Strenge Regeln für Öffnung

Lockerung ab 8. Februar: Der Handel sperrt wieder auf. Bei körpernahen Dienstleistern kommen „Eintrittstests“ zur Anwendung. Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen.

Trotz nach wie vor zu hoher Infektionszahlen ist es nun gewiss und erste Erleichterung hat sich bereits breitgemacht: Handel und Schulen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den Geschäften verpflichtend. Statt bisher zehn Quadratmeter müssen pro Kunde nun 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Geöffnet werden unter diesen Voraussetzungen auch Museen, Bibliotheken und Tiergärten.

Körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ebenfalls wieder aufsperren, hier sollen nun die „Eintrittstests“ zum Einsatz kommen. Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. „Wohnzimmertests“ werden allerdings nicht akzeptiert, es braucht den Arzt oder die Apotheke für den schriftlichen Nachweis. Kontrollieren müssen die Dienstleister selbst.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr bleiben aufrecht. Ab 8. Februar dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal vier Erwachsenen treffen. Gastronomie und Hotellerie hingegen müssen geschlossen bleiben. Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen dürfen mit einer Art von Testpflicht wieder in die Klassen zurückkehren. Pro Woche wird jeweils zweimal getestet, ohne negativen Test bleibt das Homeschooling aufrecht.

Der Lockdown hat in Österreich zwar Wirkung gezeigt, die Mutationen aus Großbritannien und Südafrika haben allerdings eine raschere Senkung der Infektionszahlen bislang verhindert, heißt es. Von einer idealen 7-Tage-Inzidenz von 50 ist man noch weit entfernt. Das nächste Mal Bilanz gezogen wird in zwei Wochen.

 

2.2.2021
Bildquelle: Shutterstock