Immer mehr Testamentsspenden

Laut einer aktuellen Market-Umfrage haben nur 27 Prozent der Steirer ihren Nachlass testamentarisch geregelt. Es steigt aber die Nachfrage beim gemeinnützigen Testament.

Das Vermögen nach dem Tod spenden: Jeder sechste Steirer über 40 Jahre kann sich das vorstellen. Die Bereitschaft hat sich damit seit 2018 verdoppelt, heißt es seitens der Initiative „Vergissmeinnicht“ bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Caritas. Die Initiative entstand 2012. In Österreich fielen von 2012 bis 2015 über 12 Millionen Euro an den Staat, weil die Verstorbenen keine gesetzlichen Erben und Erbinnen mehr hatten und auch kein Testament vorhanden war.

In der Steiermark ist für 45 Prozent der Hauptgrund für ein gemeinnütziges Testament übrigens, keine Familie zu haben. Österreichweit nennen das nur 15 Prozent als Motiv. Nur ein Fünftel der befragten Steirer gibt den Wunsch an, nach dem Ableben noch etwas Gutes zu tun, österreichweit ist das für jeden Zweiten der wichtigste Grund.

„Die aktuellen Umfrageergebnisse zeigen auch, dass immer mehr Menschen selbst bestimmen möchten, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passiert. Speziell jene, denen gemeinnützige Anliegen, wie Tier- und Umweltschutz oder Hilfe für bedürftige Menschen, schon zu Lebzeiten wichtig waren, möchten vermehrt, dass ein Teil ihrer Hinterlassenschaft jenen Zwecken zugutekommt“, sagt Markus Aichelburg laut http://steiermark.orf.at, Projektleiter von „Vergissmeinnicht“.

Stark ausgeprägt ist in der Steiermark auch der Wunsch, dass das Vermögen nach dem Tod nicht an den Staat gehen soll – für mehr als ein Drittel ist das der wichtigste Grund für eine Spende in Form eines Testaments.

 

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13.10.2021

Heimisches Vermögen wächst

Trotz CoV-Pandemie hat das private Finanzvermögen 2020 weltweit weiter zugelegt. Auch in Österreich ist es gewachsen.

Der aktuelle „Global Wealth Report“ des Beratungsunternehmens Boston Consulting Group besagt, dass das österreichische Vermögen von Privatpersonen im vergangenen Jahr um fünf Prozent auf eine Billion US-Dollar zugelegt hat. Die Zahl der Superreichen ist ebenfalls gewachsen. Insgesamt lag das Vermögen im Vorjahr bei etwa 250 Billionen US-Dollar (205 Billionen Euro) und damit 8,3 Prozent über dem Niveau von 2019.

Der weltweite Zuwachs hat durchaus überrascht. „Grund für diesen Rekordzuwachs sind nicht nur die äußerst robusten Aktienmärkte, sondern auch der sprunghafte Anstieg der Nettoersparnis um fast elf Prozent“, soStudienautorin Anna Zakrzewski. „Noch nie in den vergangenen 20 Jahren haben Private ihre Bargeld- und Sichteinlagenbestände so stark ausgebaut.“

Zwar gelten die Österreicherinnen und Österreicher oft als Anlagemuffel, dennoch liegen bereits 35 Prozent des privaten Vermögens in Aktien und Investmentfonds – sogar mehr als im westeuropäischen Durchschnitt. Überdurchschnittlich viel werde in Österreich aber auch gespart. Rund 40 Prozent des Privatvermögens liegen laut dem Bericht in Spareinlagen und Bargeld. Damit liegt Österreich um zehn Prozentpunkte über dem Schnitt in Westeuropa. Der größte Anteil des Gesamtvermögens entfällt 2020 auf Nordamerika. Es folgen Asien ohne Japan und Westeuropa. Österreich belegt Platz 22.

Die Gruppe der Superreichen wächst seit 2015 stetig. 60.000 Superreiche besitzen etwa 15 Prozent des weltweiten investierbaren Finanzvermögens. Die meisten leben in den USA, China und Deutschland.  Zwölf Prozent der Ultrareichen sind mittlerweile Frauen.

16.6.2021

Corona verstärkte die Einsamkeit

Die Epidemie ist eine europäische Herausforderung, sagt Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der EU-Kommission im Exklusiv-Interview. Als erstes Medium in Österreich hat sich Abenteuer Alter dafür interessiert, dass die neue EU-Kommission auch ein Mitglied hat, das zuständig für Belange der älteren Generation ist. Die kroatische Politikerin Dubravka Šuica ist Vizepräsidentin der Brüsseler Kommission und gab uns exklusiv ein Telefon-Interview.

Frau Šuica, mit Ihnen hat die EU-Kommission erstmals ein prominentes Mitglied, das in gewisser Weise auch für Fragen des Alterns zuständig ist. Sind Sie im Gremium so etwas wie Kommissarin für Seniorenangelegenheiten?

Vizepräsidentin Dubravka Šuica: (lacht) Die EU-Kommission nimmt neben vielen anderen Bereichen ein Thema besonders ernst, und das ist der demografische Wandel, die Veränderung in der Zusammensetzung der Bevölkerung. Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen hat mir zwei Bereiche anvertraut, nämlich Demokratie und Demografie. Beide Begriffe enthalten das griechische Wort demos, nämlich Volk oder Bevölkerung. Mein Aufgabenbereich beschränkt sich allerdings nicht auf das Altern der Gesellschaft in Europa, sondern umfasst alle Lebenszyklen. So bereiten wir eine europäische Strategie für Kinderrechte vor. Aber klar ist: Der demografische Wandel ist eine Herausforderung für die Gesellschaft und auch für die Demokratie. 

 

„Man kann sagen, dass die Vereinsamung der Älteren eine der traurigen Konsequenzen dieser Pandemie ist.“

 

Wenige Wochen, nachdem die EU-Kommission ihre Arbeit aufnahm, hat die Corona-Pandemie ganz Europa erfasst. Wir haben gesehen, dass ältere Mitbürger stärker und härter betroffen sind als jüngere. Welche Schlüsse zieht die EU-Kommission daraus?

Was wir in den vergangenen Monaten erlebt haben und wohl noch weiter erleben, ist eine noch nie dagewesene Herausforderung. Dafür haben einige Teile der Gesellschaft einen viel höheren Preis zahlen müssen als andere, weil sie gesundheitlich und sozial besonders exponiert sind. Die hohen Infektionsraten in einigen Mitgliedsländern gerade bei älteren MitbürgerInnen sind geradezu schockierend und müssen uns nachdenklich machen. Gleichzeitig haben die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Infektionsrisiko zu verringern, viele Menschen in die Einsamkeit gedrängt und sie um ihre sozialen Kontakte gebracht. Man kann sagen, dass die Vereinsamung der Älteren eine der traurigen Konsequenzen dieser Pandemie ist.  

Der EU-Gipfel im Juli hat ein großes europäisches Paket geschnürt, um die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte zu stabilisieren, die hart von der Pandemie getroffen wurden. Was ist der Beitrag der EU-Kommission zur konkreten Bekämpfung der Corona-Krise?

Die EU-Kommission hat schnell reagiert und gehandelt und hatte dabei von vornherein die BürgerInnen im Fokus, die besonders betroffen und verwundbar sind. Dazu zählen wir besonders auch diejenigen, die etwa in Heimen und Spitälern für andere sorgen. Wir haben gemeinsame Ausschreibungen zur Beschaffung von dringend benötigten Schutzausrüstungen initiiert, damit diese Güter alle erreichen. Außerdem wurden Empfehlungen verfasst, wie man die Ausbreitung von COVID-19 in Pflegeeinrichtungen besser überwachen kann und wie Personen in der Langzeitpflege und Menschen in prekären sozialen Verhältnissen unterstützt werden können. Für die unmittelbare Zukunft haben wir einen Vorschlag für ein neues EU-Finanzierungsprogramm, EU4Health, gemacht, mit dem wir künftig die Bevorratung von Gütern, die in Krisensituationen gebraucht werden, organisieren können, und mit dem wir die Mitgliedsländer besser in Krisen unterstützen können. Was meinen Aufgabenbereich betrifft, so haben mich insbesondere die Bilder von Menschen, die Einsamkeit zuhause oder in Heimen erlebten, berührt. Einsamkeit ist dabei kein neues Phänomen, aber wir müssen uns damit befassen, dass gerade älteren Mitbürgern in solchen Krisensituationen Vereinsamung und Isolation droht. 

 

„Die Bevölkerungszahl in der Union wird nach dem Jahr 2030 zu sinken beginnen.“

 

Viele SeniorInnen haben ganz allgemein das Gefühl, in der Öffentlichkeit habe nur die Jugend einen Wert. Die ältere Generation bekomme nicht den Stellenwert und die Anerkennung, die ihr zustehe. Manche meinen auch, es gebe zu wenig Dankbarkeit. Wie stehen Sie dazu?

Ich sehe hier keinen Mangel an Dankbarkeit, aber es geht generell um das Prinzip der Solidarität in der Gesellschaft. Ich darf daran erinnern, dass Solidarität eine der Säulen ist, auf denen die Europäische Union errichtet ist. Die Pandemie hat nicht nur uns verändert, sie verändert die ganze Welt! Wir gewinnen in dieser Pandemie fast täglich neue Erkenntnisse. Das heißt, wir müssen ständig neue Entscheidungen treffen und die Konsequenzen für Beschäftigung, Sozialstaat, Wirtschaft und Gesundheitswesen bedenken. Es passt sehr gut, dass die Kommission vor dem Sommer einen Zwischenbericht meines Ressorts über den demografischen Wandel angenommen hat. Denn die Corona-Krise hat uns vor Augen geführt, welche starke Konsequenzen die Alters-
problematik haben kann. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an einem Grünbuch, einer umfassenden Diskussionsgrundlage zu diesem wichtigen Thema, das Richtschnur für die Politik der Kommission wird. Ich bin überzeugt, dass jeder Bürger in jeder Altersgruppe das Recht auf ein Leben in Würde hat und dass die Lebenserfahrung jeder Generation eine wertvolle Ressource für die ganze Gesellschaft ist und Anerkennung verdient. So kann jeder auf seine Weise einen Beitrag für die Allgemeinheit leisten. Und vergessen wir nicht: Die Jungen von heute sind morgen in der Mitte des Lebens und danach selber die ältere Generation.

Was sagen Sie älteren EuropäerInnen, die sich nicht genug anerkannt fühlen und meinen, die Gesellschaft kümmere sich nicht in dem Ausmaß um sie, das sie verdienen?

Die wechselseitige Anerkennung in der Gesellschaft ist keine Einbahnstraße in der Form, dass nur die Jüngeren das anerkennen sollen, was die Älteren geleistet haben. Natürlich gibt es das Gefühl in der älteren Generation, dass sie zu wenig Beachtung findet und da geht es wohl auch um Dankbarkeit. Wir müssen aber auch sehen, wie außerordentlich hoch das Niveau der sozialstaatlichen Einrichtungen in Europa im Vergleich zu anderen Weltteilen ist. Und wir müssen uns den Fakten stellen: Die Bevölkerungszahl in der Union wird nach dem Jahr 2030 zu sinken beginnen, und zwar besonders bei den Berufstätigen und eben denen, die für die Einkommen der Pensionsempfänger aufkommen. Es ist eine große Herausforderung für alle, sicherzustellen, dass die Älteren adäquate Bedingungen vorfinden und dass gleichzeitig die Aktiven Perspektiven für ihr eigenes Leben haben. Der Begriff Dankbarkeit ist für mich in diesem Zusammenhang etwas zu hoch gegriffen. Die Herausforderung für mich lautet, dass wir ein Gerüst der Fairness, Solidarität und sozialen Verantwortung über die Generationen hinweg errichten müssen.

Gibt es Orte in Österreich, die Sie besonders schätzen? Können Sie vielleicht Plätze nennen, wo sich ältere europäische Bürger besonders wohlfühlen können?

(lacht) Es gibt viele Menschen in Europa, die in Österreich geradezu verliebt sind. Ich hatte Gelegenheit zu sehen, welche exzellenten Vorzüge dieses Land für Menschen aller Generationen bietet, sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht.

 

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Johannes Kübeck
Beitrag veröffentlicht am 2. Oktober 2020
Bildquelle: Dubravka Šuica/beigestellt

Schenkung – Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wenn schenken, dann richtig: Mit einer Schenkung kann die gesetzliche Erbfolge beeinflusst werden. Wer sichergehen möchte, dass der Lebensgefährte oder der nicht eingetragene Partner etwas bekommt, ist gut beraten, sich neben einem Testament auch über eine Schenkung Gedanken zu machen. Oftmals ist sie auch eine Option, um Erbstreitigkeiten schon im Vorfeld aus dem Weg zu räumen. Und nicht zuletzt spart es derzeit viel Geld. 2008 ist in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer gefallen, eine Wiedereinführung steht bei manchen Parteien jedoch seit Jahren auf der politischen Agenda. 

Gut beraten lassen
Grundsätzlich: Bei einer Schenkung handelt es sich um einen Vertrag, in dem festgelegt wird, dass der Geschenknehmer einen Vermögenswert vom Geschenkgeber erhalten soll. Schenkung bedeutet die unentgeltliche und vollkommene Übertragung eines Gegenstandes ohne Gegenleistung. Da es sich bei einem Schenkungsvertrag um einen zweiseitigen Vertrag handelt, ist es nicht möglich, eine Schenkung durchzuführen, ohne dass der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer informiert und bei der Vertragserstellung eingebunden ist. Der Geschenknehmer muss daher auch bereit sein, den geschenkten Gegenstand anzunehmen. Für eine Schenkung ohne tatsächliche und unmittelbare Übergabe des geschenkten Gegenstandes braucht es einen Vertrag in Form eines Notariatsakts, das heißt, der Schenkungsvertrag muss mit Hilfe eines Notars erstellt werden.

„Man unterscheidet zwischen einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Schenkung auf den Todesfall.“

Einer Schenkung zu Lebzeiten gehen in der Regel die Überlegungen voraus, das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten sowie Erbstreitigkeiten über die Aufteilung des Vermögens des Geschenkgebers im Vorfeld auszuschalten. Möchte der Geschenkgeber den geschenkten Gegenstand in das Eigentum des Geschenknehmers übertragen, diesen aber trotzdem weiterhin nutzen, so können Rechte des Geschenkgebers vertraglich vorbehalten beziehungsweise Sicherheiten vereinbart werden. Handelt es sich bei dem geschenkten Gegenstand um eine Immobilie, so kann der Geschenkgeber zum Beispiel das lebenslange, alleinige und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht für sich oder seinen Lebensgefährten zurückbehalten. Der Geschenknehmer hat dann den Geschenkgeber und/oder dessen Lebensgefährten trotz Eigentum in der Immobilie weiterhin zu dulden. Eine Vermietung der Immobilie durch den Geschenkgeber ist hierbei aber ausgeschlossen.

Bei einem zurückbehaltenen Fruchtgenussrecht hat der Geschenkgeber im Falle der Schenkung einer Immobilie die Möglichkeit, diese nicht nur selbst zu bewohnen, sondern es steht ihm auch das Recht zu, die geschenkte Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Im Fall eines Ausgedingsrechts werden dem Geschenknehmer bestimmte Verpflichtungen auferlegt, wie zum Beispiel die Betreuung im Krankheitsfall des Geschenkgebers. Möchte der Geschenkgeber verhindern, dass der Geschenknehmer ohne dessen Zustimmung über den geschenkten Gegenstand verfügen kann, so kann im Schenkungsvertrag ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart werden. 

„Bei einer Schenkung auf den Todesfall überträgt der Geschenkgeber den geschenkten Gegenstand erst zum Zeitpunkt seines Ablebens an den Geschenknehmer.“

Der Schenkungsvertrag wird zwar zu Lebzeiten unterschrieben, aber erst mit dem Tod des Geschenkgebers vollzogen. Der Vorteil zum Testament liegt hierbei auf der Hand. Während ein Testament als einseitige Willens-
erklärung jederzeit zu Lebzeiten vom Geschenkgeber alleine aufgehoben oder geändert werden kann, ist dies bei einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall als zweiseitiger Vertrag nicht der Fall. Wie bei einem Testament bleibt der Geschenkgeber bei einer Schenkung auf Todesfall aber Eigentümer des geschenkten Gegenstandes. Der Geschenkgeber ist jedoch nach getätigter Schenkung auf den Todesfall nicht berechtigt, den geschenkten Gegenstand zu verkaufen oder zu belasten. Würde der Geschenkgeber dies tun, so würde er Vertragsbruch begehen und dem Geschenknehmer gegenüber schadenersatzpflichtig werden.

Ein Widerruf einer Schenkung ist in der Regel nicht möglich. Es gibt nur wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen, wie ein Geschenkgeber den geschenkten Gegenstand vom Geschenknehmer wieder zurückverlangen kann. So kann der Geschenkgeber zum Beispiel die Schenkung widerrufen, wenn der Geschenknehmer sich gegen den Geschenkgeber eines groben Undankes schuldig macht. Darunter wird nach dem Gesetz eine Verletzung am Leibe, an Ehre, an Freiheit oder auch am Vermögen durch das Begehen einer strafbaren Handlung (oder Unterlassung) durch den Geschenknehmer verstanden. Da auch die Gefühlssphäre des Geschenkgebers geschützt ist, kann auch grober Undank im Falle der Verletzung eines nahen Angehörigen vorliegen. Macht der Geschenknehmer sich des groben Undanks schuldig, so kann dies vom Geschenkgeber aber nicht ewig geltend gemacht werden. Der Geschenkgeber muss innerhalb einer Frist von drei Jahren ab der maßgeblichen Verhaltensänderung des Geschenknehmers den Anspruch auf Widerruf geltend machen.

Unbedingt rechtlichen Rat sollte man einholen, wenn der Geschenkgeber pflichtteilsberechtigte Personen (Ehegatten, eingetragenen Partner, Kinder und Kindeskinder) hat. Zwar befindet sich der geschenkte Gegenstand zum Zeitpunkt des Ablebens des Geschenkgebers nicht mehr in dessen Eigentum, jedoch kann dieser im Verlassenschaftsverfahren noch eine Rolle spielen. So können Pflichtteilsberechtigte bei einer Schenkung an eine nicht pflichtteilsberechtigte Person verlangen, dass die Schenkung der Verlassenschaft rechnerisch hinzuzufügen ist, so als wäre die Schenkung nie erfolgt. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Schenkung innerhalb von zwei Jahren vor dem Ableben des Erblassers stattgefunden hat. Ausgehend von dieser „erhöhten Verlassenschaft“ ist der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten dann neu zu berechnen.

Im Falle einer Schenkung an eine pflichtteilsberechtigte Person haben andere pflichtteilsberechtigte Erben das Recht, die Anrechnung der Schenkung auf den Pflicht- oder Erbteil des Geschenknehmers zu fordern. Eine solche Anrechnung kann jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Schon bei Vertragserstellung sollte man sich daher unbedingt Gedanken über spätere Ausgleichspflichten machen und somit zukünftige Erbstreitigkeiten vermeiden.

Schenkungen auf Lebzeiten müssen beim Finanzamt angezeigt werden, wenn es sich zum Beispiel um Bargeld, Kapitalforderungen – etwa Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen – oder andere bewegliche Vermögenswerte handelt. Diese Meldepflicht kann unterbleiben, wenn der Wert des geschenkten Gegenstandes an nahe Angehörige nicht € 50.000,00 übersteigt. Schenkungen an andere Personen sind bis € 15.000,00 von dieser Anzeigepflicht befreit. Steuern fallen für diese Schenkungen nach derzeitiger Gesetzeslage keine an. Keine Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht für Immobilien. Jedoch können hier Steuern nach dem Grunderwerbsteuergesetz anfallen, wobei bei nahen Angehörigen ein vergünstigter Steuersatz zur Anwendung kommen kann.

 

Zwei häufige Irrtümer beim Erben & Schenken:

„Kredit und Schulden werden nicht vererbt“

Dr. Kinzer: Das ist eine falsche Annahme. Wenn ich das Erbe annehme, trete ich in sämtliche Rechte, aber auch Verpflichtungen der verstorbenen Person ein. Hier ist aber höchste Vorsicht geboten. Sollte ich über die Vermögenssituation des Verstorbenen nicht ausreichend Kenntnis haben, so ist es ratsam, das Erbe nur bedingt anzunehmen. Hierdurch wird im Falle einer Überschuldung der Verlassenschaft nur das Vermögen der verstorbenen Person zur Abdeckung dieser Verbindlichkeiten herangezogen. Eine persönliche Haftung des Erben wird nur im Falle der unbedingten Erbannahme schlagend.

„Mit einer Schenkung kann man enterben“

Dr. Pisk: Durch eine Schenkung kann ich meine Nachkommen nicht vom Erbe ausschließen. Pflichtteilsberechtigte Personen, wie der Ehegatte und die Nachkommen, haben das Recht, zumindest den Pflichtteil zu verlangen. Ein Erbe kann nur dann von seinem Erbrecht ausgeschlossen werden, wenn er einen Enterbungsgrund gesetzt hat.

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Beitrag veröffentlicht am 19. Oktober 2020
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Kleine Pensionen steigen

2021 werden gerade niedrigere Bezüge stärker angehoben. Seniorenvertreter der politischen Parteien sind großteils zufrieden.

Bezieher kleiner Pensionen bekommen 2021 mehr als die doppelte Inflationsabgeltung: Bezüge bis 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung linear ab. Genau die gesetzlichen 1,5 Prozent Plus gibt es bei einer Pensionshöhe von 2.333 Euro – mit dem Fixbetrag von 35 Euro, der auch für alle höheren Bezüge gilt. Die Kosten für die Anpassungen werden sich 2021 auf rund eine Milliarde Euro belaufen.

Die Seniorenvertreter der Regierungsparteien sind zufrieden mit der Pensionsanpassung 2021, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen wird. ÖVP-Seniorenbund-Vorsitzende Ingrid Korosec zeigte sich erfreut über die „besondere Wertschätzung der älteren Generation“. Sie sieht in der Pensionserhöhung ebenfalls ein Konjunkturpaket, liege doch fast die Hälfte der Kaufkraft in den Händen der Senioren. Vor allem bei kleinen Pensionen fließe jede Erhöhung beinahe zur Gänze in den Konsum.

Auch die Opposition kommentierte großteils positiv. SPÖ-Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka sieht die Kaufkraft der Pensionisten ebenfalls gesichert. Auch die Caritas lobte die Erhöhung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro. FPÖ, NEOS und SPÖ meldeten sich aber dennoch auch mit kritischen Anmerkungen zu Wort, etwa, dass gerade für Frauen noch deutliche Verbesserungen geschaffen werden müssen, das Vorlegen eines Pflegekonzepts noch ausstehe und die soziale Treffsicherheit nicht immer gegeben sei.

 

Elke Jauk-Offner
Beitrag veröffentlicht am 28. September 2020
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Bankgeschäfte im Wandel

In Zeiten von Corona wächst die Bedeutung von digitalen Lösungen für das Geldleben. Die Beratung von Mensch zu Mensch ist aber nicht zu ersetzen.

Einkaufen, Wochenendgestaltung, Familienzeit. Das sind nur drei Lebensbereiche, die zu Beginn des Jahres noch ganz anders ausgesehen haben. Das Wichtigste ist die Gesundheit. Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie sind von der österreichischen Bundesregierung strenge Maßnahmen getroffen worden. Über-65-Jährige wurden zur besonders gefährdeten Gruppe erklärt, die es zu schützen gilt. Die Einschränkungen waren hart, aber auch lehrreich.

Zwinschenzeitlich musste man sich in vielen Bereichen geänderter Strategien bedienen, um mit seinen Lieben Kontakt zu halten, um den Kühlschrank zu füllen oder auch um seine Geldgeschäfte zu erledigen. Für Letzteres sind in den vergangenen Jahren viele Lösungen entwickelt worden, die aber für die meisten Menschen erst jetzt durch die Beschränkungen sozialer Kontakte Relevanz erhielten. Vom Ritual des Bankbesuchs zum Monatsersten rieten die Politiker ab. Die Banken boten stattdessen digitale Ausweichmöglichkeiten an. Bedeutet dies das Ende der persönlichen Betreuung? Und welche Vorteile bringt die Digitalisierung außer dem Schutz der Gesundheit noch? Rainer Stelzer, Vorstandsdirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark, beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt einen Überblick über digitale Lösungen, die uns das Geldleben vereinfachen.

„Digitale Lösungen und persönliche Beratung ergänzen sich bei Raiffeisen perfekt.“

Herr Stelzer, hat Corona das auch das tägliche Geldleben der Steirer beeinflusst? 

Die letzten Monate rund um den Lockdown ab Mitte März 2020 haben sich deutlich ausgewirkt. Eines vorweg, fundierte Bankberatung und persönliche Ansprechpartner für komplexe Finanzangelegenheiten werden auch in Zukunft durch nichts zu ersetzen sein. Daür sorgen bei Raiffeisen in der Steiermark rund 1.500 Kundenbetreuer im mit über 200 Bankstellen dichtesten Netz des Landes. Allerdings hat sich der schon bisher erkennbare Trend in Richtung Internetbanking verstärkt. Obwohl es einen markanten Konjunktureinbruch gab, erhöhten sich die Transaktionen im Raiffeisen Internetbanking-System Mein ELBA allein in den ersten fünf Monaten 2020 um 5 Prozent. Spitzenreiter war der März mit erstmals mehr als einer Million Überweisungen. Verstärkt hat sich auch der Trend in Richtung Banking App am Smartphone. Kontostände wurden schon bisher meist via Mein ELBA-App abgerufen, neu ist hingegen, dass nun bereits 65 Prozent der Überweisungen via App am Smartphone erledigt werden.

Im Supermarkt wird man gebeten, bargeldlos zu bezahlen. Schlägt das auf die Zahlen durch?

Die bargeldfreien Zahlungen mittels Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie dem Smartphone verzeichneten einen wahren „Turbo“. Das Wachstum im gesamten Jahr 2019 betrug 10 Prozent, allein in den ersten fünf Monaten 2020 legten die bargeldfreien Zahlungen um 25 Prozent zu. Mittlerweile liegen die bargeldfreien Zahlungen von Raiffeisen Steiermark bei über 100.000 pro Tag. 75 Prozent dieser Zahlungen werden kontaktlos vorgenommen. Vordergründig scheint dieser Trend durch gesundheitliche Aspekte befeuert, doch der nähere Blick zeigt, dass der Anteil bereits zu Jahresbeginn vor Corona bei rund 71 Prozent lag. Wichtigstes Argument für diese Zahlmethode sind der Komfort und die Sicherheit. Erfreulich: Bei insgesamt 15 Mio. Zahlungen seit Jahresanfang kam es zu keinem einzigen Schadensfall für Kunden.

Viele nehmen schon gar keine Geldtasche mehr zum Einkaufen mit, sondern nur noch das Handy…

Das stimmt. Raiffeisen bietet diese Möglichkeit sowohl für Apple- als auch Android-Geräte. Auch hier zeigen die Entwicklungen steil nach oben, denn seit Jänner haben sich die Transaktionen verdoppelt. Aktuell macht der Anteil der Smartphone-Zahlungen erst 4 Prozent aus, doch dies könnte sich rasch ändern. Raiffeisen legt größtes Augenmerk auf Komfort und Sicherheit, denn dies sind die wesentlichen Kriterien für erfolgreiche digitale Lösungen.

„Raiffeisen legt größtes Augenmerk auf Komfort und Sicherheit – die wesentlichen Kriterien für erfolgreiche digitale Lösungen.“

Es gibt also schon zahlreiche Lösungen, um von der Digitalisierung zu profitieren. Doch wie behält man den Überblick?

Wichtig ist, sich schrittweise voranzutasten. Schritt eins ist immer noch die Bankomatkarte bzw. Debitkarte. Allein sie öffnet schon die Türen zu vielen digitalen Services wie das Abheben von Bargeld am Bankomaten, das Einzahlen von Bargeld, das Ausdrucken des Kontoauszugs an den Automaten in den Bank-Foyers und das bargeldlose Bezahlen in Geschäften. Schritt zwei könnte das Online Banking sein. Das Raiffeisen Internetbanking Mein ELBA ist nutzer-freundlich modular aufgebaut und bietet je nachdem, welche Bankprodukte man hat, eine Übersicht über Girokonten, Sparkonten, Kreditkartenumsätze, Versicherungen und Bausparer sowie das Wertpapierdepot. Man kann Überweisungen ganz einfach tätigen, Daueraufträge selbst ändern und vieles mehr. Smartphonebesitzer können viele dieser Funktionen auch in der Mein ELBA App nutzen. Ein Vorteil der App ist beispielsweise das Scannen von Zahlscheinen mit der Kamera. Auf diesem Weg spart man sich das Eintippen von Hand. Unsere Digitalcoaches in den Bankstellen zeigen gerne persönlich wie alles funktioniert.

Auch Online-Shopping wird immer beliebter. Was ist hierbei zu beachten?

Das Shoppen im Internet bietet viele Vorteile, aber auch manche Gefahren. Das Wichtigste ist, immer zuerst die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters zu überprüfen. Das gilt auch für große bekannte Online-Marktplätze wie Amazon, die neben den eigenen auch Produkte von Drittanbietern im Sortiment haben. Gütesiegel und Kundenbewertungen können hier helfen. Webshops bieten unterschiedliche Bezahlmethoden an, mit einer Kreditkarte sollte der Einkauf aber in den meisten Fällen möglich sein. Einkaufen im Internet kann man übrigens auch ganz regional. Raiffeisen unterstützt hierzu die Plattform #regionalkaufen, die Handwerksbetrieben, Dienstleistern und Ab-Hof-Verkäufern eine alternative Vertriebsmöglichkeit bietet.

Weitere Informationen auf: www.raiffeisen.at/stmk 

 

Beitrag veröffentlich am 11. September 2020
Fotos: Raiffeisen Landesbank-Steiermark
Entgeltliche Einschaltung

Vorsorge & Sicherheit in Zeiten von Corona

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Themen ändern, die zuvor sicher und selbstverständlich schienen. Die Notariatskammer für Steiermark klärt auf, was nun wichtig ist.

Die Corona-Krise, die damit erlebte Einsamkeit, die Sorge um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen haben viele Menschen vor existenzielle Fragen gestellt. Die Verunsicherung ist gestiegen, Erklärungen sind erwünscht. Auch die steirischen Notarinnen und Notare merken ein erhöhtes Interesse rund um Themen wie Sicherheit und Vorsorge. Ein Gespräch mit dem Präsidenten der Notariatskammer für Steiermark, Dieter Kinzer, und dem Vizepräsidenten, Walter Pisk.

Herr Präsident, Herr Vizepräsident, was verunsichert die Menschen aktuell?

Kinzer: Privatpersonen machen sich vermehrt Gedanken über die Eigenvorsorge. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell man vom Ernstfall betroffen sein kann und wie fragil in manchen Fällen die eigene Gesundheit ist. Jeder Mensch möchte bei klaren Verhältnissen darüber entscheiden können, wer im Notfall lebenswichtige Entscheidungen treffen sollte oder wie im Ernstfall mit Therapiemethoden verfahren werden soll.

Wie kann man sich für einen Ernstfall absichern?

Kinzer: Dazu eignet sich am besten eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.

Was genau versteht man darunter?

Pisk: Mit einer Vorsorgevollmacht, die bei einem Notar erstellt werden kann, kann man schon im Vorfeld jene Person oder Personen festlegen, die einen im Fall der Geschäftsunfähigkeit vertreten sollen. Diese umfassende Vollmacht kann für sämtliche Bereiche – etwa für medizinische und wirtschaftliche Angelegenheiten – erteilt werden.

Kinzer: Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Die Verfügung wird für den Fall erstellt, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Eine verbindliche Patientenverfügung muss unter Mithilfe eines Arztes sowie eines Notars, Rechtsanwalts oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung errichtet werden.

Kann man so eine Patientenverfügung auch in eine Vorsorgevollmacht integrieren?

Pisk: Ja, das ist möglich. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich inhaltlich individuell gestalten. Es ist auch möglich, eine Person als Vertreter in medizinischen Angelegenheiten vorzusehen und eine andere mit der Verwaltung des Vermögens zu betrauen.

Lassen sich in einer Vorsorgevollmacht auch finanzielle Dinge regeln?

Kinzer: Wenn es um Hinterlassenschaften geht, braucht es ein Testament. Auch wenn die wenigsten Menschen gern über Geld reden, ist es doch dringend empfohlen, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen. Gerade Corona zeigt, dass das Thema mehr Menschen als sonst beschäftigt. Die finanziellen Angelegenheiten geregelt zu wissen, beruhigt ungemein.

Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen im Familienbesitz ist?

Pisk: Bei einer gesetzlichen Abfolge wird das Vermögen nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt, dazu gehören auch etwaig Unternehmensanteile. Die können theoretisch auch an minderjährige Erbberechtigte gehen, was die künftige Zusammensetzung des Unternehmens erschweren kann. Hierbei sollten alle möglichen Varianten geprüft und testamentarisch festgehalten werden, um die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.

Gibt es allgemeine Empfehlungen, wie man seinen Besitz und sein Leben am besten absichert?

Pisk: Für generelle Empfehlungen ist das Thema zu komplex. Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Beratungstermin bei einer Notarin oder einem Notar, um die Details zu besprechen und die richtige Maßnahme zu treffen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir Notare sind von Berufs wegen verpflichtet, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen zu vertreten und zu berücksichtigen. Das garantiert Fairness, rechtliche Sicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.

Haben die Notare schon regulären Parteienverkehr?

Pisk: Wir sind in der glücklichen Lage, in den letzten Jahren viel in die Digitalisierung investiert zu haben. Rechtliche Beratungen müssen nicht mehr zwingend persönlich durchgeführt werden. Das ist auch telefonisch oder teilweise über Videokonferenz möglich. Da der persönliche Kontakt nach wie vor wichtig ist, wurden im Rahmen von COVID-19 Vorkehrungen getroffen, dass persönliche Gespräche in den Notariatskanzleien sicher und ohne Probleme durchgeführt werden können.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.notar.at

Beitrag veröffentlicht am 31. August 2020
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Glauben ist gut, Wissen ist besser! | Testament

Beim Testament können viele Fehler passieren. Die steirischen Notare klären über die häufigsten Irrtümer auf.

Das Erbvolumen in Österreich steigt laufend, laut Berechnungen der Wirtschaftsuniversität Wien von 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf über 20 Milliarden im Jahr 2035. Doch das Thema Vererben ist nicht selten problembehaftet, viele – vor allem handgeschriebene – Testamente weisen Formfehler auf. Es empfiehlt sich ein Besuch beim Notar, um Fehler zu vermeiden. Hier finden Sie einen Leitfaden rund um das Thema Testament und Erben.

Irrtum 1: Es gibt keine Kinder, also erbt der Ehepartner alles

Leben die Eltern des Verstorbenen noch, so erhält der noch lebende Elternteil je ein Sechstel des Nachlasses. Sofern noch beide Elternteile leben, bekommt der Ehepartner somit nur zwei Drittel des Nach-
lasses! Vor Einführung des neuen Erbrechts im Jahr 2017 hätten, sofern die Eltern bereits verstorben sind, die Geschwister geerbt. Mit dem neuen Erbrecht steht Geschwistern diesfalls kein Erbteil mehr zu. 

Irrtum 2: Lebensgefährten erben auch

Lebensgefährten steht zwar seit dem neuen Erbrecht 2017 ein außerordentliches Erbrecht zu, erben können sie aber erst dann, wenn es keine gesetzlichen Erben – Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und sonstige erbberechtigte Verwandte – mehr gibt. In diesem Fäll hätte früher sogar noch alles der Staat erhalten. Wer mit dem verstorbenen Lebensgefährten drei Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, darf nach dessen Tod nur ein Jahr in der Immobilie bleiben. Will man das alles nicht, sollte man unbedingt ein Testament errichten, in dem das Erbrecht des Lebensgefährten geregelt wird.

Irrtum 3: Ich kann meine Kinder jederzeit enterben

Enterben bedeutet, dass einem Pflichtteilsberechtigten sein Pflichtteilsanspruch entzogen wird. Dafür müssen aber schwerwiegende Enterbungsgründe vorliegen. Der Erblasser kann eine Person beispielsweise nur dann enterben, wenn die Person eine schwere Straftat gegenüber dem Erblasser begangen oder die ihm gegenüber bestehenden familienrechtlichen Pflichten gröblich vernachlässigt hat. 

Irrtum 4: Mit einer Schenkung zu Lebzeiten ist man alle Sorgen los

Wenn es nichts mehr zu erben gibt, weil ein Kind schon zu Lebzeiten die Eigentumswohnung und das zweite Kind nichts oder wertmäßig viel weniger bekommen hat, ist noch lange nicht alles erledigt, auch wenn das so geplant gewesen wäre. Zu Lebzeiten getätigte Schenkungen innerhalb des Familienkreises werden auf das Erbe oder auf den Pflichtteil angerechnet. Dem Kind, das nichts oder zu wenig erhalten hat, stünde hier zusätzlich noch ein Pflichtteil zu. Dies hätte nur durch den Abschluss eines Pflichtteilsverzichtvertrags zwischen dem „benachteiligten“ Kind und dem Geschenkgeber verhindert werden können. Dieser Vertrag muss jedenfalls in Notariatsaktform errichtet werden, um gültig zu sein.

Irrtum 5: Der Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden

Das war früher so. Seit 2017 ist es möglich, Pflichtteile in Raten zu zahlen, sie können auch bis zu fünf Jahre – mit gerichtlicher Genehmigung sogar bis zu zehn Jahre – gestundet werden. Diese Regelung soll den oder die Erben vor schwierigen Situationen und kurzfristigen finanziellen Engpässen bewahren. Zu beachten ist dabei allerdings, dass hier 4% Stundungszinsen pro Jahr anfallen würden. 

Irrtum 6: Es gilt immer das österreichische Erbrecht 

Bereits seit Sommer 2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft und demnach zählt nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern das Aufenthaltsprinzip. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort eines österreichischen Staatsbürgers entscheidet, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. War der Lebensmittelpunkt im Ausland, muss die Verlassenschaft nach dem dort geltenden Recht abgehandelt werden. Will man das verhindern, sollte man in seinem Testament eine entsprechende Verfügung treffen, wonach jedenfalls österreichisches Erbrecht zur Anwendung kommen soll.

Weitere Infos auf notar.at

 

Beitrag veröffentlicht am 7. Juli 2020
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Zuverdienst im Alter

Ernest Schwindsackl, Obmann des Grazer Seniorenbundes und Bundesrat, betont, dass das Arbeitsleben mit dem Ruhestand nicht vorbei sein soll. Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen.

Immer mehr Menschen sind auch im fortgeschrittenen Alter berufstätig. Sie sind das beste Beispiel für den Satz „Arbeit bereitet Freude“, weil sie erfüllend ist und dem Leben Sinn gibt. Das gilt für jene, die auch nach der Pensionierung aktiv sind, und zwar unabhängig davon, ob es bezahlte Erwerbsarbeit ist oder ob sie im Ehrenamt oder in der Freiwilligenarbeit geleistet wird, betont der Stadtgruppenobmann des Grazer Seniorenbundes, Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Jeder Arbeitsplatz erfordert bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Kriterium muss allerdings für jeden Menschen und jede Arbeit Vorrang haben, nämlich die Gesundheit. Wenn wir ein Leben lang im Erwerbsleben stehen, ist es für Mediziner und Arbeitsexperten unabdingbar, dass es altersgerechte Arbeitsplätze geben muss. Nicht zuletzt ist die körperliche und seelische Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg.

Erfolgreiche Unternehmer wissen, dass ihre Betriebe von der Vielfalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben, von ihren unterschiedlichen Qualifikationen, Erfahrungen und Ideen, von einem produktiven Miteinander von Alt und Jung. In solchen Betrieben bleiben ältere Mitarbeiter gerne so lange wie möglich aktiv und sind bereit, ihr Erwerbsleben zu verlängern.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mögen zwar in manchen Belangen körperlich nicht so leistungsfähig sein wie jüngere, dafür haben sie aufgrund ihrer Lebenserfahrung wertvolles Know How und hohe soziale Kompetenz. Menschen im reiferen Alter lernen langsamer als jüngere, dafür verknüpfen sie effizient das vorhandene mit neuem Wissen. Ältere können schwierige Aufgaben oft schneller lösen, da sie gelernt haben, vernetzt zu denken und intuitiv auf hilfreiche Erfahrungen zurückzugreifen.

Altersgerechte Arbeit bedeutet, dass die Gesundheitspotenziale der Menschen und ihre Arbeitsfähigkeit für die gesamte Dauer der Erwerbstätigkeit erhalten bleiben und entsprechend gefördert werden. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, dass die Tätigkeit vielseitig ist, dass Handlungsspielräume erhalten bleiben, dass negativer Stress reduziert wird und dass es im Betrieb einen Kreislauf von Lernen und Weiterbildung, Information, Mitsprache, Teamgeist und freier Zeiteinteilung gibt. Auch Arbeitsbelastungen wie Lärm, ergonomische Mängel am Arbeitsplatz – etwa schlechte Sitzhaltung – oder häufiges Tragen schwerer Lasten gehören altersgerecht reduziert.

Dabei gilt das Leistungsprinzip selbstverständlich für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, läßt Schwindsackl keinen Zweifel. Es sollte sich allerdings nicht mehr in automatischen Vorrückungen ausdrücken, sondern vorzugsweise in Form von Prämien, durch zusätzliche Bildungsprogramme oder Freizeitausgleich.

Ein wichtiges Anliegen ist für das Mitglied des Bundesrates, dass nicht jeder Bezieher einer Alterspension, der weiter in der Erwerbsarbeit tätig ist, die Pensionsbeiträge in voller Höhe zahlen soll. Diese werden unter dem Titel „besondere Höherversicherungsbeiträge“ zwar auf die Pension angerechnet, die daraus resultierende Erhöhung der Pensionszahlungen steht jedoch in keinem Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Die Höherversicherung ist für jene Erwerbstätige, die bereits eine Pension beziehen und dennoch weiter ihren Beitrag zum eigenen und zum allgemeinen materiellen Wohlergehen leisten wollen, nicht attraktiv genug, mahnt der Obmann des Grazer Seniorenbundes.

Wie viel Sie sich in der Pension dazuverdienen können und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

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Beitrag veröffentlicht am 20. November 2019.

Neustart mit 72 Jahren

Wie es ist, in späteren Jahren noch Unternehmer zu sein. Zwei Beispiele stehen für viele, die ihre Vitalität und Kreativität weiter beruflich nützen.

Ein abwechslungsreiches Berufsleben hört meist nicht mit dem Tag der Pensionierung auf. Und der berufliche Neustart eines jung Gebliebenen beginnt nicht immer gleich nach dem Tag der Pensionierung. Beim selbstständigen Grazer Unternehmensberater Klaus Weber lagen Jahre zwischen dem Ende der regulären Berufslaufbahn und dem Tag, als er sich als Unternehmer gewissermaßen neu erfand. Auf Überarbeitung und Stress folgte einst der Gang in die Invaliditätspension, aber das ist überwunden. Im Herbst 2018 mit stolzen 72 Jahren entschloss er sich, beruflich wieder durchzustarten und er bereut das nicht: „Ich habe so eine Freude, dass ich das jetzt wieder mache!“

Ebenfalls 72 Jahre alt und als Selbstständiger aktiv wie seit 50 Jahren ist Peter Schneider, der in Birkfeld die Kenntnisse seines Berufslebens heute als Unternehmensberater im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement weiter vermittelt. „Mein Wissen hat sonst keiner“, sagt der promovierte Akadamiker selbstbewusst. Das empfinden offenbar auch seine langjährigen Geschäftspartner so. „Ich habe 45 Kunden, sie rufen an, wenn sie meinen Rat und meine Expertise brauchen, und schon lege ich los.“

„Ich habe 45 Kunden, sie rufen an, wenn sie meinen Rat und meine Expertise brauchen, und schon lege ich los.“

Klaus Weber arbeitet vormittags in seinem Arbeitszimmer am Computer und am Telefon und ist nachmittags häufig bei seinen Kunden. Sein Spezialgebiet ist strategische Planung für Gewerbeunternehmen, da ist er in der Steiermark fast Monopolist. Die Wirtschaftskammer empfiehlt ihn interessierten Firmen. Der studierte Betriebswirt mit Magisterabschluss hat sich fachlich stets auf dem Laufenden gehalten und über die Jahre eine Erkenntnis gewonnen: Kommen auch ständig neue Techniken, Konkurrenten und vielfältige Veränderungen auf den Märkten, die kaufmännischen Probleme bleiben immer dieselben.

Peter Schneider findet es angenehm, dass man sich in seinem Alter die Arbeit so einteilen kann, wie es einem behagt. Dass er seinen Ein-Mann-Betrieb in Birkfeld hat, ist für ihn kein Standortnachteil. Im Zeitalter des Internets „ist der Standort egal, wenn man gebraucht wird.“ Und Lebensmittelbranche hat ständig Beratungsbedarf in den Bereichen Hygiene-Management, Qualitätssicherung oder Zertifizierung. „Die großen Handelsketten verlangen das.“

Nicht einverstanden sind die beiden Unternehmer mit der gesetzlichen Bestimmung, dass sie von ihrem Einkommen Pensionsbeiträge abliefern müssen, obwohl sie dafür später keine Verbesserung ihres Ruhebezugs bekommen. Da geht es leicht um einige tausend Euro pro Jahr. Schneider meint sarkastisch: „Ein Drittel meiner Pension zahle ich mir selber.“

„Ein Drittel meiner Pension zahle ich mir selber.“

Als Unternehmer im fortgeschrittenen Alter achten beide darauf, dass die Lebensqualität nicht zu kurz kommt. Webers Gattin ist ebenfalls Pensionistin, sie hat sich positiv damit abgefunden, dass ihr Mann viele Stunden bei der Arbeit verbringt. Zuhause in Birkfeld hört Peter Schneider zwar manchmal die Bemerkung: „Ein bisschen weniger könnte es schon sein“. Aber er weiß auch: „Ständig zuhause soll ich auch nicht bleiben.“

„Ständig zuhause soll ich auch nicht bleiben.“

Klaus Weber begnügt sich nicht damit, einfach zu arbeiten, wie er es seit Jahrzehnten tut. Er geht mit der Zeit und erkennt, wo es in seinem Berufsfeld neue Herausforderungen gibt. Gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern will er sich demnächst auf professioneller Ebene dem Zukunftsthema „Industrie 4.0“ widmen und die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (artificial intelligence) in der unternehmerischen Praxis ausloten.

Mehr Infos über den  Zuverdienst unter: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Pension_und_Zuverdienst.html 
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Pensionsbezug_und_Zuverdienst.html

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Beitrag veröffentlicht am 28. Juni 2019.