machen. Gleichzeitig sollen mobile Dienste noch attraktiver und passgenauer gestaltet werden, damit jede Steirerin und jeder Steirer die Form der Betreuung wählen kann, die möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht.

Wie kann diese „Passgenauigkeit“ forciert werden?
Wichtig ist, dass pflege- und betreuungsbedürftige Personen und ihre Angehörigen wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Nur dann können sie entscheiden, welche Variante die passende für ihre individuelle Situation ist. Die Broschüre des Landes Steiermark „Pflege[n] zu Hause“ und die Pflegedrehscheiben sind hier wichtige Wegweiser. Zugleich muss es uns gelingen, dass mobile Pflege- und Betreuungsdienste als attraktives Angebot gegenüber der stationären Langzeitpflege wahrgenommen werden. Damit sich das alle Steirerinnen und Steirer leisten können, haben wir das „Steiermark Tarifmodell“ ins Leben gerufen. Dadurch stellen wir sicher, dass den Kundinnen und Kunden jedenfalls ein Betrag in Höhe der Mindestpension übrigbleibt, wenn mobile Dienste in Anspruch genommen werden.

In welchen Bereichen ist der Bedarf besonders groß und inwieweit wird das Angebot künftig noch erweitert werden müssen?
Die Angebote werden in allen Bereichen – auch in der Langzeitpflege – zunehmend angenommen. Wir arbeiten daran, den mobilen Bereich sowohl für pflege- und betreuungsbedürftige Personen und ihre Angehörigen als auch für Pflegefachkräfte noch attraktiver zu gestalten. 

Das definierte Leistungsspektrum und die Erwartungshaltung betroffener Familien können durchaus divergieren. Wo braucht es da Sensibilisierung?
Bei jedem Träger mobiler Dienste werden im Vorfeld Aufklärungsgespräche mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen geführt, bei denen der genaue Pflege- und Betreuungsbedarf der betroffenen Person erhoben wird. Die Angehörigen werden dabei darüber informiert, welche Leistungen durch die Pflegefachkräfte erbracht werden dürfen und wo die gesetzlichen Grenzen liegen. 

Was wird getan, um mehr Menschen für den Beruf zu motivieren, aber auch, um Pflegefachkräfte langfristig zu halten?
Unsere – sehr erfolgreiche – Social-Media-Werbekampagne „Zeit für Pflege“ verweist interessierte Jugendliche an die neu geschaffene Beratungsstelle im LOGO-Jugendmanagement. Mithilfe der Beratungsstelle können wir nicht nur „face to face“ informieren, sondern auch das Vernetzen von Angeboten und deren Außenauftritt weiter voranbringen. Klar ist: Wir brauchen mehr Jugendliche und auch Quereinsteiger:innen für die Pflege. Die Rahmenbedingungen – zum Beispiel Gehalt – liegen nicht in der Kompetenz des Landes, jedoch müssen wir eben gemeinsam mit den Trägern, den Betreiber:innen der mobilen Dienste sehr genau hinschauen, wie wir diesem hochprofessionellen Beruf den Stellenwert geben können, den er verdient.

Was braucht es an Wissen, damit Pflegefachkräfte gerade mit Krankheitsbildern wie Demenz im Pflegealltag gut umgehen zu können?
Demenz hat viele Seiten und ist nicht nur für die Betroffenen, sondern vor allem auch für Angehörige und Pflegende eine große Herausforderung. Über das Bildungszentrum Haus der Gesundheit haben Pflegefachkräfte die Möglichkeit, sich über unterschiedlichste Aspekte der Arbeit mit Demenzkranken weiterzubilden. Zudem haben wir das Netzwerk Demenz Steiermark (needs) gegründet, um die Lebensqualität von Betroffenen und Angehörigen zu verbessern. Dabei geht es um spezielle Versorgungsangebote, eine demenzgerechte Weiterentwicklung vorhandener Strukturen und die Sensibilisierung in der breiten Öffentlichkeit für das Krankheitsbild.

Was sind die aus Ihrer Sicht größten Herausforderungen für die Zukunft?
Gesundheit, Pflege und Betreuung sind sicher die größten Herausforderungen unserer Zeit. Um den Menschen möglichst viele gesunde Lebensjahre zu ermöglichen, haben wir in der Steiermark die Bewegungsrevolution ausgerufen. Wir wollen die Menschen zur niederschwelligen Alltagsbewegung motivieren. Dabei geht es nicht um Leistungssport – mit jedem gegangenen Schritt und jeder Minute an der frischen Luft tut man sich selbst und seiner Gesundheit etwas Gutes. Das gilt für Menschen jeden Alters. 

Text von Elke Jauk-Offner
Bild von Maija Kanizaj
Beitrag veröffentlicht am 14.09.2023

Tätigkeitsbereiche in der 24-Stunden-Betreuung

Pflege oder Betreuung – Kennen Sie den Unterschied?  Im alltäglichen Gebrauch werden die beiden Begriffe fälschlicherweise oftmals bedeutungsgleich verwendet, obwohl es sich dabei um zwei sehr unterschiedliche Bereiche mit verschiedenen Befugnissen handelt.

In Österreich gibt es das sogenannte „Hausbetreuungsgesetz“, das die rechtliche Absicherung der Betreuer:innen und der von ihnen betreuten Personen und die Durchführung der „24-Stunden-Betreuung“ garantiert. Es gilt im Zuge der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten. Die Tätigkeitsbereiche der Betreuung gehen mit der „24-Stunden-Betreuung“ einher und umfassen die Hilfestellung bei der Haushalts- und Lebensführung sowie die Hilfe bei sonstigen notwendigen Anwesenheiten. Im Regelfall kümmern sich zwei Personenbetreuer:innen um die jeweiligen Kund:innen, die sich alle zwei Wochen abwechseln. Sie wohnen bei den zu betreuenden Personen zuhause. 

Sind spezifische pflegerische Tätigkeiten notwendig, die von Personenbetreuer:innen nicht übernommen werden dürfen, so kommt es in der Praxis auch vor, dass Personenbetreuer:innen mit Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege zusammenarbeiten und ihre Kund:innen je nach ihren individuellen Bedürfnissen und gesundheitsbedingten Anforderungen gemeinsam in den eigenen vier Wänden umsorgen. Nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung von Ärzt:innen oder Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist es Betreuungskräften gestattet, pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten auszuführen. Dazu sind eine genaue schriftliche Anleitung und eine Unterweisung notwendig. 

Betreuungstätigkeiten:


Haushaltsnahe Dienstleistungen Zubereitung von Mahlzeiten

  • Besorgungen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Hausarbeiten und Botengänge
  • Sorgen für gesundes Raumklima (Lüften) und Betreuung von Pflanzen und auch Tieren
  • Wäsche waschen, bügeln und ausbessern

Unterstützung bei der Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschaft leisten

  • Konversation führen
  • Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel

  • Kofferpacken
  • Transport organisieren

 

Pflegerische Tätigkeiten, die unter Betreuung fallen, sofern keine Umstände vorliegen, welche eine Anordnung notwendig machen:

  • Unterstützung bei der
    Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten 
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

 

Ärztliche Tätigkeiten nach schriftlicher ärztlicher Anordnung oder Anordnung von diplomiertem Pflegepersonal

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Verbänden und Bandagen
  • Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Die Übernahme von pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der oben genannten Anordnungen/Delegationen kann seitens der betreffenden Personenbetreuungskraft abgelehnt werden. Die Personenbetreuungskraft wäre von diesem Ablehnungsrecht zu informieren. Diese Möglichkeiten der Übertragung pflegerischer sowie auch ärztlicher Tätigkeiten an die Betreuungskräfte wurden nur für den Einzelfall geschaffen.
Alle erbrachten Leistungen im Zuge der 24-Stunden-Betreuung müssen regelmäßig und sorgfältig dokumentiert werden.

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Beitrag veröffentlicht am 15.08.2023

Förderungen der 24-Stunden-Betreuung

Allgemeine Informationen
In Österreich wird zwischen sieben Pflegestufen unterschieden, die nach monatlichem Pflegeaufwand gegliedert sind. Pflegestufe 1 wird anerkannt, wenn mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat erforderlich sind. 

Die Einstufung der pflegebedürftigen Person wird durch eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Pflegefachkraft durchgeführt. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt zwölf Mal im Jahr, jeweils am Ende des Monats. Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen. 

Förderungen der 24-Stunden-Betreuung
Zusätzlich zu dem Pflegegeld, das je nach Pflegestufe variiert, kann in Österreich eine „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ beantragt werden, wofür gewisse Voraussetzungen gelten:

  • Die zu betreuende Person braucht rund um die Uhr Betreuung.
  • Sie ist mindestens als Pflegestufe 3 eingestuft.
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf maximal 2.500 Euro betragen, wobei sich die Grenze für jede:n unterhaltsberechtigten Angehörige:n um 400 Euro bzw. für jede:n behinderte:n unterhaltsberechtigten Angehörige:n um 600 Euro erhöht.

Um Anspruch auf die „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ erheben zu dürfen, müssen die beauftragten selbstständigen Personenbetreuer:innen 

  • über eine theoretische Ausbildung verfügen, die jener einer Heimhilfe gleichzusetzen ist 
  • oder seit mindestens einem halben Jahr die Betreuung der zu betreuenden Person sachgerecht durchgeführt haben
  • oder bestimmte pflegerische/ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle von medizinischem Fachpersonal ausüben. 

Gefördert wird die „24-Stunden-Betreuung“ von selbstständigen Personenbetreuer:innen mit 320 Euro pro Monat (eine Betreuungsperson) bis zu 640 Euro pro Monat (zwei Betreuungspersonen). Wenn eine Betreuungskraft mehr als 14 Tage im Monat benötigt wird, bekommt man ebenso 640 Euro pro Monat.  Das ergibt bei zwei selbstständigen Betreuungskräften eine maximale Förderhöhe von 7.680 Euro. Dabei ist zu beachten, dass durch Zuschüsse des Landes in den einzelnen Bundesländern abweichende Förderbedingungen herrschen.

Nicht zum Einkommen gerechnet werden u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der zu betreuenden Person bleibt unberücksichtigt.

Absetzung der Steuer
Eine „24-Stunden-Betreuung“ bringt einige Aufwendungen mit sich. Vermittlung von Betreuungsdienstleistungen, selbstständige Personenbetreuer:innen und Arznei- und Pflegemittel sind kostspielige Angelegenheiten. Diese Kosten können jedoch im Folgejahr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Zuschüsse und Förderungen, die steuerfrei bezogen wurden (Pflegegeld, „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“), sind davon aber ausgenommen und werden abgezogen. Betreute Personen selbst, alleinverdienende Partner:innen und mit gewissen Einschränkungen auch weitere unterhaltspflichtige Personen sind dazu befähigt, die außergewöhnliche Belastung zu beantragen. Geltend gemacht wird die außergewöhnliche Belastung durch den Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen der Arbeiternehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung.

Zuerkennung und Auszahlung
Bei Fragen zur „Förderung der 24-Stunden-Betreuung“ steht die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriums bereit, bei welcher auch das Förderansuchen einzureichen ist. 

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Beitrag veröffentlicht am 06.06.2023