Neue Regeln ab heute

Der Lockdown ist zu Ende, es gelten aber weiterhin eine Reihe von Beschränkungen. An den Weihnachtsfeiertagen und zu Silvester gibt es Ausnahmeregelungen.

Mit 7. Dezember treten die neuen Regeln in Kraft – vorerst bis 6. Jänner. Wie in der Zeit vor dem Lockdown gelten Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr. Tagsüber sind die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Personen eines Haushalts dürfen sich mit Personen eines weiteren Haushalts treffen, insgesamt allerdings nicht mehr als sechs Erwachsene und sechs Kinder. An den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester dürfen es insgesamt zehn Personen (inklusive Kinder) sein– unabhängig davon, in wie vielen Haushalten sie leben. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur an diesen Tagen nicht.

Ab 19. Dezember gilt eine Quarantänepflicht für Einreisende nach Österreich. Die Risikogebiete – derzeit alle Nachbarländer – werden nach der 14-Tage-Inzidenz definiert. Ist der Wert höher als 100, müssen die Personen zehn Tage in Quarantäne gehen. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen mittels PCR-Test möglich. Für Geschäftsreisende und Pendler soll es Ausnahmen gehen, die Bestimmungen gelten bis 10. Jänner.

Die Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen, der Handel darf wieder öffnen, „körpernahe“ Dienstleistungen wie Friseure ebenso. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Eine Abholung von Speisen und Getränken ist weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr erlaubt, Lieferservices rund um die Uhr. Verboten: der Verkauf offener alkoholischer Getränke per Abholung. Weihnachtsmärkte gibt es heuer keine.

Ab dem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Fernunterricht gibt es an Unis und in Oberstufen, nur Maturaklassen dürfen an die Schulen zurück. Museen und Bibliotheken sind wieder offen, Kinos, Theater, Fitnessstudios und Hallenbäder bleiben zu. Gibt es keinen Körperkontakt, so darf die Outdoor-Sportstätte öffnen – damit sind Eislaufen, Skilanglauf, Golf und Leichtathletik möglich. Andere Outdoor-Sportstätten, auch Schigebiete, können ab 24. Dezember öffnen. Für geschlossene Bereiche gibt es eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent, Schutzmasken sind in den Warte- und Einstiegsbereichen Pflicht.

In Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich, Ausgenommen von der Besuchsbeschränkung ist die Palliativ- und Hospizbegleitung. Mitarbeiter müssen wöchentlich einen Coronavirus-Test machen, sind keine Tests verfügbar, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Coronavirus-Tests vorweisen, dasselbe gilt für Besucher.

www.gesundheitsministerium.at

 

7.12.2020
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