Neue Perspektiven in Bad Radkersburg

Der Wohnpark Vitanova steht für ein modernes Wohnkonzept im südoststeirischen Thermenland.

Der Name sagt bereits, worum es geht: Vitanova – neues Leben. Genau das möchte Karl Maitz mit seinem Immobilienprojekt der Thermenstadt Bad Radkersburg einhauchen. Die Anlage ist als Mehrgenerationenhaus konzipiert und legt den Fokus auf das gemeinsame Miteinander. Dadurch solle ein nachhaltiger Mehrwert für alle Beteiligten geschaffen werden, erklärt der erfahrene Investor. „Zeitgemäße Immobilien-Investments garantieren auch in Zeiten sinkender Renditen hohe Anlagensicherheit“, so der Geschäftsführer der Acco Immobilien GmbH, die das Projekt betreibt.

Der Wohnpark ist südwestseitig ausgerichtet, komplett offen und verfügt über eine große grüne Freifläche. 40 hochwertig ausgeführte und lichtdurchflutete Wohneinheiten mit Grundrissen zwischen 43 und 110 m² sowie eigenen Gärten oder großzügigen Terrassen sorgen für komfortable Bedingungen in vollkommener Barrierefreiheit. Jeder Trakt besitzt außerdem eine eigene Liftanlage, eine umsichtige Hausverwaltung kümmert sich um die Unterstützung der harmonischen Wohngemeinschaft. Von den 40 Wohnungen, die ideal als Zweit- oder Hauptwohnsitz im Alter dienen, sind aktuell nur noch wenige verfügbar.

RUHE UND ENTSPANNUNG, SPORT UND FREIZEIT

Wer entspannen möchte, findet im Wohnpark Vitanova die nötige Ruhe und Erholung. Der Wohnpark Vitanova liegt direkt im Grünen. Die historische Altstadt von Bad Radkersburg mitsamt ihren vielseitigen und qualitativ hochwertigen Angeboten für den dritten Lebensabschnitt liegt aber nur wenige Fußminuten entfernt. „Ich glaube sehr an meine Heimat, ihre Nachhaltigkeit und Vielseitigkeit. Es macht große Freude, als Investor mit dieser wunderbaren Wohnanlage einen Akzent zu setzen“, verrät Karl Maitz, der seinen zukünftigen Bewohnern im südöstlichen Vulkanland ein entspanntes Lebensumfeld mit vielfältigen Sport- und Kultur- und Freizeitmöglichkeiten bieten möchte sowie vor allem eines wünscht: in Würde altern zu können, umgeben von liebenswürdigen und spannenden Menschen sowie einer sozialen Sicherheit und leistbaren Pflege. Dies schaffe wertvollen Rückhalt, so der leidenschaftliche Unternehmer. Knapp acht Millionen Euro beträgt das Gesamtinvestment, die Fertigstellung ist für April 2020 geplant.

DAS SPRICHT FÜR DAS LEBEN IM WOHNPARK VITANOVA

Historische Altstadt und feinste Kulinarik

In der Altstadt von Bad Radkersburg finden sich einige Boutiquen sowie Gastwirtschaften und in der Umgebung auch Buschenschenken. Am Stadtrand sind die großen Supermarktketten angesiedelt.

Vielfältige Sport- und Kulturangebote

Bad Radkersburg bietet zahlreiche Möglichkeiten, um die Freizeit attraktiv und sportlich zu gestalten. Mit dem Zehnerhaus verfügt die Stadt auch über ein eigenes Veranstaltungszentrum mit breitem Angebot.

Für Medizin, Pflege und Therapie ist gesorgt

Direkt angrenzend an Vitanova befindet sich das Krankenhaus. Auch gibt es einige Fachärzte in der Region, im Haus hat eine Physiotherapie ihre Praxis eingerichtet.

Die Gemeinschaft im Mittelpunkt

Einige Räumlichkeiten der Wohnanlage können gemeinschaftlich genützt werden, etwa ein Aufenthalts-Sozialraum sowie ein Kreativ-Werkraum. Auch Carsharing ist ein Thema.

Die Parktherme – Ort der Erholung

Die mehrfach ausgezeichnete Parktherme Bad Radkersburg ist eine der schönsten Thermen Österreichs. Sie bietet Entspannung und ist von der Wohnanlage zu Fuß erreichbar.

Naturjuwel Landschaftssee Laafeld

Mit dem Landschaftssee Laafeld besitzt Bad Radkersburg mitten in der Aulandschaft ein unter Naturschutz stehendes Juwel. Der See ist Heimat zahlreicher Vogel- und Fischarten.

Bei Fragen zum oder Interesse am Wohnpark Vitanova ist Karl Maitz unter 0043-664-512-1953 bzw. kmaitz@aon.at erreichbar.

Bildquelle: Wohnpark Vitanova

Beitrag veröffentlicht am 12. November 2019.

Smarte Beleuchtung im Wohnzimmer

Smart-Home zeigt mit intelligenten Lösungen, wie einem das Leben erleichtert werden kann auch beim Licht.

Insbesondere krankheitsbedingte Einschränkungen, aber auch das normale Altern bedürfen einer speziellen Anpassung unserer Umgebung, um Unfälle zu vermeiden und die Selbständigkeit aufrechtzuerhalten. Hierbei ist es für die betroffenen Personen wichtig, den Zugang zur Assistenztechnik des Smart-Home möglichst einfach zu gestalten. Die Betroffenen werden bereits in die Planung miteinbezogen. Damit schafft man eine bestmögliche Anpassung des Smart-Home an seinen Nutzer und erhöht die Akzeptanz dieser modernen Technik auch bei der Beleuchtung.

Richtige Beleuchtung im Smart-Home berücksichtigt folgende Faktoren:

  • die Lichtbedürfnisse sind mit zunehmendem Alter und bei eingeschränkter Sehleistung erhöht. Die Lichttransmission nimmt im Laufe des Lebens ab. So benötigt eine über 80-jährige Person die doppelte Lichtintensität, bzw. hat einen um 100% höheren Lichtbedarf um gleich gut zu sehen wie ein 25-jähriger Mensch. Zudem ändert sich auch das Wellenspektrum, in dem gut gesehen wird, vom kurzwelligen (blauen) Licht hin zum langwelligen (gelb-roten) Licht.
  • die visuelle Lichtwirkung für eine belastungsfreie Aufnahme von Umgebungsinformationen ändert sich. Bei richtiger Einstellung kann man das Sturzrisiko vermindern und die Umgebung wirkt vertrauter.
  • die emotionale Lichtwirkung ist stark von der Lichtstärke und Lichtfarbe abhängig. Dies spielt nicht nur bei eingeschränkter Mobilität und unzureichend natürlichem Licht eine Rolle. Stimulation durch emotional günstiges Licht kann auch die geistige Aufmerksamkeit verbessern.
  • die biologische Lichtwirkung: unsere innere Uhr erwartet auch wechselnde Lichtverhältnisse für einen anregenden wachen Tag mit körperlicher Aktivität und eine bewegungsarme Nacht mit einem gesunden Schlaf. Durch die Lichtsteuerung im Smart-Home kann man darauf günstig Einfluss nehmen.

GROSSER BEDARF AN ANGEPASSTER BELEUCHTUNG

In Feldstudien der letzten Jahre wurde festgestellt, dass kaum ein Haushalt ausreichende Lichtverhältnisse für seheingeschränkte, ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen aufweist. Die Beleuchtung ist oft viel zu schwach, mit weniger als 300 Lux. Das reicht für ein belastungsarmes Sehen nicht aus.

Mit Smart-Home zeigt man auf, dass es heute technisch möglich ist, eine energiesparende und situativ angepasste Beleuchtung zu erzeugen, welche die Lebensqualität von seh- und mobilitätseingeschränkten Menschen deutlich verbessern kann.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel sowie auf www.radkersburgerhof.at.

Prim. Dr. Wolfgang Kubik

Ärztlicher Leiter, Radkersburger Hof

Bildquelle: Shutterstock

Beitrag veröffentlicht am 6. November 2019.

AMS und Land starten „Impulse 50 plus“

Bis Ende 2020 sollen 10.000 Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt reintegriert werden.

Jede und jeder dritte Jobsuchende in der Steiermark ist über 50 Jahre alt. Konkret waren Ende September 10.168 Menschen über 50 arbeitslos beim AMS Steiermark gemeldet, das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. „Ich trete der These, dass sich diese Leute nicht genug anstrengen, einen Arbeitsplatz zu finden, entschieden entgegen“, sagte die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SP) bei der Präsentation des Projekts „Impulse 50 plus“ am 7. Oktober 2019 in Graz. Gemeinsam mit AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe stellte sie die „steirische Fortsetzung der Aktion 20.000“ vor. Insgesamt 6,7 Millionen Euro wenden das AMS Steiermark (4,5 Millionen) und das Sozialressort des Landes Steiermark (2,2 Millionen) für diese Initiative auf. Ziel ist es, bis Ende 2020 10.000 Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Das Programm richtet sich dabei insbesondere an jene rund 270 Steirerinnen und Steirer, die früher langzeitarbeitslos waren und die als Teilnehmende der Aktion 20.000 nach dessen Ende mit Juni 2019 nicht weiter beschäftigt wurden“, betont AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe.

DIE ECKPUNKTE DES PROGRAMMS

Gefördert werden vom Sozialressort des Landes und dem AMS neue Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Dezember 2020 eingegangen werden. Bei Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen sind Förderungen von bis zu 100 Prozent der Lohn- und Lohnnebenkosten möglich, die Dauer beträgt dabei bis zu 12 Monate. Dienstverhältnisse bei Unternehmen können nur mit 66 Prozent gefördert werden (AMS-Förderung).

Quellen:

https://www.ams.at/regionen/steiermark/news/2019/10/land-ams-impulse50plus

https://steiermark.orf.at/stories/3016096/

https://www.trend.at/wirtschaft/impulse-steiermark-beschaeftigung-arbeitsloser-11162726

https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5702584/AMS-und-Land-Steiermark_Das-ist-die-neue-Jobinitiative-fuer-ueber

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Beitrag veröffentlicht am 9. Oktober 2019.

Mitten im Ortszentrum

Das Generationenhaus in Stattegg bei Graz steht für neue und aktive Wohn-und Lebensformen. Die Bewohner revanchieren sich, indem sie den örtlichen Maibaum „bewachen“.

Selbstständig und selbstbestimmt bleiben, solange es geht. Das ist das Ziel jeder Einrichtung des Betreuten Wohnens, auf besondere Weise aber in Stattegg, der Grazer Nachbargemeinde im Nordosten. Denn dieses Haus wurde nicht verschämt am Rand der Gemeinde errichtet, sondern ist selbstbewusst Teil des neu geschaffenen Ortszentrums. Die Begegnung zwischen den Generationen ist damit in Stattegg sichtbar nicht Routine, sondern Programm. Auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zeigte sich zuletzt beeindruckt, wie diese Gemeinde sich aktiv dieser Aufgabe stellt.

Stattegg, das war gewissermaßen eine Landesstraße, auf der unter der Woche die Bewohner der Bauernhöfe und Einfamilienhäuser zur Arbeit in Graz pendelten und die am Wochenende Grazer Bürger auf dem Weg zum Wandervergnügen frequentierten. Die Altvorderen lebten in den Stattegger Familien und sahen ungewollt zu, wie die Gemeindestrukturen ausgedünnt und immer armseliger wurden. Um zum Arzt, zum Friseur, zum Kaufmann, zur Pfarre oder zu einem Café zu kommen, musste man nach Graz. Oder man ließ es bleiben.

 

Stategg: Senioren und Kinderkrippe Tür an Tür

Dieser Zustand war nicht haltbar, weil die Nähe zu Graz und die Vorzüge der Natur junge Leute aus der Stadt wie ein Magnet anzog. Aber wer zieht schon ins Grüne nahe Graz, wenn es dort nichts gibt, nicht einmal ein Gemeindezentrum? Bürgermeister Klaus Zimmermann lobt seine Vorgänger im Gemeindeamt, dass sie die Problematik erkannten und aktiv wurden. Es entstand nicht nur ein neuer Dorfplatz mit Gemeindeamt, Kindergarten, Kapelle, Arztpraxen und Café, es wurden nicht nur Wohnbauträger aktiv, sondern 2012 setzte die Gemeinde die Seniorenresidenz mitten ins neue Ortszentrum. 16 mehr oder weniger betagte Stattegger haben nach den Regeln des Betreuten Wohnens ein neues Zuhause samt ständiger Betreuung und Freizeitgestaltung, umgesetzt von einer Tochter der gemeinnützigen Sozialorganisation Wiki, die im selben Haus die Kinderkrippe führt.

Die professionelle Betreuung ist nur ein Teil des Angebotes für die Senioren in Stattegg. Die Gemeinde integrierte in das Projekt bewusst auch vier Startwohnungen mit günstigen Bedingungen für junge Leute. Die tun im Gegenzug etwas für die Nachbarn im Betreuten Wohnen. Koordiniert von den Wiki-Betreuerinnen gehen die Jungen für die Älteren einkaufen, lesen ihnen vor oder verbringen Teile der Freizeit mit ihnen. Im Gegenzug profitieren die Jungen vom Wissen und der Erfahrung der Senioren etwa in Bereichen der Natur, so Harry Kühschweiger, der zuständige Wiki-Geschäftsführer. Das alles ist so gut von den Leiterinnen des Betreuten Wohnens koordiniert, wie es der Kontakt zwischen den Senioren und der Kinderkrippe im Haus ist. Da gibt es regelmäßig Begegnungen und Berührungen jeder Art.

„Die Begegnung zwischen den Generationen ist in Stattegg sichtbar nicht Routine, sondern Programm.“

Das Nebeneinander von mehreren Generationen fördert das gegenseitige Verständnis und ein aktives Zusammenleben. Das kann gegen die mögliche Vereinsamung im Alter wirken und allen Beteiligten neue Perspektiven eröffnen. Bürgermeister Zimmermann hat den Bewohnern sogar eine wichtige „Aufgabe“ übertragen. Wenn der mächtige Maibaum am Dorfplatz aufgestellt ist und so manche Burschen heimtückisch planen, ihn des Nachts umzusägen, um so die Gemeinde zu blamieren, hat Stattegg neuerdings eine „Geheimwaffe“. In den Nächten vor dem 1. Mai halten die Bewohner des Generationenhauses Ausschau, ob sich vor ihren Augen am Dorfplatz etwas Verdächtiges rund um den Maibaum tut. Diese „Maibaumwache“ der Senioren hat Stattegg bisher vor einer Blamage bewahrt.

Fotos: Erwin Scheriau, IST, shutterstock

 

Beitrag veröffentlicht am 26. August 2019.

Pflegeroboter lernt anzuziehen

Allzu lange könnte es womöglich gar nicht mehr dauern bis ein Roboter bestimmte Pflegeaufgaben übernehmen kann. In den USA hat eine Maschine bereits gelernt Menschen ein Spitalshemd überzustreifen. Spannende Sache.

Wenn Roboter in Zukunft vermehrt Pflegeaufgaben übernehmen sollen, müssen sie auch Menschen helfen, die wegen Verletzungen, Erkrankungen oder hohem Alter Probleme beim Anziehen haben. Doch das will gelernt sein. Am Georgia Institute of Technology in den USA hat es jetzt ein Roboter mit der nötigen Vorsicht geschafft, Menschen den Ärmel eines Spitalshemds überzustreifen. Die Maschine achtet dabei auf die Kräfte, die während des Vorgangs wirken. Dadurch wird ein potenziell gefährlich festes Ziehen verhindert, wenn sich der Ärmel beispielsweise an der Hand verfängt. Das Ärmelüberstreifen ist damit ein kleiner, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zu Pflegerobotern, die Patienten ganz allgemein beim Anziehen helfen können.

Menschen lernen durch Versuch und Irrtum. Doch wie bringt man das einem Roboter bei? Das Team hat den Roboter PR2 von Willow Garage aus 11.000 simulierten Beispielen das Ärmelanziehen lernen lassen. Manchmal verlief es reibungslos, bei anderen Versuchen haben in der Simulation gefährliche Kräfte auf den Arm gewirkt. Doch nur an einem Tag hat der Roboter mit den Simulationen gelernt, wie richtiges Ärmelanziehen funktioniert. Die Maschine ist jetzt in der Lage richtig abzuschätzen, ob eine Bewegung dazu führen würde, dass der Ärmel unnötig straff wird und am Körper zerrt oder ob die Kleidung eher sanft den Arm entlanggleitet. Dies ist nur möglich, da PR2 beim Anziehen praktisch per Tastsinn fühlt, wie seine Bewegungen auf einen Menschen wirken. Dabei denkt er auch immer voraus.

Er fragt sich: „Wenn ich so am Hemd ziehe, wird das mehr oder weniger Kraft auf den Arm der Person ausüben? Was wäre, wenn ich es stattdessen so mache?“ Dabei lässt das Team den Roboter bis zu einem Fünftel einer Sekunde vorausplanen, da er ansonsten mehr Fehler macht.

Die aktuelle Arbeit ist natürlich nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu sicheren Anzieh-Robotern. PR2 braucht zehn Sekunden, um den Ärmel über einen Arm zu ziehen – mehr kann er noch nicht. Gerade für den Bereich der Altenpflege wäre es sehr wünschenswert, wenn Roboter Menschen wirklich komplett ausgehfertig anziehen könnten.

 

Beitrag veröffentlicht am 25. Mai 2018.

Foto: Shutterstock

Hilfe auf Knopfdruck

Schnelle Hilfe ist oft lebensrettend. Mit der Rufhilfe des Roten Kreuzes Steiermark trägt man den persönlichen Notruf immer am Handgelenk. Egal, was passiert, man ist immer mit der Notrufzentrale verbunden. Das gibt ein sicheres Gefühl.

Ein Sturz, ein Schlaganfall oder Kreislaufprobleme – es gibt viele Situationen im Leben eines Menschen, in denen schnelle Hilfe notwendig wird. Durch das Rufhilfe-Service des Roten Kreuzes ist man in Notlagen nicht mehr alleine. Gerade Menschen im fortgeschrittenen Alter, oder Menschen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf gewinnen dadurch viel an Selbstständigkeit und Lebensqualität zurück. Zu wissen, dass ein Knopfdruck reicht, damit Hilfe unterwegs ist, steigert das Sicherheitsgefühl enorm. Denn oft sind es gerade die kleinen Dinge, die den Alltag dann noch ein kleines bisschen Sicherer machen.

UND SO FUNKTIONIERT ES
Die Rufhilfe des Roten Kreuzes funktioniert in der gesamten Steiermark flächendeckend und das 24 Stunden täglich. Ein einfacher Druck auf den Handsender, der wie eine Armbanduhr getragen wird, reicht aus, um einen Alarm abzusetzen. Das Gerät nimmt direkt Verbindung mit der Landesleitstelle des Roten Kreuzes auf und verfügt sowohl über eine integrierte Freisprecheinrichtung als auch über eine Notstromversorgung.

Während die bekanntgegebenen Daten des Teilnehmers auf dem Bildschirm der Rettungsleitstelle erscheinen, werden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet – wie die Entsendung eines Rettungswagens oder die Verständigung von Angehörigen. Die Rufhilfe funktioniert sowohl über Festnetzanschluss als auch über das Mobilfunknetz.

VORTEILE
Mit der Rufhilfe kann in den eigenen vier Wänden der Alltag eigenständig erledigt werden. Und die Vorteile liegen klar auf der Hand: durch die unkomplizierte Montage über eine Steckdose, einen einfach zu bedienenden Sender und die umgehende Inbetriebnahme macht die Rufhilfe zu einem Must-have für die ältere Generation. Ebenfalls inkludiert sind sämtliche Fehleinsätze, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Darüber hinaus ist der Handsender für jedermann leistbar.

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Beitrag veröffentlicht am 30. März 2018.

Wohnen Plus

Seit Juni 2018 gibt es im Bezirk Geidorf in Graz eine exklusive Wohnform für ältere Menschen. Rund 39 barrierefreie Wohnungen  wurden in der neuen Einrichtung Wohnen Plus der Geriatrischen Gesundheitszentren realisiert.

NEUE BETREUBARE GRAZER WOHNUNGEN
Es ist ein neues zukunftsweisendes Versorgungskonzept im Rahmen von „Betreubaren Wohnungen“. Älteren Menschen wird damit eine selbstständige Lebensführung innerhalb einer barrierefreien Wohnung ermöglicht. Das neue Versorgungskonzept Wohnen Plus, in der Theodor-Körner-Straße 65 in Graz, hat aber noch viel mehr zu bieten.

SEIT JUNI 2018 BEZIEHBAR
Nach einer einjährigen Bauphase ist es endlich so weit und die ersten MieterInnen konnten im Juni die neuen Wohnungen des betreubaren Wohnens Plus beziehen. Bei der umfassenden Sanierung von ehemaligen Sozialwohnungen wurde viel Wert auf Wohnlichkeit, Barrierefreiheit und angenehme Materialien gelegt.

Die Wohneinheiten reichen von 36 bis 78 Quadratmeter und werden den zukünftigen MieterInnen zahlreiche Vorzüge bieten. Das Gebäude befindet sich in hervorragender Lage mit einer Apotheke und einem SeniorInnen-Fitnesspark direkt am Gelände. Darüber hinaus besteht eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr – inklusive einer eigenen Straßenbahnhaltestelle. Ausgehend von der Tatsache, dass Einsamkeit und die damit einhergehende Inaktivität Hauptrisikofaktoren für Demenz und Pflegebedürftigkeit sind, wurde in diesem Projekt ein ganz besonders großer Stellenwert auf die Gestaltung der Gang- und Gemeinschaftsbereiche gelegt. Die zahlreichen Angebote von Wohnen Plus fördern das soziale Miteinander und die Bildung von Kontakten. Darunter fallen eine Lese-Lounge, Kino, eine Gemeinschaftsküche, ein Gesellschaftsspielbereich u. v. m.

Die angeschlossene SeniorInnenresidenz Robert Stolz mit Tageszentrum ermöglicht außerdem die Nutzung optimaler Synergien. Besonders dann, wenn zusätzlich Hilfe, Unterstützung oder Beratung benötigt wird.

VON MONTAG BIS FREITAG BETREUT
Das bedarfsgerechte Betreuungskonzept beinhaltet für die BewohnerInnen ein Grundservicepaket. Dieses stellt sicher, dass SeniorenbetreuerInnen den MieterInnen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung stehen. Weitere Leistungen im Grundservicepaket sind unter anderem Schulungen von Gesunderhaltung, Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Vorträgen, wöchentliche Reinigung der Wohnung und ein vorinstalliertes 24-Stunden-Notrufsystem.

Zusätzlich soll mit Hilfe von Serviceleistungen vor Ort und von mobilen Diensten der Verbleib in der Wohnung so lange wie möglich gewährleistet werden. Hervorzuheben ist aber vor allem der Geko, ein Geriatrischer Konsiliardienst. Dieser umfasst die internistisch-fachärztliche vor Ort-Betreuung in den Wohnungen von Wohnen Plus. Getreu dem Motto „FachärztIn kommt zu PatientIn in die Wohnung und nicht PatientIn kommt zu FachärztIn ins Spital“ wird diese Zusatzbetreuung angeboten. SeniorInnen ersparen sich dadurch mühsame Transporte in Ambulanzen. Gesamtkosten für eine 50 Quadratmeter Wohnung betragen rund 1.400 Euro.

Die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz, welche ein Kompetenzzentrum für Altersmedizin und Pflege sind, möchten mit diesem Projekt den anspruchsvollen älteren Mitmenschen ein angenehmes Wohnumfeld mit einem hohen Ausmaß an Selbstbestimmtheit und Sicherheit bieten.

Infos und Anmeldung bei Mag.a (FH) Martina Bohnstingl oder Ulrike Kretschi unter 0316 7060 2701 oder auf www.ggz.graz.at

Foto: Shutterstock

 

Beitrag veröffentlicht am 29. März 2018.

Innovativer Treppenassistent für Österreich

Ab sofort ist ASSISTEP, der innovative, in Norwegen entwickelte „Treppenassistent“, über die CH Reha Vertrieb GmbH in ganz Österreich erhältlich.

Vor allem beim Treppensteigen ist die Zahl der Verletzungen und Todesfälle sehr hoch, obwohl es seit Jahrzehnten Treppenlifte gibt. ASSISTEP soll dem entgegenwirken.

 ASSISTEP ist ein „Treppenrollator“ – eine Stütze für Menschen mit Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Die Zielgruppe besteht hauptsächlich aus Senioren, sowie bewegungseingeschränkten oder gleichgewichtsgestörten Personen, die Schwierigkeiten beim Gehen haben. Während es für flache Untergründe Krücken, Rollatoren oder Gehwägen zur Unterstützung gibt, bietet ASSISTEP die nötige Stütze auf Treppen. ASSISTEP ist die Alternative zu einem normalen Handlauf und einem Treppenlift. ASSISTEP wird entlang der Treppe installiert und besteht aus einem Handlauf und einer Führungsschiene. Daran befestigt, befindet sich ein ergonomischer und höhenverstellbarer Haltegriff, der durch seinen patentierten Bremsmechanismus Sicherheit und Halt bietet. Bei Nichtbenutzung kann der Haltegriff platzsparend eingeklappt werden.

2016 wurde ASSISTEP auf der weltgrößten Hilfsmittel-Messe REHACARE in Düsseldorf zum ersten Mal im Ausland präsentiert und fand großen Zuspruch.

KONTAKT

CH REHA Vertrieb GmbH
Schottenfeldgasse 85/Top7
1070 Wien

Tel: +43 699 12927661
E-Mail: ch@chreha.at
www.chreha.at

Fotos: APA-OTS Originaltext-Service GmbH

 

Beitrag veröffentlicht am 9. März 2018.

Neues Trainingszentrum für Pflegende

Ein Leben zuhause im Alter: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen in der Steiermark werden zuhause gepflegt. Um Angehörige zu unterstützen, wurde jetzt ein neues Schulungszentrum der Geriatrischen Gesundheitszentren in Graz in der Albert-Schweitzer-Gasse eröffnet.

Pflegende Angehörige gehören zur am stärksten belasteten Bevölkerungsgruppe. Grund genug für Gerd Hartinger, Geschäftsführer der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz, ein einzigartiges Entlastungsangebot zu schaffen. Im GGZ in der Albert-Schweitzer-Gasse werden ab sofort fünf Schulungsmodule für pflegende Angehörige angeboten.

HERAUSFORDERUNG PFLEGE
Das Trainingszentrum ist ein Ort, an dem Pflege und Betreuung in einer Kleingruppe erlernt werden kann. Pflegerische Handlungen werden in einer Übungswohnung ausprobiert – die Trainingseinheiten sind daher sehr praxisorientiert.
In der ersten Schulung wird einerseits über die Herausforderung des Alter(n)s gesprochen, aber auch Basiswissen zum Thema häusliche Pflege vermittelt. In den weiteren vier Modulen wird sehr praxisorientiert geübt – von Sturzprävention, richtiges Bewegen und Positionieren bis hin zum Badetraining, ist alles dabei.

VON EXPERTEN GESCHULT
Um die Pflegesituation so realitätsnah wie möglich nachzustellen, wird in einer nachgebauten, altersgerechten und barrierefreien Musterwohnung an Puppen, aber auch an echten Menschen geübt.
Die nachgespielte Kurssituation wird von den anderen Kursteilnehmern per Video mitverfolgt, danach werden die Situationen gemeinsam besprochen, um daraus zu lernen. Die Kurse werden jeweils ab 17.00 Uhr angeboten, pro Kurs werden zwischen acht und zehn Teilnehmer sein. Das erste Modul ist kostenlos, die weiteren Kurse kosten zwischen € 45 und € 55.

Fotos: Shutterstock

 

Beitrag veröffentlicht am 9. März 2018.

Wohnen im Pflegeheim

Mit fortschreitendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, Betreuung und Pflege zu benötigen.

Wenn der persönliche Pflegebedarf nicht mehr ausreichend zu Hause abgedeckt werden kann, ist der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim in seiner Umgebung möglich. Das stellt die zu pflegende Person und deren Angehörige vor viele Fragen.

Das eigene zu Hause und seine gewohnte Umgebung zu verlassen, fällt den meisten Menschen verständlicher Weise schwer. Dem gegenüber stehen aber entscheidende Vorteile, die das Leben in einem Pflegeheim mit sich bringt. Nach österreichischen Standards ausgebildete Fachkräfte sorgen für die notwendige Pflege und können frühzeitig erkennen, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und medizinische Schritte einleiten. Die sogenannte „Hotelkomponente“ der Pflegezentren garantiert die regelmäßige Reinigung der Zimmer, ausreichende und richtige Ernährung, Gemeinschaftsbereiche und Freizeitaktivitäten, die für Unterhaltung, Abwechslung und neue Kontakte sorgen. Vor allem für Menschen, die unfreiwillig alleine leben, kann das Leben in einem Pflegezentrum den Alltag wesentlich bereichern. Damit der Umzug leichter fällt, können oft Haustiere oder Lieblingsmöbelstücke ins neue Hause mitgebracht werden.

ÜBERGANGSPFLEGE UND KURZZEITPFLEGE
Pflege in einer Einrichtung kann auch nur vorrübergehend in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, auf Grund eines Knochenbruches oder Schlaganfall, bis man soweit mobil ist, dass man eine Rehabilitation antreten oder nach Hause entlassen werden kann.

Kurzzeitpflege wird oft in Anspruch genommen, wenn sich pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen möchten, oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen pausieren müssen. Für die Kurzzeitpflege gibt es eigene finanzielle Unterstützungen.
Ein langer, bzw. dauernder Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist für Menschen gedacht, die ständig pflegerisch betreut werden müssen. Die Betreuung zu Hause ist für Angehörige mit zu schweren Einschränkungen verbunden, oder durch fehlendes Fachwissen überhaupt nicht möglich.

Tipps für die Auswahl des Pflegeheimes

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  1. Erstellen Sie eine Liste: Machen Sie sich vorher Gedanken darüber, worauf Sie neben der fachlichen Pflege besonderen Wert legen (wie zB. Essen, Sauberkeit und Hygiene, Ausstattung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, Freizeitaktivitäten, etc.) Eventuell kann Ihnen eine Vertrauensperson dabei behilflich sein.
  2. Denken Sie an die Lage: Möchten Sie lieber im Grünen oder in der Stadt leben? Ist die Einrichtung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar? Wohnen Angehörige oder Freunde in der Nähe?
  3. Machen Sie sich selbst ein Bild: Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und sprechen Sie vor Ort mit der Heimleitung, dem Personal und mit den Bewohnern. Die Einrichtung freundlich und wohnlich auf Sie? Nehmen Sie auch Ihre Liste und eine Vertrauensperson mit und achten Sie darauf, ob man respektvoll und offen auf Ihre Fragen eingeht.

DAS NEUE ZU HAUSE
Das Pflegeheim kann man sich grundsätzlich selbst aussuchen. Pflegebedürftige, die auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind, können aus jenen Einrichtungen auswählen, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind.

Je nach Heimträger muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem neben den Personaldokumenten auch Unterlagen über die Pflegebedürftigkeit (ärztliche Atteste etc.) und die finanziellen Verhältnisse beigelegt werden sollte. Am besten überlegt man sich schon im Vorfeld genau, was das neue zu Hause bieten muss und soll (siehe Kasten Tipps für die Auswahl des Pflegeheimes).
Wenn man das Pflegeheim nicht selbst besichtigen kann, sollte man eine Vertrauensperson damit beauftragen.

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HEIMVERTRAG UND KÜNDIGUNG
Hat man sich für ein Heim entschieden, schließt man mit dem Pflegeheim einen Heimvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, Vertragsdauer, Leistungen des Pflegeheimes, die Heimgebühren und Weiteres geregelt sind. (siehe auch Kasten Heimvertrag) Eine Abschrift vom Heimvertrag muss auch dem Heimbewohner, seinem Vertreter und der Vertrauensperson ausgehändigt werden. Weiters sieht das Steiermärkische Pflegeheimgesetz auch Heimstatuten vor. Sie ergänzen den Heimvertrag und regeln das Leistungsangebot und die rechtliche Beziehung zwischen Heim und Heimbewohner. Darin sind zum Bespiel die Tagsätze, Kündigungsgründe oder Art und Fälligkeit von Zahlungen angeführt.

Heimbewohner können jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsende kündigen. Liegen wichtige Gründe vor, das sind zB. gravierende, nachweisliche Pflegemängel oder nicht zumutbare Umstände, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Auch seitens des Pflegeheimes kann das Vertragsverhältnis gekündigt werden, wenn die Pflege nicht mehr sachgerecht durchgeführt werden kann, Heimbewohner den Betrieb trotz Ermahnung so schwer stören, dass der Aufenthalt für alle anderen Bewohner nicht mehr zumutbar ist, oder wenn der Heimbewohner trotz einer Ermahnung mit der Bezahlung des Entgelts zwei Monate in Verzug ist. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

FAKTEN

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In der Steiermark werden derzeit ca. 13.000 Personen in über 200 Einrichtungen stationär gepflegt. Träger sind das Land Steiermark sowie öffentliche (Gemeinden oder Sozialhilfeverbände) und private Träger. Für die Bewilligung und Kontrolle aller Pflegeeinrichtungen ist das Land Steiermark zuständig. Sie werden von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz und vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 8 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) durchgeführt.

Quelle: Land Steiermark

KOSTEN UND ZUSCHÜSSE
Die Höhe der Heimkosten ist von mehreren Faktoren abhängig. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob es eine öffentliche oder private Einrichtung ist. Die Gesamtkosten setzen sich aus der „Hotelkomponente“ (das sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung) und einem „Pflegezuschlag“ (die Aufwendungen für Pflege) zusammen. Der Pflegezuschlag richtet sich nach der Höhe der Pflegegeldstufe. Für psychisch erkrankte Heimbewohner wird anstelle des Pflegezuschlags ein „Psychiatriezuschlag“ berechnet.

Diese Tagsätze für die Unterbringung gelten in den meisten stationären Einrichtungen*
(ab 1. Dezember 2017, Beträge exkl. Ust.)

Hotelkomponente: € 64,31

Pflegezuschlag bei EUR
Pflegegeldstufe I € 9,98
Pflegegeldstufe II € 16,07
Pflegegeldstufe III € 30,65
Pflegegeldstufe IV € 50,69
Pflegegeldstufe V € 59,90
Pflegegeldstufe VI € 77,52
Pflegegeldstufe VII € 82,37
Psychiatriezuschlag bei EUR
Pflegegeldstufe 0 bis einschließlich V € 59,90
Pflegegeldstufe VI € 77,52
Pflegegeldstufe VII € 82,37
*Einrichtungen, die den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) und deren ArbeitnehmerInnen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung bringen. Quelle: Land Steiermark

HeimbewohnerInnen schließen mit einem Pflegeheim einen Heimvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten beider VertragspartnerInnen, Vertragsdauer, Leistungen des Pflegeheimes, die Heimgebühren und weiteres geregelt sind.Nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz (§ 4) müssen die Leistungen der Heimträger und die wesentlichen Vertragsbedingungen – das Heimstatut – in schriftlicher Form festgelegt und öffentlich zugänglich sein. Das Heimstatut ist bei Aufnahme schriftlich auszuhändigen, es hat jedenfalls zu enthalten:

Heimvertrag

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  • Name, Rechtsform und Sitz des Pflegeheimes;
  • Widmungszweck, insbesondere Angaben über den für die Aufnahme in Betracht kommenden Personenkreis;
  • Angaben über die angebotenen Leistungen im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und Rehabilitation, über die Möglichkeiten der Teilnahme an kulturellen und geselligen Veranstaltungen;
  • Angaben über die Höhe der Tagsätze und deren Veränderung
  • Vergütung im Abwesenheitsfall;
  • Kündigungsgründe, -frist und -form;
  • Art und Fälligkeit der Zahlungen;
  • Regelung der Tierhaltung;
  • Angaben über den Betriebsablauf und die Organisation des Heimes (Hausordnung);
  • Angaben über die Reinigung und Pflege der persönlichen Kleidung/Wäsche.
    Quelle: Land Steiermark

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den Heimbewohnern zu bezahlen. Herangezogen werden 80 Prozent der Einkünfte, bzw. der Pension, sowie 80 Prozent des Pflegegeldes.

Sind die Kosten für den Aufenthalt höher als die Einkünfte der pflegebedürftigen Person, kommt die Sozialhilfe für den Restbetrag auf. Allerdings muss das ausgewählte Pflegeheim von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sein. Dies sind zwar die meisten Heime, es ist aber trotzdem ratsam, dies schon im Vorfeld zu klären. Einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Pflegeheimrestkosten haben Personen, wenn ein Leben zu Hause auf Grund der Pflegebedürftigkeit nicht mehr alleine zumutbar ist. Weitere Voraussetzungen sind finanzielle Hilfsbedürftigkeit und der Bezug von Pflegegeldstufe 4. Bei Stufe 1 bis 3 wird zusätzlich ein amtsärztliches, pflegerisches oder sozialarbeiterisches Gutachten benötigt.

Der Antrag um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe muss bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Sozialamt der Stadt Graz vor Eintritt in das Pflegeheim gestellt werden. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweise (Pensions- und Pflegegeldbescheid)
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  • Vermögensnachweise (Lebens-bzw. Sterbensversicherungspolizzen)
  • Sparbücher (Bausparvertrag)
  • Grundbuchsauszug aller Liegenschaften
  • E-Card
  • Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung
  • Sachwalterschaftsbeschluss
  • Übergabsvertrag.

Wenn bei Eintritt ins Pflegeheim noch keine Pflegestufe festgestellt wurde, wird bis zum Abschluss des Pflegegeldverfahrens vorläufig der Pflegezuschlag der Stufe 4 verrechnet. Ist das Pflegegeldverfahren abgeschlossen, wird die entsprechende Stufe nachverrechnet.

HINWEIS: Entfall des Pflegeregresses
Um die Pflegekosten zu decken, darf seit 1. Jänner 2018 das Vermögen von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie das ihrer Angehörigen Erben und Geschenknehmer, nicht mehr herangezogen werden.

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RECHTE UND SCHUTZ
In der Steiermark gelten strenge gesetzliche Bestimmungen die Personen, die von der Pflege durch andere Menschen abhängig sind, schützen sollen. Die Einhaltung und Wahrung der Rechte von Heimbewohnern wird vom Land Steiermark streng kontrolliert.

Diese Heimbewohnerrechte sind gesetzlich geregelt:

  • Recht auf höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre.
  • Recht auf Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen.
  • Recht auf Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation.
  • Recht auf Namhaftmachung einer Vertrauensper­son, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist.
  • Recht auf Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens 1 x jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern.
  • Recht auf Behandlung und Erledigung von Beschwerden.
  • Recht auf freie Arztwahl.
  • Recht auf Beiziehung einer hausexternen Beratung.
  • Recht auf Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeiten und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen.
  • Recht auf Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z.B. Speisepläne).
  • Recht auf Zugang zu einem Telefon.
  • Recht auf persönliche Kleidung.
  • Recht auf Zahlungsbelege über Sonderleistungen.
  • Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen.
  • Recht auf Aushändigung des Heimstatuts.

Weitere Auskünfte zu Fragen über Ihre persönlichen Pflege-Situation geben Ihnen die Vertreter der „Pflegedrehscheibe“. Diese gibt es bereits in Graz, Weiz, Deutschlandsberg und Hartberg-Fürstenfeld.

Quellen: help.gv.at; Sozialministerium, Land Steiermark Gesundheitsserver, www.pflegezentren.at, Arbeiterkammer Steiermark Wohnen im Pflegeheim
Fotos: Shutterstock

 

Beitrag veröffentlicht am 7. März 2018.